Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

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maiklewa
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Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

Beitrag von maiklewa »

Hallo,

der neue Vermieter hat nach Grundbucheintragung die Kündigung wegen Eigenbedarf an die aktuellen Mieter zugestellt, gegen die die Mieter Widerspruch eingelegt haben.

Inwiefern bringt ein solcher Widerspruch überhaupt etwas?

Der Widerspruch nur an den Vermieter würde wohl gar nichts bringen, sondern er muss bei einem Gericht eingehen?! Bei welchem? Amtsgericht?

Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?

Wie lange kann ein solches Prozedere dauern?

Danke.

Gruß
dingenskirchens
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Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

Beitrag von dingenskirchens »

Hat der Vermieter seinen Eigenbedarf in der Kündigung überhaupt schon, ausreichend, begründet ?

Irgenwie hört es sich so an als ob das noch nicht erfolgt sei.

Ohne die Gründe explizit in der Kündigung zu benennen ist die Kündigung nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde.
lottchen
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Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

Beitrag von lottchen »

Was heißt "Eigenbedarf belegen"? Der Vermieter muss ihn "anmelden", also in der Kündigung schreiben, wer einziehen soll und warum. Beweisen muss er das erst einmal nicht. Der Einspruch ist an den Vermieter zu richten und zu begründen. Wenn die Begründung nicht gut ist und/oder der Vermieter sich damit weiter im Recht sieht wird er Räumungsklage bei Gericht einreichen. Dann wird das Gericht einen anschreiben und dann muss man später dahin antworten. Wie lange das dauert ist schwer zu sagen. Meist mehrere Wochen/Monate.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
hambre
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Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

Beitrag von hambre »

lottchen hat geschrieben:Der Vermieter muss ihn "anmelden", also in der Kündigung schreiben, wer einziehen soll und warum.
Richtig und die Frage war, ob er das gemacht hat.
maiklewa hat geschrieben:Inwiefern bringt ein solcher Widerspruch überhaupt etwas?
Das hängt davon ab, wie der Widerspruch begründet wurde.
maiklewa hat geschrieben:Der Widerspruch nur an den Vermieter würde wohl gar nichts bringen
Doch, der Vermieter ist der richtige Adressat für den Widerspruch. Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Vermieter Räumungsklage erhebt.
maiklewa hat geschrieben:Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?
Wie ist das jetzt gemeint? Es ist dem Vermieter verwehrt, Belege nachzuschieben. Es ist alleine das relevant, was im Kündigungsschreiben steht.
maiklewa hat geschrieben:Wie lange kann ein solches Prozedere dauern?
Mit Pech mehrere Jahre. Die Verzögerung des Auszugs des Mieters um ein Jahr wäre aber nicht ungewöhnlich.
ktown
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Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?

Beitrag von ktown »

maiklewa hat geschrieben: 24.05.23, 18:24Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?
Der Vermieter hat überhaupt nichts zu belegen. Der Vermieter muss den Eigenbedarf nur ausreichend und schlüssig begründen. Vermutet der Mieter, dass dieser nur vorgeschoben ist, dann obliegt es ihm dies zu beweisen.
Lässt sich aber nach Auszug belegen, dass doch kein Eigenbedarf vorlag, steht dem Mieter ein Schadenersatz zu.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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