Umwandlung ja oder nein ?

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andreas100
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Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von andreas100 »

Guten Tag...

Person A wohnt mit Familie seit 11 Jahren in einer Doppelhaushälfte.

Vermieterin möchte nun verkaufen.
Sie konnte allerdings beide Hälften nur zusammen verkaufen,da diese auf einem Grundstück gebaut worden, was auch so im Grundbuchauszug hinterlegt ist.

Käufer ist auch gefunden.
Jetzt wird bei der Stadt geprüft, ob man die beiden Doppelhaushälften nicht trennen kann, damit diese seperat für sich verkauft werden können, aber das Grundstück soll eins bleiben.

Wäre das eine Umwandlung ( Teilungserklärung ) und würde dann Kündigungsperrfrist für Person A?

mfg
ktown
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ktown »

Da hier keine Umwandung von Mietwohnung in Eigentumswohnungen stattfindet, greift hier der 577a nicht.
Was hier geschieht resultiert aus §19 BauGB.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ExDevil67 »

Was mir irritiert ist das hier die Stadt prüft. Ich mein ja die wird sicher auch in solchen Fällen aktiv werden, aber doch nur auf Antrag des Eigentümers..

Und würde eine Teilung nach §19 BauGB nicht dem Ansinnen widersprechen das es ein Grundstück bleiben soll?
ktown
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 14.09.23, 07:30 Was mir irritiert ist das hier die Stadt prüft. Ich mein ja die wird sicher auch in solchen Fällen aktiv werden, aber doch nur auf Antrag des Eigentümers..
Ich denke, dass dies auch so der Fall sein wird. Die Verwaltung nutzt immer gerne bei solch einem Eigentümerwechsel darauf einzuwirken diese unglückliche Situation dahingehend zu bereinigen indem das Grundstück den Immobilien entsprechend geteilt wird. Damit rechtlich ein sauberer Schnitt vorhanden ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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andreas100
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von andreas100 »

Vielleicht habe ich den Fall falsch erklärt oder ich verstehe es falsch...

Die beiden Hälften stehen als ein Haus auf einem Grundstück im Grundbuch.
Sie konnte also nur beide Hälften gemeinsam verkaufen

Jetzt wird geprüft, ob man die beiden Hälften trennen kann, aber das Grundstück soll das gleiche bleiben...
ktown
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ktown »

Das macht, bei einem Besitzer, wenig Sinn.
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andreas100
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von andreas100 »

Ich weiß.

Wenn man jetzt aber das Grundstück trennt und auch die beiden Hälften, kommen wir dann in die Richtung Umwandlung?
ExDevil67
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ExDevil67 »

Nein. Eine Teilung nach WEG ist was anderes als eine Teilung nach BauGB.
andreas100
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von andreas100 »

Verstehe.
Ab wann spricht man von einer Umwandlung?
Froggel
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von Froggel »

So wie ich es verstanden habe, spricht man von Umwandlung, wenn ein gesamtes Gebäude so geteilt wird, dass die darin enthaltenen Wohnungen an mehrere verschiedene Eigentümer verkauft werden. Solange es bei einem Eigentümer bleibt, braucht da nichts umgewandelt werden.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass das einmal geteilte Gebäude dann separat verkauft werden kann, sodass in dem Fall bei Eigentümerwechsel eine Berufung auf § 577a BGB infrage käme.
Ich bin kein Jurist.
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ktown
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ktown »

andreas100 hat geschrieben: 14.09.23, 22:21Sie konnte also nur beide Hälften gemeinsam verkaufen
Erst einmal ist das absoluter Quatsch. Selbstverständlich kann man nur eine Hälfte eines Doppelhauses verkaufen. Es hätte nur zwangsläufig zwangsläufig eine Teilung gemäß §19 BauGB zur Folge.
andreas100 hat geschrieben: 14.09.23, 22:21Jetzt wird geprüft, ob man die beiden Hälften trennen kann, aber das Grundstück soll das gleiche bleiben...
andreas100 hat geschrieben: 15.09.23, 08:55Wenn man jetzt aber das Grundstück trennt und auch die beiden Hälften, kommen wir dann in die Richtung Umwandlung?
Was denn nun? Wird nun das Grundstück geteilt oder nicht?

Zu den Ausführungen von Froggel sei gesagt, dass eine Grundstücksteilung vorrangig vor einer eventuellen Verkaufsabsicht erfolgen sollte.
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ExDevil67
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Re: Umwandlung ja oder nein ?

Beitrag von ExDevil67 »

Das ist ja genau die Frage. Ich kann sowohl eine Teilung nach WEG vornehmen, klassischerweise bei Mehrfamilienhäusern der Fall, ich kann aber auch eine Teilung nach BauBG vornehmen.

Der Unterschied wird sein beim Mehrfamilienhaus wohnen hinterher alle weiter im Musterweg 0, während bei einer Teilung nach BauBG die einen im Musterweg 0 bleiben und die anderen in den Musterweg 0a "umziehen".
Wobei ich hier auch eher zu einer Teilung nach BauBG tendieren würde da es ein Doppelhaus sein soll und ich da eher selten Gemeinschaftseinrichtungen habe die gemeinsam bewirtschaftet werden müssen. Den Overhead kann man sich ja ersparen und dürfte auch potenziell für die Nerven aller Beteiligten schonender sein.
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