Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

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sischi
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Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von sischi »

Hallo,
ich weiß, als Mitglied einer Genossenschaft ist man eigentlich Nutzer und nicht Mieter, aber ich hoffe, daß hier
trotzdem Tips gegeben werden können.

Eine Wohnanlage einer Baugenossenschaft in einem Ort irgendwo in Bayern.
Sie besteht aus Alt- und Neubauten auf einem großen Gelände. Direkt neben der Wohnanlage wurde von der
Gemeinde und der Baugenossenschaft mit viel Geld ein Spielplatz saniert und seither gepflegt. Eine Wiese in
unmittelbarer Nähe, wo Kinder bolzen konnten, wurde ein größerer Kindergarten gebaut. Ein anderer Bolzplatz
ist in etwas weiterer Enfernung in Felder intergiert und wurde extra dafür gebaut.
Jetzt gibt es aber Kinder in der Anlage, die eine spezielle Fläche zwischen zwei Wohnblocks auserkoren haben,
und hier einen Fußballplatz zu integrieren. Diese Kinder machen jedoch einen Höllenlärm den ganzen Nachmittag,
so daß man Terassen und Balkone und auch Räume, die zu dieser Seite liegen, nicht nutzen kann. Den Eltern der
Kinder ist dies egal, hautsache sie haben ihre Kinder los, die Baugenossenschaft will hier wohl nichts unternehmen,
daß hier wieder mehr Ruhe herrscht. Dies ist ja eine unangenehme Angelegenheit.
Es geht hier nicht um "normal" spielende Kinder sondern rein um die Bolzerei und den damit verbundenen höllischen
Lärm.
Was haben die betroffenen Bewohner für Möglichkeiten gegenüber der Baugenossenschaft ? Ist ein Zurückhalten
(Einfrieren) von Nutzungsgebühren von evtl. 10 % möglich ? Abzug von Teilen der Kosten zur Pflege des betroffenen
Bereichs der Anlage ?
Die Bewohner der Anlage sind vom Alter durchmischt und wohnen alle sehr gerne in der Anlage.

Wie sind eure Meinungen darüber ? Danke im voraus für eure Meinungen

Grüßle sischi
Froggel
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Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von Froggel »

Die genossenschaftliche Treuepflicht hindert den Nutzer nicht daran, berechtigte Mietminderungen zu tätigen. Allerdings hat der Nutzer beim Thema bolzende Kinder schlechte Karten. Selbst wenn ein Bolzplatz in weiterer Entfernung ist, ist Kindern nicht unbedingt zuzumuten, diesen auch zu nutzen. Wenn sich die Mehrheit der Nutzer des Gebäudes gegen die Bolzerei ausspricht, hat man eventuell eine Chance, aber allein wird man kaum dagegen ankommen. Zudem ist ein Lärmprotokoll möglicherweise hilfreich. Trotzdem sind die Chancen gering. Vielleicht vergeht den Kindern ja die Lust, genau da zu spielen, wenn man sich mit einem Stuhl mitten auf die auserkorene Fläche setzt und ein Buch liest.

Was eine mögliche Minderung betrifft, sollte sich der Nutzer unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Alles andere kann nach hinten losgehen.
Ich bin kein Jurist.
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ktown
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Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von ktown »

Das die Kinder die Lust verlieren kenne ich aus eigener Erfahrung. Auf dem Nachbargrundstück haben die umliegenden Anwohner einen Bolzplatz errichtet So richtig mit Fangzaun und Toren. Gespielt wurde anfangs täglich 2 Stunden.
Nach 14 Tagen wurden es 1-2 Stunden die Woche und jetzt hin und wieder im Monat.
:wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
sischi
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Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von sischi »

Haha, das wäre ja super.
Leider kann man hier keinen Bolzplatz aus Platzgründen anlegen.
Der kernteil der bolzer sind immer die gleichen und die Anführerin ist
ein Mädchen, das vom Vater noch dazu animiert wird. :lol:
Nachdem von der Genossenschaft ja hier offenbar nicht der Wille
da ist, mit den Eltern der Kinder eine Lösung zu finden, hätten wir
eben andere Meinungen gehört, was man gegen die Genossenschaft
unternehmen kann, dass hier eine gute Lösung für alle rauskommt.
Die Bewohner hier sind ja keine unmenschen, wollen nur in Frieden
miteinander leben.
FM
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Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 17.09.23, 12:13 Zudem ist ein Lärmprotokoll möglicherweise hilfreich. Trotzdem sind die Chancen gering.
Für ein beweiskräftiges Lärmprotokoll wäre es allerdings notwendig, dass ein anerkannter Sachverständiger geeignete und vielleicht auch geeichte Messgeräte installiert. Bei geringen Chancen sollte man sich überlegen, ob man die Kosten dafür übernehmen möchte, sofern man nicht entsprechend versichert ist.

Die lediglich eigene Notiz im Kalender an einem Tag "von 13 bis 14:47 Uhr und von 17 bis 18:30 Uhr war es laut" beweist gar nichts.
sischi
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Re: Baugenossenschaft - Rechte der Bewohner

Beitrag von sischi »

Danke für eure Info´s.
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