Zwei Hausordnungen
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.11.06, 16:01
Zwei Hausordnungen
Hallo,
wenn in einem Mehrfamilienhaus eine Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages existiert, kann der Vermieter diese dann nur ändern, wenn alle Mieter und damit alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen?
Wenn dem so sein sollte, welche Möglichkeiten bestehen für Mieter, die wirksam einer Änderung der Hausordnung widersprochen haben, die Hausverwaltung den übrigen Parteien dies aber nicht mitteilt und wahrscheinlich mit zwischenzeitig neu eingezogenen Parteien die veränderte Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages vereinbart hat?
Schöne Grüße, whosafraid
wenn in einem Mehrfamilienhaus eine Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages existiert, kann der Vermieter diese dann nur ändern, wenn alle Mieter und damit alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen?
Wenn dem so sein sollte, welche Möglichkeiten bestehen für Mieter, die wirksam einer Änderung der Hausordnung widersprochen haben, die Hausverwaltung den übrigen Parteien dies aber nicht mitteilt und wahrscheinlich mit zwischenzeitig neu eingezogenen Parteien die veränderte Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages vereinbart hat?
Schöne Grüße, whosafraid
Re: Zwei Hausordnungen
Was für Möglichkeiten sollen das sein? Was wollen die Mieter erreichen?
Mit den Folgen das der eine Mieter via Hausordnung zur Treppenhausreinigung verpflichtet ist, ein anderer aber nicht muss der Vermieter klar kommen.
Mit den Folgen das der eine Mieter via Hausordnung zur Treppenhausreinigung verpflichtet ist, ein anderer aber nicht muss der Vermieter klar kommen.
Re: Zwei Hausordnungen
Der Mieter mit der alten Hausordnung kann sich gemütlich
und dem restlichen Treiben zuschauen.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.11.06, 16:01
Re: Zwei Hausordnungen
Die neue Hausordnung ist nicht zustimmungsfähig, weil Pflichten enthalten sind, die nach der Rechtsprechung auch in einer zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung nicht möglich sind. Andere Regelungen sind entfallen oder so verändert, dass mit ihnen eine Verschlechterung der Mietsache einherginge.
Insofern wollen die Mieter erreichen, dass nur eine Hausordnung, nämlich die alte im Haus gilt und dies in der Hausgemeinschaft bekannt ist.
Insofern wollen die Mieter erreichen, dass nur eine Hausordnung, nämlich die alte im Haus gilt und dies in der Hausgemeinschaft bekannt ist.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 38
- Registriert: 06.11.19, 15:49
Re: Zwei Hausordnungen
Es gilt für jeden Mieter die Hausordnung die bei Mietvertragsunterzeichnung bestand.
Kenn ich noch aus einem früheren Mietverhältnis. Im Haus gab es mindestens 4 verschiedene Hausordnungen.
Kenn ich noch aus einem früheren Mietverhältnis. Im Haus gab es mindestens 4 verschiedene Hausordnungen.
Re: Zwei Hausordnungen
Darauf haben die Mieter aber keinerlei Anspruch. Wenn ein Vermieter mit jedem Mieter eine andere Hausordnung vereinbart, dann ist das eben so.whosafraid hat geschrieben: ↑16.09.23, 18:46 Insofern wollen die Mieter erreichen, dass nur eine Hausordnung, nämlich die alte im Haus gilt und dies in der Hausgemeinschaft bekannt ist.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.11.06, 16:01
Re: Zwei Hausordnungen
Zusammengenommen könnten damit also zahlreiche unterschiedliche Hausordnungen existieren.
Um neue und aufgrund ihrer Tragweite zum Mietvertrag gehörende Hausordnungen in Kraft treten zu lassen, reicht es da aus, dass der Vermieter über eine neue Hausordnung lediglich informiert? Oder bedarf es einer Zustimmung durch die Vertragsparteien und ist diese ggf. an eine Form gebunden?
Da unterschiedliche Hausordnungen sich im schlechtesten Fall aber auch widersprechen können, wie ist es denn, wenn etwa mittels Hausordnung der Gemeinschaft in Rechnung gestellte Güter wie Strom, Wasser oder Energie einzelnen zur privaten Nutzung überlassen werden?
Um neue und aufgrund ihrer Tragweite zum Mietvertrag gehörende Hausordnungen in Kraft treten zu lassen, reicht es da aus, dass der Vermieter über eine neue Hausordnung lediglich informiert? Oder bedarf es einer Zustimmung durch die Vertragsparteien und ist diese ggf. an eine Form gebunden?
Da unterschiedliche Hausordnungen sich im schlechtesten Fall aber auch widersprechen können, wie ist es denn, wenn etwa mittels Hausordnung der Gemeinschaft in Rechnung gestellte Güter wie Strom, Wasser oder Energie einzelnen zur privaten Nutzung überlassen werden?
Re: Zwei Hausordnungen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.11.06, 16:01
Re: Zwei Hausordnungen
Merci ktown,
das klärt einige Fragen, aber nicht alle ;o)
Nehmen wir einmal an, eine neue Hausordnung scheitert an der Inhaltskontrolle und daran, dass keine Gründe für die Änderungen genannt werden.
Nun kann es dennoch passieren, dass diese Hausordnung in Unwissenheit durch andere Mieter gelebt wird.
Wie lässt sich damit umgehen, wenn der Gemeinschaft in Rechnung gestellte Güter wie Strom, Wasser oder Energie den Bedürfnissen einzelner Mieter folgend diese zur privaten Nutzung durch die Hausordnung überlassen werden?
Existiert eine Möglichkeit, den Vermieter zur Aufklärung zu verpflichten, denn dessen Handeln ist ursächlich für die Situation?
das klärt einige Fragen, aber nicht alle ;o)
Nehmen wir einmal an, eine neue Hausordnung scheitert an der Inhaltskontrolle und daran, dass keine Gründe für die Änderungen genannt werden.
Nun kann es dennoch passieren, dass diese Hausordnung in Unwissenheit durch andere Mieter gelebt wird.
Wie lässt sich damit umgehen, wenn der Gemeinschaft in Rechnung gestellte Güter wie Strom, Wasser oder Energie den Bedürfnissen einzelner Mieter folgend diese zur privaten Nutzung durch die Hausordnung überlassen werden?
Existiert eine Möglichkeit, den Vermieter zur Aufklärung zu verpflichten, denn dessen Handeln ist ursächlich für die Situation?
Re: Zwei Hausordnungen
Dann sollte man die Nebenkostenabrechnung mit anwaltlicher Hilfe in Zweifel stellen und nicht akzeptieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 25
- Registriert: 29.11.06, 16:01
Re: Zwei Hausordnungen
Das wäre ein unbefriedigender Weg, da dieser erst in 15 Monaten zur Anwendung kommen könnte.
Kann denn eine Hausordnung, die an der Inhaltskontrolle.und weiterem scheitert, überhaupt für irgendeine Mietpartei wirksam in Kraft getreten sein?
Kann denn eine Hausordnung, die an der Inhaltskontrolle.und weiterem scheitert, überhaupt für irgendeine Mietpartei wirksam in Kraft getreten sein?
Re: Zwei Hausordnungen
Ja, solange beide Parteien sich einig sind das diese gelten soll.
Nur weil Mieter A die so nicht für akzeptabel hält, muss Mieter B das nicht auch so sehen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nur weil Mieter A die so nicht für akzeptabel hält, muss Mieter B das nicht auch so sehen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Re: Zwei Hausordnungen
Derjenige Mieter, dem SEINE Hausordnung nicht passt, muss dagegen vorgehen. Er kann aber nicht gegen eine Hausordnung vorgehen, die für seinen Nachbarn gilt. Es sei denn, wenn er dadurch persönlich Nachteile erleidet.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Zwei Hausordnungen
Das wäre aber überhaupt kein Thema, denn Güter wie Strom, Wasser oder Energie werden nicht durch "die Hausordnung überlassen", sondern sich Gegenstand der Vereinbarungen im Mietvertrag.Wie lässt sich damit umgehen, wenn der Gemeinschaft in Rechnung gestellte Güter wie Strom, Wasser oder Energie den Bedürfnissen einzelner Mieter folgend diese zur privaten Nutzung durch die Hausordnung überlassen werden?
Gruß Spezi
Re: Zwei Hausordnungen
Jein. Ohne jetzt Details zu kennen, aber nehmen wir an Hausordnung neu untersagt die Waschmaschine in der Wohnung, alternativ ist ein Kellerraum mit Hausstrom zu nutzen. Während Hausordnung alt dazu keine Regelung enthält. Dann ist der Mieter mit Hausordnung alt schon der Dumme der seinen Nachbarn den Strom zum waschen mitbezahlt.
-
- Letzte Themen