Gartenwasser
Moderator: FDR-Team
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Gartenwasser
Hallo liebe Wissende.
Herr B bewohnt als Mieter ein altes Mehrfamilienhaus in einer Wohnungsbaugesellschaft.
Zu jeder Wohnung gehört ein Hausgarten, der allerdings nicht Bestandteil der Miete ist.
Dies besteht bereits seit über 100 Jahren so.
Für diese Gärten musste ein System eingebaut werden, dass den Rückfluss vom Wasser in das Trinkwasser des Hauses verhindert. (angeblich gesetzlich vorgeschrieben wegen Legionärenbakterien.)
Nun wir den Mietern nicht gestattet Zeitschaltuhren und Tropfschlauchbewässerung zu verwenden, da diese die Anlage ständig ein und ausschalten und damit eine Geräusch und Vibrationsbelästigung verursachen somit Deffekte und Kosten entstehen.
Aus diesen Grund ist auch eine Bewässerung von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr abgeschaltet.
Es finden "Begehungen" statt und Mieter werden abgemahnt und die Anlagen abgedreht, so dass die Pflanzen in einem Gewächshaus während des Urlaubes eingegangen sind.
Es wird damit gedroht, die einzelnen Wasserhahn je Garten zu entfernen und nur noch einen Hahn für 5 bis 6 Mietpateien je Haus zuzulassen der dann geteilt werden muss.
.Außerdem besteht nur ein Wasserzäher für zwei Häuser (10 bis 12 Gärten ) dessen Verbrauch dann geteilt wird. Wenigverbraucher bezahlen die anderen mit.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Darf der Vermieter Bewässerungssysteme verbieten oder zeitlich einschränken?
Muss jeder Garten eine eigene Wasseruhr bekommen?
Dankeschön
Benjamin
Herr B bewohnt als Mieter ein altes Mehrfamilienhaus in einer Wohnungsbaugesellschaft.
Zu jeder Wohnung gehört ein Hausgarten, der allerdings nicht Bestandteil der Miete ist.
Dies besteht bereits seit über 100 Jahren so.
Für diese Gärten musste ein System eingebaut werden, dass den Rückfluss vom Wasser in das Trinkwasser des Hauses verhindert. (angeblich gesetzlich vorgeschrieben wegen Legionärenbakterien.)
Nun wir den Mietern nicht gestattet Zeitschaltuhren und Tropfschlauchbewässerung zu verwenden, da diese die Anlage ständig ein und ausschalten und damit eine Geräusch und Vibrationsbelästigung verursachen somit Deffekte und Kosten entstehen.
Aus diesen Grund ist auch eine Bewässerung von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr abgeschaltet.
Es finden "Begehungen" statt und Mieter werden abgemahnt und die Anlagen abgedreht, so dass die Pflanzen in einem Gewächshaus während des Urlaubes eingegangen sind.
Es wird damit gedroht, die einzelnen Wasserhahn je Garten zu entfernen und nur noch einen Hahn für 5 bis 6 Mietpateien je Haus zuzulassen der dann geteilt werden muss.
.Außerdem besteht nur ein Wasserzäher für zwei Häuser (10 bis 12 Gärten ) dessen Verbrauch dann geteilt wird. Wenigverbraucher bezahlen die anderen mit.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Darf der Vermieter Bewässerungssysteme verbieten oder zeitlich einschränken?
Muss jeder Garten eine eigene Wasseruhr bekommen?
Dankeschön
Benjamin
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Re: Gartenwasser
Was sollte das denn für ein System sein und warum macht das Krach? Für gewöhnlich werden Rückflussverhinderer aka Rückschlagventile verbaut und gut.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Gartenwasser
Leider ist Herr B technisch nicht kundig, um welche Anlage es sich handelt
Sytemtrenner? Rückflußverhinderer?
Vielleicht ist ja ein fachlich Sachkundiger hier...
Die Anlage soll angeblich vibrieren und Geräusche nachen.
Außerdem geht sie durch angebliche Tropfverluste ubd ständiges An-und Ausschalten kaputt.
Sytemtrenner? Rückflußverhinderer?
Vielleicht ist ja ein fachlich Sachkundiger hier...
Die Anlage soll angeblich vibrieren und Geräusche nachen.
Außerdem geht sie durch angebliche Tropfverluste ubd ständiges An-und Ausschalten kaputt.
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Re: Gartenwasser
Keine Ahnung was das sein soll. Egal.
Es scheint nmE. sich hier um Gemeinschaftseigentum zu handeln, welches sich die einzelnen Mieter irgendwie aufgeteilt haben. Mit vermietet ist die Fläche wohl nicht. Kosten der Pflege (hier Bewässerung) usw. sind somit Gemeinschaftskosten, die aufgeteilt werden.
Es scheint nmE. sich hier um Gemeinschaftseigentum zu handeln, welches sich die einzelnen Mieter irgendwie aufgeteilt haben. Mit vermietet ist die Fläche wohl nicht. Kosten der Pflege (hier Bewässerung) usw. sind somit Gemeinschaftskosten, die aufgeteilt werden.
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Re: Gartenwasser
So wird es gehandhabt.
Wenigverbraucher zahlen für die Anderen mit.
Aber das Hauptproblem ist das Verbieten von Bewässerungssystemen und das Abschalten und abdrehen .
Wenigverbraucher zahlen für die Anderen mit.
Aber das Hauptproblem ist das Verbieten von Bewässerungssystemen und das Abschalten und abdrehen .
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Re: Gartenwasser
Da dürfte nur eine Lösung dauerhaft Ruhe schaffen. Die Gartenfläche mit anmieten.
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Re: Gartenwasser
Das ist nicht möglich ...
Und würde auch an der Bewässerung nichts ändern.
Und würde auch an der Bewässerung nichts ändern.
Re: Gartenwasser
Wenn der Garten nicht gemietet ist, kann der Eigentümer die Nutzung auch einfach untersagen. Und umgekehrt der Nutzer einfach mitteilen, dass er ihn nicht mehr nutzt, und deshalb bei der Kostenaufteilung nicht mehr berücksichtigt werden darf.
Es sei denn es gäbe anderslautende Verträge.
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Re: Gartenwasser
Das kommt vor und ist auch nicht das Problem.
Sondern das Verbieten des Bewässerungssystem
Aber vielen Dank
Sondern das Verbieten des Bewässerungssystem
Aber vielen Dank
Re: Gartenwasser
Damit ist es doch ganz einfach: der Eigentümer entzieht die Erlaubnis zur Nutzung dann, wenn ein solches System verwendet wird.
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Re: Gartenwasser
Das würde einen Zutritt ohne Einwilligung des Mieters zum Hausfriedensbruch machen. Und Wasser abdrehen ginge auch nicht Mal eben so.Her Benjamin hat geschrieben: ↑02.09.23, 18:54 Das ist nicht möglich ...
Und würde auch an der Bewässerung nichts ändern.
Ist aber egal, wenn es nicht möglich ist. Dann sollte man den Ball flach halten um die Privilegien in Sachen Garten nicht zu verlieren.
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Re: Gartenwasser
Möglich wäre eine Vermietung selbstverständlich, aber eben nur wenn beide Parteien das wollen. Und auch da könnte man Bedingungen vereinbaren, mehr als bei einer Wohnung.Tastenspitz hat geschrieben: ↑02.09.23, 23:00 Das würde einen Zutritt ohne Einwilligung des Mieters zum Hausfriedensbruch machen. Und Wasser abdrehen ginge auch nicht Mal eben so.
Ist aber egal, wenn es nicht möglich ist. Dann sollte man den Ball flach halten um die Privilegien in Sachen Garten nicht zu verlieren.
Hier hat wohl bisher der Eigentümer die Gartenflächen ohne Miete und freiwillig überlassen, sehr wahrscheinlich auch ohne Rechtspflicht und Bildung. Wenn es jetzt Streit darum gib, wer wie viel Wasser verbraucht und wer weniger, wie laut die Bewässerung in der Nacht ist, wer welchen Wasserhahn und welche Wasseruhr bekommt und wer das bezahlen muss, und dann auch noch Bakterien im Trinkwasser als Thema (wobe ich nicht verstehe, wie das Gießwasser in die Trinkwasserleitung kommt) - dann würde ich als Vermieter mir sagen "ok, dann wird die Nutzung als Garten ganz aufgehoben, ich mach nen Parkplatz daraus und vermiete die Stellplätze an interessierte Mieter oder auch an Nachbarn." Wenn da in einem bisherigen Gartenanteil 3 Autos hinpassen und man 50 Euro im Monat verlangt, sind das schon 1.800 im Jahr, und es geht wohl um mehr als einem Gartenanteil.
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Re: Gartenwasser
Das ist alles laut Satzung der GWG nicht möglich.
Aber egal.
Rechtlich relevant ist hier jedenfalls keine der Antworten.
Ich bin weg .
Aber egal.
Rechtlich relevant ist hier jedenfalls keine der Antworten.
Ich bin weg .
Re: Gartenwasser
... und genau deshalb klappt es nicht per Forum, wo niemand die Verträge und die Satzung der Genossenschaft kennt. Man frage einen Rechtsanwalt und lege diesem alle einschlägigen Unterlagen vor, nur dann kann er fundiert etwas dazu sagen. Kostet halt etwas. Die erste Auskunft wahrscheinlich schon weniger als 500 Euro, wenn er aber auch tätig werden soll (Briefe an die Gegenseite, Klage etc.) eher mehr.
Re: Gartenwasser
Das Problem ist wohl weniger, dass wir die Satzung nicht kennen, sondern dass keiner hier irgendeine Ahnung in Bezug auf die gestellten Fragen hat. 
Zum Thema Wasseruhr fällt mir ein, ich wohne hier in einer Wohnanlage, wo auch nicht jede Wohnung(!) eine eigene Wasseruhr hat. Insofern dürfte das wohl rechtens sein.

Ich habe da auch keine Ahnung.Her Benjamin hat geschrieben: ↑02.09.23, 16:25 Darf der Vermieter Bewässerungssysteme verbieten oder zeitlich einschränken?
Muss jeder Garten eine eigene Wasseruhr bekommen?
Zum Thema Wasseruhr fällt mir ein, ich wohne hier in einer Wohnanlage, wo auch nicht jede Wohnung(!) eine eigene Wasseruhr hat. Insofern dürfte das wohl rechtens sein.
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