Mietzahlung für Garage
Moderator: FDR-Team
Mietzahlung für Garage
Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Die Eheleute A ziehen Ende der 80er Jahre aus der Mietwohnung aus. Beim damaligen Eigentümer (A) wird angefragt, ob die Tochter die Wohnung übernehmen kann. Der Eigentümer stimmt zu. Jahre später zieht der Lebensgefährte zur Tochter. Wann, ist unbekannt, aber ist wohl nicht als weiterer Hauptmieter der Wohnung eingetragen worden.
2009 gibt es zwischen dem neuen Eigentümer (B) und der Mieterin und ihrem Lebensgefährten einen extra Vertrag über eine Garage, die im Hof des Grundstücks liegt. Vereinbarte Mietzins 25€. Zahlungsmodalitäten stehen nicht im Vertrag der Garage.
Ob jemals Miete für die Garage bezahlt wurde, kann nun wiederum der jetzige Eigentümer (C) nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage beim Mieter dervGarage kam dies: „Für die Zahlung der Garagenmiete gibt es keine extra schriftliche Vereinbarung, dass der Betrag mit dem Mietbetrag in einer Summe monatlich gezahlt wird. Dies wurde mit dem Eigentümer (B) mündlich vereinbart.“
Müßte der Mieter der Garage die Zahlung der Garagenmiete nachweisen? Eigentümer (C) kann Eigentümer (B) nicht mehr fragen, da B bereits verstorben ist.
Der jetzige Eigentümer (C) möchte nun die KM für Wohnung um 10% erhöhen und dafür wäre ja auch die tatsächlich KM relevant. Der Mieter der Garage behauptet, dass der bisher gezahlte Mietzins für die Garage in der KM-Zahlung für die Wohnung beinhaltet sei. Was natürlich zu beweisen wäre.
Wobei nochmal anzumerken sei, dass die Garage nicht zur angemieteten Wohnung gehört und dem Garagenmieter auch zum Jahresende vom Vermieter der Vertrag für Garage gekündigt wurde.
Folgender fiktiver Fall:
Die Eheleute A ziehen Ende der 80er Jahre aus der Mietwohnung aus. Beim damaligen Eigentümer (A) wird angefragt, ob die Tochter die Wohnung übernehmen kann. Der Eigentümer stimmt zu. Jahre später zieht der Lebensgefährte zur Tochter. Wann, ist unbekannt, aber ist wohl nicht als weiterer Hauptmieter der Wohnung eingetragen worden.
2009 gibt es zwischen dem neuen Eigentümer (B) und der Mieterin und ihrem Lebensgefährten einen extra Vertrag über eine Garage, die im Hof des Grundstücks liegt. Vereinbarte Mietzins 25€. Zahlungsmodalitäten stehen nicht im Vertrag der Garage.
Ob jemals Miete für die Garage bezahlt wurde, kann nun wiederum der jetzige Eigentümer (C) nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage beim Mieter dervGarage kam dies: „Für die Zahlung der Garagenmiete gibt es keine extra schriftliche Vereinbarung, dass der Betrag mit dem Mietbetrag in einer Summe monatlich gezahlt wird. Dies wurde mit dem Eigentümer (B) mündlich vereinbart.“
Müßte der Mieter der Garage die Zahlung der Garagenmiete nachweisen? Eigentümer (C) kann Eigentümer (B) nicht mehr fragen, da B bereits verstorben ist.
Der jetzige Eigentümer (C) möchte nun die KM für Wohnung um 10% erhöhen und dafür wäre ja auch die tatsächlich KM relevant. Der Mieter der Garage behauptet, dass der bisher gezahlte Mietzins für die Garage in der KM-Zahlung für die Wohnung beinhaltet sei. Was natürlich zu beweisen wäre.
Wobei nochmal anzumerken sei, dass die Garage nicht zur angemieteten Wohnung gehört und dem Garagenmieter auch zum Jahresende vom Vermieter der Vertrag für Garage gekündigt wurde.
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Re: Mietzahlung für Garage
Was und wie der Mieter an den alten Eigentümer bezahlt hat muss dieser dem neuen in keiner Weise nachweisen.
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Re: Mietzahlung für Garage
Der Vermieter muss schon selbst wissen, wie hoch die vereinbarte Miete ist. Da beim Kauf eines Hauses die Mietverträge auf den Erwerber übergehen, erhält er die Unterlagen vom Verkäufer. Oder halt von dessen Erben. Da geht es ja um noch mehr Fragen als nur um die Garagenmiete.
Re: Mietzahlung für Garage
Und wie soll der jetzige Eigentümer einschätzen können, ob die Garagenmiete in der Mietzahlung für die Wohnung beinhaltet ist? Orakeln?Tastenspitz hat geschrieben: ↑06.09.23, 17:41 Was und wie der Mieter an den alten Eigentümer bezahlt hat muss dieser dem neuen in keiner Weise nachweisen.
Re: Mietzahlung für Garage
Es gibt nur den alten Mietvertrag aus den 80er mit den Eltern, der noch auf Ost-Mark berechnet wurde, die Anfrage, ob die Tochter die Wohnung übernehmen darf und das war es dann aber auch. Es gibt keine Unterlagen dazu, wann die Miete für die Mietwohnung in welcher Höhe durch die diversen Voreigentümer erhöht wurde.FM hat geschrieben: ↑06.09.23, 17:44 Der Vermieter muss schon selbst wissen, wie hoch die vereinbarte Miete ist. Da beim Kauf eines Hauses die Mietverträge auf den Erwerber übergehen, erhält er die Unterlagen vom Verkäufer. Oder halt von dessen Erben. Da geht es ja um noch mehr Fragen als nur um die Garagenmiete.
Es gab beim Erwerb nur die Angaben über die aktuelle KM und die Höhe der Nebenkosten. Ob in der KM die Miete für die Garage beinhaltet ist….. keine Ahnung.
Re: Mietzahlung für Garage
Geben tut es die Unterlagen wohl schon, der bisherige Vermieter wird wohl kaum noch die über 33 Jahre alte Mietsumme beibelassen haben. Nur hat halt der Käufer des Hauses vom Verkäufer nicht alle Unterlagen erhalten. Kann er aber verlangen, notfalls eben von den Erben.Halo hat geschrieben: ↑06.09.23, 17:50 Es gibt nur den alten Mietvertrag aus den 80er mit den Eltern, der noch auf Ost-Mark berechnet wurde, die Anfrage, ob die Tochter die Wohnung übernehmen darf und das war es dann aber auch. Es gibt keine Unterlagen dazu, wann die Miete für die Mietwohnung in welcher Höhe durch die diversen Voreigentümer erhöht wurde.
Es gab beim Erwerb nur die Angaben über die aktuelle KM und die Höhe der Nebenkosten. Ob in der KM die Miete für die Garage beinhaltet ist….. keine Ahnung.
Soweit ich sehe, wurden Mietzahlungen 1990 1:1 von Ost- in Westmark umgestellt. Und dann eben mit der Teilung durch 1,95583 in Euro. Da Mieten in der DDR sehr niedrig waren, kommt da als Ergebnis vielleicht 30 oder 50 Euro raus. Wenn der neue Eigentümer keinerlei Nachweise über wirksame Mieterhöhungen hat und nur aus den Kontoauszügen die Gesamtzahlung (einschl. Heiz- und Betriebskosten) kennt, hat er spätestens bei der Betriebskostenabrechnung ein großes Problem.
Man kann zwar nach https://dejure.org/gesetze/ZPO/421.html die Urkundenvorlage durch den Gegner verlangen. Aber ob der (inzwischen auch neue) Mieter alle Unterlagen von seinen Eltern bekommen und diese sowie neuere aufbewahrt hat, weiß man auch nicht.
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Re: Mietzahlung für Garage
Er hat die Auskunft vom Mieter. Nur muss dieser dem neuen Vermieter hier nichts "beweisen".
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Re: Mietzahlung für Garage
Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen sind zwischen beiden Parteien unstrittig.FM hat geschrieben: ↑06.09.23, 18:16Geben tut es die Unterlagen wohl schon, der bisherige Vermieter wird wohl kaum noch die über 33 Jahre alte Mietsumme beibelassen haben. Nur hat halt der Käufer des Hauses vom Verkäufer nicht alle Unterlagen erhalten. Kann er aber verlangen, notfalls eben von den Erben.Halo hat geschrieben: ↑06.09.23, 17:50 Es gibt nur den alten Mietvertrag aus den 80er mit den Eltern, der noch auf Ost-Mark berechnet wurde, die Anfrage, ob die Tochter die Wohnung übernehmen darf und das war es dann aber auch. Es gibt keine Unterlagen dazu, wann die Miete für die Mietwohnung in welcher Höhe durch die diversen Voreigentümer erhöht wurde.
Es gab beim Erwerb nur die Angaben über die aktuelle KM und die Höhe der Nebenkosten. Ob in der KM die Miete für die Garage beinhaltet ist….. keine Ahnung.
Soweit ich sehe, wurden Mietzahlungen 1990 1:1 von Ost- in Westmark umgestellt. Und dann eben mit der Teilung durch 1,95583 in Euro. Da Mieten in der DDR sehr niedrig waren, kommt da als Ergebnis vielleicht 30 oder 50 Euro raus. Wenn der neue Eigentümer keinerlei Nachweise über wirksame Mieterhöhungen hat und nur aus den Kontoauszügen die Gesamtzahlung (einschl. Heiz- und Betriebskosten) kennt, hat er spätestens bei der Betriebskostenabrechnung ein großes Problem.
Man kann zwar nach https://dejure.org/gesetze/ZPO/421.html die Urkundenvorlage durch den Gegner verlangen. Aber ob der (inzwischen auch neue) Mieter alle Unterlagen von seinen Eltern bekommen und diese sowie neuere aufbewahrt hat, weiß man auch nicht.
Der vorherige Eigentümer ist bereits verstorben und mehr Unterlagen gab es nicht. Auch die Erben haben nichts mehr.
Es geht eben nur um die strittige KM, da die Garage ja nicht zur Wohnung gehört und es dazu einen gesonderten Mietvertrag gibt.
Re: Mietzahlung für Garage
Wenn der Vermieter nichts anderes beweisen kann dann ist das eben so, dass die Garagenmiete bei der bsiherigen Kaltmietzahlung dabei ist. Der Vermieter könnte die 25€ aus der gezahlten Kaltmiete rausrechnen und die dann übrig gebliebene Kaltmiete statt der geplanten Erhöhung um 10% auch um z.B. 13% erhöhen wenn der Mietspiegel das zulässt. Wo ist da letztendlich das Problem?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Mietzahlung für Garage
Ich gehe jetzt nur von mir aus, aber da es in den Überweisungsträgern ja einen Verwendungszweck gibt, würde ich z. B. 220.- KM plus 120 NK-Vorausz. plus 25.- Garage schreiben und somit wäre es für beiden Seiten klar.lottchen hat geschrieben: ↑06.09.23, 19:15 Wenn der Vermieter nichts anderes beweisen kann dann ist das eben so, dass die Garagenmiete bei der bsiherigen Kaltmietzahlung dabei ist. Der Vermieter könnte die 25€ aus der gezahlten Kaltmiete rausrechnen und die dann übrig gebliebene Kaltmiete statt der geplanten Erhöhung um 10% auch um z.B. 13% erhöhen wenn der Mietspiegel das zulässt. Wo ist da letztendlich das Problem?
Okay, dem könnte man sich anschließen, aber wenn ich einen Sachverhalt als Fakt in den Raum stelle, dann müßte ich das im Zweifel auch beweisen können. Aber der Mieter schreibt ja selbst, dass er nichts schriftliches hat und somit nichts nachweisbares habe. Und wenn die Garagenmiete eben nicht in dem Überweisungsbetrag beinhaltet ist, könnte der Vermieter ja durchaus ja auch noch nachträglich die vermeintlich geschuldete Garagenmiete vom Mieter verlangen.
Ähnlich, wenn jemand meint, dass ich ihm aus einem Kauf noch Geld schulden würde und das meiner Meinung nach nicht so ist, schicke ich ihm einfach eine Kopie des Überweisungsauftrages. Hätte ich den nicht, hätte ich ein Problem und nicht etwa der Gläubiger.
Aber ich glaube, dass der Fall auch recht speziell ist, wenn auch fiktiv, dass da wohl am Ende ein Fachanwalt für Mietrecht gefragt wäre.
Aber herzlichen Dank für alle Einschätzungen und Sichtweisen.

Re: Mietzahlung für Garage
Richtig. Der kostet aber auch Geld. Ob sich das wegen 25 Euro pro Monat mit sehr ungewissem Ausgang lohnt, muss man sich überlegen.
Und in der Folge könnten die Mieter sich vielleicht auch an einen Rechtsanwalt wenden, der dann verwundert fragt "warum zahlt ihr überhaupt 600 Euro Miete, wenn vertraglich nur 80 DDR-Mark vereinbart waren und es nie eine Erhöhung gab? Wollt ihr das nicht für die letzten 3 Jahre wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?"
Re: Mietzahlung für Garage
Deshalb ja auch die Frage zu dem fiktiven Fall. Man betracht sowas danach eventuell auch aus einem Winkel, lässt die Sache auf sich beruhen und macht es als neuer Eigentümer immer schriftlich, damit es zukünftig unmissverständlich Hand und Fuß hat. Was es schriftlich gibt, ist halt auch nachweisbar.FM hat geschrieben: ↑06.09.23, 19:54Richtig. Der kostet aber auch Geld. Ob sich das wegen 25 Euro pro Monat mit sehr ungewissem Ausgang lohnt, muss man sich überlegen.
Und in der Folge könnten die Mieter sich vielleicht auch an einen Rechtsanwalt wenden, der dann verwundert fragt "warum zahlt ihr überhaupt 600 Euro Miete, wenn vertraglich nur 80 DDR-Mark vereinbart waren und es nie eine Erhöhung gab? Wollt ihr das nicht für die letzten 3 Jahre wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?"
Deshalb nochmals an alle ein Dankeschön.

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