Ärger um Katzenbalkon
Moderator: FDR-Team
Ärger um Katzenbalkon
Guten Tag!
Folgender fiktiver Fall:
Vermieter stellt fest, dass eine Mietpartei an zwei Fenstern der Mietwohnung je einen Katzenbalkon angebracht hat.
Der Vermieter war verdutzt, dass die Mietpartei überhaupt eine Katze hält. Der Vermieter hat generell nichts gegen die Haltung einer Wohnungskatze und hätte bei einer entsprechender Anfrage die Katzenhaltung selbstverständlich auch erlaubt.
Der Vermieter bittet den Mieter die beiden Katzenbalkone zu entfernen. Seitens des Mieters keinerlei Reaktion. Der Vermieter schreibt die Mietpartei nochmals an und fordert die Entfernung der beiden Katzenbalkone.
Daraufhin wird der Mieter frech und behauptet, dass er eine schriftliche Erlaubnis hätte. Solch eine Erlaubnis ist dem Vermieter nicht bekannt. Wobei der Voreigentümer solch eine Erlaubnis erteilt haben könnte. In den Unterlagen findet sich aber auch da nichts. Außerdem hat der Vermieter die Befürchtung, dass diese Katzenbalkone bei einem der vielen Unwetter auch abfallen und Schäden anrichten könnte.
Der Vermieter hätte selbstverständlich nichts gegen eine Art Fliegengitter, damit die Mieze zumindest im Wohnungsinneren auf der Fensterbank sitzen und frische Luft schnappen oder auch mal Sonne tanken kann.
Ihn stören aber diese Katzenbalkone, die wirklich sehr an der Außenfassade auffallen.
Welche Handhabe hat der Vermieter nun? Könnte der Vermieter, falls doch eine Erlaubnis durch den Voreigentümer vorliegen sollte, diese jetzt noch widerrufen, im Hinblick auf die immer häufiger vorkommenden Unwetter?
Hier ein Beispielfoto eines Katzenbalkons: https://katzennetze-nrw.de/wp-content/u ... enster.jpg
Folgender fiktiver Fall:
Vermieter stellt fest, dass eine Mietpartei an zwei Fenstern der Mietwohnung je einen Katzenbalkon angebracht hat.
Der Vermieter war verdutzt, dass die Mietpartei überhaupt eine Katze hält. Der Vermieter hat generell nichts gegen die Haltung einer Wohnungskatze und hätte bei einer entsprechender Anfrage die Katzenhaltung selbstverständlich auch erlaubt.
Der Vermieter bittet den Mieter die beiden Katzenbalkone zu entfernen. Seitens des Mieters keinerlei Reaktion. Der Vermieter schreibt die Mietpartei nochmals an und fordert die Entfernung der beiden Katzenbalkone.
Daraufhin wird der Mieter frech und behauptet, dass er eine schriftliche Erlaubnis hätte. Solch eine Erlaubnis ist dem Vermieter nicht bekannt. Wobei der Voreigentümer solch eine Erlaubnis erteilt haben könnte. In den Unterlagen findet sich aber auch da nichts. Außerdem hat der Vermieter die Befürchtung, dass diese Katzenbalkone bei einem der vielen Unwetter auch abfallen und Schäden anrichten könnte.
Der Vermieter hätte selbstverständlich nichts gegen eine Art Fliegengitter, damit die Mieze zumindest im Wohnungsinneren auf der Fensterbank sitzen und frische Luft schnappen oder auch mal Sonne tanken kann.
Ihn stören aber diese Katzenbalkone, die wirklich sehr an der Außenfassade auffallen.
Welche Handhabe hat der Vermieter nun? Könnte der Vermieter, falls doch eine Erlaubnis durch den Voreigentümer vorliegen sollte, diese jetzt noch widerrufen, im Hinblick auf die immer häufiger vorkommenden Unwetter?
Hier ein Beispielfoto eines Katzenbalkons: https://katzennetze-nrw.de/wp-content/u ... enster.jpg
Re: Ärger um Katzenbalkon
Sieht ja furchtbar aus.
Reden wir von einer WEG oder von einem Vermieter, dem das ganze Haus gehört?
Altbau, Neubau, denkmalgeschütztes Haus? Katzenbalkon straßen- oder hofseitig, einsehbar für andere Mieter/Passanten oder eher nicht?
Prinzipiell müsste der Mieter nachweisen, dass ihm eine Genehmigung vorliegt. Und inwieweit man die widerrufen kann hängt ja auch davon ab, was in ihr genau drinnen steht.
Reden wir von einer WEG oder von einem Vermieter, dem das ganze Haus gehört?
Altbau, Neubau, denkmalgeschütztes Haus? Katzenbalkon straßen- oder hofseitig, einsehbar für andere Mieter/Passanten oder eher nicht?
Prinzipiell müsste der Mieter nachweisen, dass ihm eine Genehmigung vorliegt. Und inwieweit man die widerrufen kann hängt ja auch davon ab, was in ihr genau drinnen steht.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Ärger um Katzenbalkon
Vermutlich nein. Aber man sollte sich das vorlegen lassen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Ärger um Katzenbalkon
Es handelt sich um ein Mietshaus, das dem Vermieter komplett gehört. Ein Altbau um 1906 rum und die beiden Katzenbalkone hängen genau zur Straßenseite, also für alle sichtbar. Zudem liegen diese auch zum Teil auf den außenliegenden Fenstersimsen auf.lottchen hat geschrieben: ↑04.09.23, 17:16 Sieht ja furchtbar aus.
Reden wir von einer WEG oder von einem Vermieter, dem das ganze Haus gehört?
Altbau, Neubau, denkmalgeschütztes Haus? Katzenbalkon straßen- oder hofseitig, einsehbar für andere Mieter/Passanten oder eher nicht?
Prinzipiell müsste der Mieter nachweisen, dass ihm eine Genehmigung vorliegt. Und inwieweit man die widerrufen kann hängt ja auch davon ab, was in ihr genau drinnen steht.
Ja, diese angeblich Genehmigung hat der Vermieter schon vom Mieter angefordert. Mal abwarten, ob und was da kommt.
Re: Ärger um Katzenbalkon
Ein Haus von 1906 dürfte vermutlich unter Denkmalschutz stehen. Dann sind die Dinger noch straßenseitig. Und wenn sie auf einem Gesims aufliegen dann können sie noch den Zustand der Fassade beeinträchtigen und dem Vermieter Kosten verursachen. Würde ich wäre ich der Vermieter niemals genehmigen. Man sollte erst mal abwarten ob es überhaupt einen Genehmigung gibt.
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Re: Ärger um Katzenbalkon
Selbst eine einmal vom vorigen Vermieter gegebene Zustimmung müsste in diesem Fall widerrufbar sein.
Würde es sich um einen normalen Balkon handeln, den der Mieter lediglich mit Netzen katzensicher gestaltet hat, wäre eine gegebene Zustimmung sicherlich bindend, solange der Mieter nicht in die Bausubstanz eingreift, weil der Balkon ja zur Mietsache gehört. Hier sieht die Sache jedoch völlig anders aus, da der genutzte Raum gar nicht zur Mietfläche gehört. Damit kann eine einmal gegebene Zustimmung zur Nutzung auch widerrufen werden. Näheres kann sicherlich ein Anwalt sagen.
Würde es sich um einen normalen Balkon handeln, den der Mieter lediglich mit Netzen katzensicher gestaltet hat, wäre eine gegebene Zustimmung sicherlich bindend, solange der Mieter nicht in die Bausubstanz eingreift, weil der Balkon ja zur Mietsache gehört. Hier sieht die Sache jedoch völlig anders aus, da der genutzte Raum gar nicht zur Mietfläche gehört. Damit kann eine einmal gegebene Zustimmung zur Nutzung auch widerrufen werden. Näheres kann sicherlich ein Anwalt sagen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Ärger um Katzenbalkon
und die hat der neue Vermieter vor Kauf des Hauses nicht gesehen?und die beiden Katzenbalkone hängen genau zur Straßenseite,
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Ärger um Katzenbalkon
Wieso? Wie hawethie schon sagte. Die Immobilie wurde so gekauft und wenn es keine schwerwiegenden Gründe, die einen Rückbau notwendig machen, gibt würde ich mich als Mieter weigern.
Alles unter dem Aspekt das es eine schriftliche Genehmigung gibt und diese auch keine Rücktrittklausel beinhaltet.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Ärger um Katzenbalkon
Die ist in diesem Fall auch nicht nötig. Der Mieter nutzt (vielleicht mit Genehmigung) eine Fläche, die ihm nicht gehört, weil sie nicht mitgemietet ist. Eine Genehmigung dieser Art beinhaltet keine Dauererlaubnis. Vielmehr ist hier eine unentgeltliche Leihe anzunehmen – ähnlich wie bei der Erlaubnis zur Gartennutzung ohne mietvertragliche Regelung–, die jederzeit wieder zurückgefordert bzw die Genehmigung widerrufen werden kann.ktown hat geschrieben: ↑06.09.23, 12:43Wieso? Wie hawethie schon sagte. Die Immobilie wurde so gekauft und wenn es keine schwerwiegenden Gründe, die einen Rückbau notwendig machen, gibt würde ich mich als Mieter weigern.
Alles unter dem Aspekt das es eine schriftliche Genehmigung gibt und diese auch keine Rücktrittklausel beinhaltet.
Wäre ich Vermieter, würde ich eine Frist zur Entfernung setzen und nach Verstreichen der Frist abmahnen. Damit Letzteres auf ordentlichen Füßen steht, natürlich mit Unterstützung eines Anwalts.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Ärger um Katzenbalkon
Der Mieter hat nun eine Kopie der „Erlaubnis“ geschickt. Der Text lautet:Froggel hat geschrieben: ↑07.09.23, 01:22Die ist in diesem Fall auch nicht nötig. Der Mieter nutzt (vielleicht mit Genehmigung) eine Fläche, die ihm nicht gehört, weil sie nicht mitgemietet ist. Eine Genehmigung dieser Art beinhaltet keine Dauererlaubnis. Vielmehr ist hier eine unentgeltliche Leihe anzunehmen – ähnlich wie bei der Erlaubnis zur Gartennutzung ohne mietvertragliche Regelung–, die jederzeit wieder zurückgefordert bzw die Genehmigung widerrufen werden kann.ktown hat geschrieben: ↑06.09.23, 12:43Wieso? Wie hawethie schon sagte. Die Immobilie wurde so gekauft und wenn es keine schwerwiegenden Gründe, die einen Rückbau notwendig machen, gibt würde ich mich als Mieter weigern.
Alles unter dem Aspekt das es eine schriftliche Genehmigung gibt und diese auch keine Rücktrittklausel beinhaltet.
Wäre ich Vermieter, würde ich eine Frist zur Entfernung setzen und nach Verstreichen der Frist abmahnen. Damit Letzteres auf ordentlichen Füßen steht, natürlich mit Unterstützung eines Anwalts.
„Es bestehen nach Rücksprache mit den Eigentümern keine Bedenken gegen die Anbringung von Katzenbalkonen an den Fenstern der Wohnung.“
Wäre das so überhaupt auch als Genehmigung zu werten?
Re: Ärger um Katzenbalkon
Klar, aber der neue Eigentümer kann das ja durchaus anders sehen (die Bedenken hat er ja schon, weil sie im Sichtbereich hängen und einfach schei** aussehen) und die Genehmigung widerrufen.
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