Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Moderator: FDR-Team
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Hallo,
der neue Vermieter hat nach Grundbucheintragung die Kündigung wegen Eigenbedarf an die aktuellen Mieter zugestellt, gegen die die Mieter Widerspruch eingelegt haben.
Inwiefern bringt ein solcher Widerspruch überhaupt etwas?
Der Widerspruch nur an den Vermieter würde wohl gar nichts bringen, sondern er muss bei einem Gericht eingehen?! Bei welchem? Amtsgericht?
Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?
Wie lange kann ein solches Prozedere dauern?
Danke.
Gruß
der neue Vermieter hat nach Grundbucheintragung die Kündigung wegen Eigenbedarf an die aktuellen Mieter zugestellt, gegen die die Mieter Widerspruch eingelegt haben.
Inwiefern bringt ein solcher Widerspruch überhaupt etwas?
Der Widerspruch nur an den Vermieter würde wohl gar nichts bringen, sondern er muss bei einem Gericht eingehen?! Bei welchem? Amtsgericht?
Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?
Wie lange kann ein solches Prozedere dauern?
Danke.
Gruß
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 06.11.19, 15:49
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Hat der Vermieter seinen Eigenbedarf in der Kündigung überhaupt schon, ausreichend, begründet ?
Irgenwie hört es sich so an als ob das noch nicht erfolgt sei.
Ohne die Gründe explizit in der Kündigung zu benennen ist die Kündigung nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde.
Irgenwie hört es sich so an als ob das noch nicht erfolgt sei.
Ohne die Gründe explizit in der Kündigung zu benennen ist die Kündigung nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde.
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Was heißt "Eigenbedarf belegen"? Der Vermieter muss ihn "anmelden", also in der Kündigung schreiben, wer einziehen soll und warum. Beweisen muss er das erst einmal nicht. Der Einspruch ist an den Vermieter zu richten und zu begründen. Wenn die Begründung nicht gut ist und/oder der Vermieter sich damit weiter im Recht sieht wird er Räumungsklage bei Gericht einreichen. Dann wird das Gericht einen anschreiben und dann muss man später dahin antworten. Wie lange das dauert ist schwer zu sagen. Meist mehrere Wochen/Monate.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Richtig und die Frage war, ob er das gemacht hat.lottchen hat geschrieben:Der Vermieter muss ihn "anmelden", also in der Kündigung schreiben, wer einziehen soll und warum.
Das hängt davon ab, wie der Widerspruch begründet wurde.maiklewa hat geschrieben:Inwiefern bringt ein solcher Widerspruch überhaupt etwas?
Doch, der Vermieter ist der richtige Adressat für den Widerspruch. Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Vermieter Räumungsklage erhebt.maiklewa hat geschrieben:Der Widerspruch nur an den Vermieter würde wohl gar nichts bringen
Wie ist das jetzt gemeint? Es ist dem Vermieter verwehrt, Belege nachzuschieben. Es ist alleine das relevant, was im Kündigungsschreiben steht.maiklewa hat geschrieben:Was hat dann der Vermieter innerhalb welcher Zeit, Frist zu erledigen, um den Eigenbedarf entsprechend zu belegen?
Mit Pech mehrere Jahre. Die Verzögerung des Auszugs des Mieters um ein Jahr wäre aber nicht ungewöhnlich.maiklewa hat geschrieben:Wie lange kann ein solches Prozedere dauern?
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Der Vermieter hat überhaupt nichts zu belegen. Der Vermieter muss den Eigenbedarf nur ausreichend und schlüssig begründen. Vermutet der Mieter, dass dieser nur vorgeschoben ist, dann obliegt es ihm dies zu beweisen.
Lässt sich aber nach Auszug belegen, dass doch kein Eigenbedarf vorlag, steht dem Mieter ein Schadenersatz zu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
@hombre
Bis zu einem Jahr Verzögerung bedeutet aber nicht, dass man dann ja nicht doch raus muss?!
@ktown
Wenn der Vermieter gar nichts beweisen muss, sondern der Mieter, wie kann das ganze Prozedere dann ein Jahr dauern?
Bis zu einem Jahr Verzögerung bedeutet aber nicht, dass man dann ja nicht doch raus muss?!
@ktown
Wenn der Vermieter gar nichts beweisen muss, sondern der Mieter, wie kann das ganze Prozedere dann ein Jahr dauern?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5928
- Registriert: 01.06.07, 18:45
- Wohnort: Wehringen
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Hallo,
VM kündigt
M zieht nicht aus
VM reicht Klage ein (nach der Kündigungsfrist)
Gericht hat keine Zeit
Gericht macht einen Termin in 6 Monaten
...
Der M könnte ja zwischen den Zeilen andeuten, dass gegen Übernahme div. Kosten durch den VM ..
VM kündigt
M zieht nicht aus
VM reicht Klage ein (nach der Kündigungsfrist)
Gericht hat keine Zeit
Gericht macht einen Termin in 6 Monaten
...
Der M könnte ja zwischen den Zeilen andeuten, dass gegen Übernahme div. Kosten durch den VM ..
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung! Sinnvoll? Erfolg?
Wenn die Eigenbedarfskündigung rechtens war (dafür muss sie gewisse Voraussetzungen erfüllen), muss der Mieter natürlich ausziehen. Zusätzlich trägt er die Kosten, die im Laufe des Verfahrens aufgelaufen sind. Das kann auch schon mal die Unterbringungskosten der Person beinhalten, wegen der der Eigenbedarf angemeldet wurde, zusätzlich zu den Gerichtskosten und was sonst noch so anfällt.
Und auch wenn der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung Fehler gemacht hat, sodass sie nicht gültig ist, kann er erneut – und dann richtig – kündigen. Auch dann muss man die Wohnung verlassen. Legt man hier erneut Widerspruch ein, geht es wieder mit der Räumungsklage und den anfallenden Kosten weiter.
Grundsätzlich: Wenn der Vermieter auf Eigenbedarf kündigt, weil ein Verwandter oder sogar er selbst einziehen will, ist ein Widerspruch eher kontraproduktiv, weil der Vermieter damit das Signal bekommt, dass der Mieter selbst bei rechtmäßiger Kündigung nicht ausziehen will, und er dann sogar noch vor Mietvertragsende Räumungsklage einreichen kann, was wieder zu Lasten des Mieters geht. Besser, man einigt sich mit dem Vermieter, dass man eventuell sogar früher auszieht, wenn sich der Vermieter z.B. an den Umzugskosten beteiligt. Dann haben beide etwas davon.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
-
- Letzte Themen