gehen wir mal davon aus das Mieter im Keller eine feuchte Wand sowie Schimmelbildung festgesellt haben.
Dies wird umgehend der Verwaltung mitgeteilt.
Tage später wird ein Blick darauf geworfen und gesagt: eine kleine Undichtigkeit, wird behoben wenn der Handwerker aus dem Urlaub kommt

Es soll ja Menschen geben die durch Wände schauen können

Die Mieter weisen auf Gesundheitsgefährdung hin, darauf sagt die HW :Ist ja zum Glück nur der Keller, können Sie ggf. den Schimmel mit Alkohol entfernen, wir kommen natürlich für die Kosten auf

NEIN, machen wir nicht!
Wie schaut da die Rechtslage aus?
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