Schimmel im Keller

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Saskia1972
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Schimmel im Keller

Beitrag von Saskia1972 »

Hallo

gehen wir mal davon aus das Mieter im Keller eine feuchte Wand sowie Schimmelbildung festgesellt haben.
Dies wird umgehend der Verwaltung mitgeteilt.
Tage später wird ein Blick darauf geworfen und gesagt: eine kleine Undichtigkeit, wird behoben wenn der Handwerker aus dem Urlaub kommt :shock:
Es soll ja Menschen geben die durch Wände schauen können :lol:
Die Mieter weisen auf Gesundheitsgefährdung hin, darauf sagt die HW :Ist ja zum Glück nur der Keller, können Sie ggf. den Schimmel mit Alkohol entfernen, wir kommen natürlich für die Kosten auf :shock:
NEIN, machen wir nicht!

Wie schaut da die Rechtslage aus?


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ktown
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ktown »

Der Mangel ist zeitnah abzustellen. Das bedeutet aber nicht, das heute die Meldung erfolgt und am Folgetag die Bagger vor der Tür stehen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Saskia1972
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von Saskia1972 »

Zeitnah...ok

Gemeldet haben die Mieter, sagen wir mal, vor 14 Tagen und der Handwerker ist weitere 14 Tage in Urlaub.

Miete unter Vorbehalt wurde schriftlich mitgeteilt an die Verwaltung.
ExDevil67
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ExDevil67 »

Ja Schimmel ist nicht wirklich gesund, aber ich bin da eher bei der Hausverwaltung. Es ist nur der Keller, also kein Raum in dem man sich 24/7 aufhält. Dementsprechend dürften sich die Einschränkungen der Nutzbarkeit der Mietsache in Grenzen halten.
ktown
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ktown »

Da der Kellerzugang Gemeinschaftseigentum ist und der grundsätzliche Zugang zu den Kellerräume möglich ist, wird eine mögliche Mietminderung bei 0,0% liegen.
Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Der Schimmel kam sicherlich nicht über Nacht und der gesundheitliche Schaden ist sicherlich seitdem nicht eingetreten.
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Saskia1972
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von Saskia1972 »

Vielleicht sollte ich noch erwähnen das sich die Waschküche auch dort befindet

und somit kann man diese Räumlichkeiten nicht meiden, außer man holt die geräte in die Wohnung.
Über Nacht sicher nicht allerdings leider erst jetzt sichtbar geworden, gewundert hatte man sich zwar über "muffigen" Geruch

diesen hatte man aber nicht mit Feuchtigkeit in Verbindung gebracht.
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von Dummerchen »

Saskia1972 hat geschrieben: 14.05.23, 11:11 Vielleicht sollte ich noch erwähnen das sich die Waschküche auch dort befindet
Dann sollten die Mieter als erstes die Waschküche nur zum Waschen und nicht zum Trocknen der Wäsche nutzen und auf ausreichende Lüftung achten. Ist umständlich, aber sehr effektiv.
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ktown »

Selbst wenn eine Waschküche sich dort befindet. Die Tendenz bleibt bei 0,0%. Die Waschküche zählt nicht zu den Aufenthaltsräumen.
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FM
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von FM »

Falls man noch einige FFP2 Masken hat: die helfen auch bei Schimmel. Es wäre aber auch vertretbar zu sagen, der Vermieter muss welche stellen.

Ansonsten: das Befüllen und Entleeren der Waschmaschine wird vielleicht jeweils 5 Minuten dauern. Wenn man das zwei mal in der Woche macht, wären es in den erwähnten 4 Wochen insgesamt 80 Minuten, also 0,2 % der gesamten Zeit. Benutzbar ist die Waschmaschine trotzdem, nur eben wegen Maske unbequemer.

Dass es mal 4 Wochen dauern kann bis man einen Handwerkertermin bekommt, dürfte nicht so ungewöhnlich sein.
fodeure
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von fodeure »

ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40 Da der Kellerzugang Gemeinschaftseigentum ist
Gemeinschaftseigentum gibt es nur in einer Eigentümergemeinschaft. Davon ist dem Eingangsbeitrag nichts zu entnehmen. Zudem ist dies als Begründung für die fehlende Möglichkeit einer Mietminderung schlicht Unsinn.
ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40wird eine mögliche Mietminderung bei 0,0% liegen.
Das sieht das OLG Düsseldorf grundsätzlich anders, auch wenn einige Gerichte bei Altbauten anderer Meinung sind.
ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Der Schimmel kam sicherlich nicht über Nacht und der gesundheitliche Schaden ist sicherlich seitdem nicht eingetreten.
Das ist eine ausgesprochen dämliche Bemerkung, deren Inhalt keinerlei Relevanz für die Rechtslage hat.
ktown
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ktown »

fodeure hat geschrieben: 14.05.23, 22:05
ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40 Da der Kellerzugang Gemeinschaftseigentum ist
Gemeinschaftseigentum gibt es nur in einer Eigentümergemeinschaft. Davon ist dem Eingangsbeitrag nichts zu entnehmen. Zudem ist dies als Begründung für die fehlende Möglichkeit einer Mietminderung schlicht Unsinn.
Ok die Begrifflichkeit war hier wohl falsch. Der Sinn dahinter war aber zu erkennen. Es ist Fläche die nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist und somit nicht Teil des Mietvertrages. Ähnlich eines Treppenhaus. Auch dort werden von den Gerichten Mietminderungen im geringen einstelligen Bereich festgestellt wenn dieses aufgrund dessen nicht mehr gefahrlos genutzt werden kann.
fodeure hat geschrieben: 14.05.23, 22:05
ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40wird eine mögliche Mietminderung bei 0,0% liegen.
Das sieht das OLG Düsseldorf grundsätzlich anders, auch wenn einige Gerichte bei Altbauten anderer Meinung sind.
Im erwähnten Urteil geht es um angemietete Kellerräume.
fodeure hat geschrieben: 14.05.23, 22:05
ktown hat geschrieben: 14.05.23, 10:40Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Der Schimmel kam sicherlich nicht über Nacht und der gesundheitliche Schaden ist sicherlich seitdem nicht eingetreten.
Das ist eine ausgesprochen dämliche Bemerkung, deren Inhalt keinerlei Relevanz für die Rechtslage hat.
Mir war nicht bewusst, dass in einem Forum persönliche Meinungen unerwünscht sind.
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ralph12345
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ralph12345 »

Saskia1972 hat geschrieben: 14.05.23, 11:11 Vielleicht sollte ich noch erwähnen das sich die Waschküche auch dort befindet
Da wäre dann die dringendste Frage, ob Wäsche dort unten getrocknet wird oder ein Trockner die feuchte Abluft in den Raum bläst. In dem Fall wäre vermutlich der Mieter an der Misere schuld.

Ansonsten gibt es in Kellerräumen die unterschiedlichsten Ursachen für Schimmel. Nicht alles ist ein Baumangel. Häufige Ursache ist falsches Lüften: An warmen Tagen, wird feuchte Luft in den Keller gelüftet, die kühlt dort ab, Feuchtigkeit kondensiert an der Wand. Da hilft es nur, das Fenster geschlossen zu halten und ggf. einen Luftentfeuchter zu betreiben.

Baumängel wie Undichtigkeiten erkennt man daran, dass sie in zeitlichem Zusammenhang mit sehr viel Niederschlag auftreten.

Insofern ist die Rechtslage wohl eher unklar und erstmal eine Ursachenforschung angesagt.
ktown
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ktown »

ralph12345 hat geschrieben: 16.05.23, 17:25 Da hilft es nur, das Fenster geschlossen zu halten und ggf. einen Luftentfeuchter zu betreiben.
Fenster geschlossen im Sommer ist immer zu empfehlen. Einen Luftentfeuchter oder vielleicht sogar ein Bautrockner nur dann wenn die Ursache fest und abgestellt ist. Ohne das kann man das Problem eventuell sogar verschlimmern.
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ralph12345
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Re: Schimmel im Keller

Beitrag von ralph12345 »

Oh, da bin ich direkt mal neugierig. Wie das? Verstärkt eine trockene Innenwand den Wasserdurchsatz von außen, wenn die Wand durchlässig ist?
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