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(sind Sie z.B. nie in der Nähe von Weinfesten oder generell am WE abends unterwegs?)
kontrolliert die Polizei nur punktuell. Wer also nachts, am Wochenende von einem Weinfest kommt, hat die Kontrolle so gut wie in der Tasche.
_________________ Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß. Nehmt das ihr Cookies:Blondine, Bikini, Strand, Insel, Hawaii, Palme, Cocktail. Und unsere Hooligans grüße ich mit einem freundlichen "AHOI"
Ja, wer nie vor die Tür geht (Wohnort: Daheim), kommt auch nie in eine Polizeikontrolle - Kausalzusammenhang
Wer gar kein Gefährt hat, kommt auch nicht in eine Verkehrskontrolle
Und wer mit seinem braven, grauen (oder was nach "weiss ist das neue silber" kam) Golf nur zu Arbeit und zurück fährt auch eher unwahrscheinlich.
Im Wesentlichen zielen ja solche Aussagen wie "wurde seit 27 Jahren nicht kontrolliert" ja aber irgendwie darauf ab, dadurch sowas aussagen zu wollen, wie man sei ein besserer Mensch oder sowas. So nach dem Motto: Wer oft kontrolliert wird, bei dem stimmt was nicht - was ja völliger Unsinn ist Es würde bereits ein wie auch immer auffälliges Auto reichen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen. Ebenso eine häufige Teilnahme am Großstadt-Nachtleben.
Taxi-Fahrer oder LKW-Fahrer, die berufsbedingt öfter kontrolliert werden, müssten somit auch alle pöse sein.
Gibt auch Leute die hatten noch nie einen unverschuldeten Verkehrsunfall - was sagt sowas aus? Nichts?
Sie haben sind doch auf dieser Wohnort-Nummer rumgeritten und haben offenbar immer noch Spaß daran. Offenbar wollen Sie dadurch auch "sowas aussagen, wie..."
Dass die Herren von der Verkehrsüberwachung solche Dinge selbst gar nicht entscheiden könnten
Keine Ahnung, wo sich diese Aussage finden soll.
truther hat geschrieben:
Die Polizei stellt damit bereits einen konkreten festgestellten Mangel fest, den der Fzg-Besitzer nicht von TÜV&Co "festzustellen" hätte, sondern explizit zu BEHEBEN.
Und was meinst du passiert, wenn der Halter beim TüV vorspricht und der feststellt und bescheinigt, dass kein Mangel vorliegt?
truther hat geschrieben:
Mir scheint, auch in diesem Thread herrscht nun das Phänomen der "umgekehrten Psychologie"
Wenn man als Falschfahrer unterwegs ist, sollte man sich nicht darüber wundern, wenn einem nur Autos entgegenkommen, statt einen zu überholen.
_________________ Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Dass die Herren von der Verkehrsüberwachung solche Dinge selbst gar nicht entscheiden könnten
Keine Ahnung, wo sich diese Aussage finden soll.
Ergibt sich aus dem Zusammenhang der Darstellung durch Antworten, die besagen, die Polizisten wären ja keine TÜV-Gutachter / KFZ-Sachverständigen und würden somit lediglich immer nur einen "Verdacht" aussprechen und keine "Feststellungen" treffen (können). Das kann aber nicht sein, den eine sofortige Stillegung aufgrund eines bloßen "Verdachts" (anstatt einer "Feststellung") wäre ja irgendwie gar nicht zulässig. In dem von Ihnen referenzierten §17 StVZO gibt es übrigens beide Fälle: "Erweist sich..." (Feststellung) und "Besteht Anlaß zur Annahme..." (Verdacht). Somit ist ein Verweis auf §17 StVZO keine Erklärung dafür, dass die Polizei immer nur Verdacht aussprechen könnte/würde/dürfte, denn "die Vorführung des Fahrzeuges" ist ja selbst im Gesetzestext getrennt von dem Fall der "Beibringung eines Sachverständigengutachtens". Sie kann also auch selbst das Fahrzeug begutachten, ergo ist die Polizei so eine Art Begutachter.
Charon- hat geschrieben:
truther hat geschrieben:
Die Polizei stellt damit bereits einen konkreten festgestellten Mangel fest, den der Fzg-Besitzer nicht von TÜV&Co "festzustellen" hätte, sondern explizit zu BEHEBEN.
Und was meinst du passiert, wenn der Halter beim TüV vorspricht und der feststellt und bescheinigt, dass kein Mangel vorliegt?
Vermutlich würde der TÜVler den Kopf schütteln, ein paar Witzchen über Fachkompetenz der Polizei machen, die Mängelkarte abstempeln und draufschreiben: "Mangel besteht nicht" oder sowas, damit würde man dann zur Polizei gehen, die abgestempelte Mängelkarte zeigen, den Witz vom TÜVler dem Polizist erzählen, der würde sich ärgern, die Mängelkarte zerreissen und die Sache wäre für den Halter erledigt. TÜVler und Polizisten würden am Mittagstisch böse Witze über die jeweils andere Seite zum Besten geben. Inwiefern ist das jetzt für was ein Argument?
Charon- hat geschrieben:
truther hat geschrieben:
Mir scheint, auch in diesem Thread herrscht nun das Phänomen der "umgekehrten Psychologie"
Wenn man als Falschfahrer unterwegs ist, sollte man sich nicht darüber wundern, wenn einem nur Autos entgegenkommen, statt einen zu überholen.
Außer, es herrscht gerade mal wieder Gegenteil-Tag. Diese Ironie erschließt sich nicht jedem..
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Ergibt sich aus dem Zusammenhang der Darstellung durch Antworten, die besagen, die Polizisten wären ja keine TÜV-Gutachter / KFZ-Sachverständigen
Erschließt sich mir nicht. Polizisten sind auch keine Ärzte und können dennoch jemanden die Fahrzeugnutzung untersagen, wenn sie der Meinung sind, er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Manche Situationen erfordern halt erst ein Einschreiten und danach eine Prüfung.
truther hat geschrieben:
"Erweist sich..." (Feststellung)
Wenn etwas so ist, muss es sich nicht mehr erweisen. Wenn sich jemand "als Möderder erweist", dann war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, ob er ein Mörder war. Erweisen kann sich also nur eine Annahme.
Ebenso ist es hier: Es kann (und wird meist) sich erweisen, dass ein Mangel vorliegt, erweist sich aber, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, besteht auch keine Verpflichtung, den Mangel beseitigen zu lassen (oder eine Möglichkeit, das Fahrzeug still zu legen).
truther hat geschrieben:
Sie kann also auch selbst das Fahrzeug begutachten, ergo ist die Polizei so eine Art Begutachter
Ahja, also ist der Fahrer, wenn er sich vom betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs vor Inbetriebnahme überzeugt, also auch eine Art Begutachter. Wozu braucht denn der A noch die Meinung der Polizei?
truther hat geschrieben:
draufschreiben: "Mangel besteht nicht"
Eben. Erweist sich das Auto also als mangelbehaftet oder nicht?
truther hat geschrieben:
es herrscht gerade mal wieder Gegenteil-Tag
Du meinst, dann entscheiden sich alle anderen Autofahrer spontan, alles falsch zu machen, weil der eine Auserwählte es richtig macht?
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Sie kann also auch selbst das Fahrzeug begutachten, ergo ist die Polizei so eine Art Begutachter.
Ja. Aber kein Dienstleister wie ein Sachverständiger oder Gutachter. Und nun...?
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Wer glaubt, Polizisten seien als KFZ-Schadensgutachter qualifiziert, der glaubt auch - und da bediene ich mich eines hier im Forum gern genutzten Bildes - Zitronenfalter falteten Zitronen.
Die Beurteilung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrstauglichkeit macht der TÜV.
Das ist nunmal so
Zur Polizei zu fahren, um zu fragen, ob die Beule das Fahrzeug unsicher macht ist nicht die beste Idee gewesen. Denn es werden Polizisten von ihrer Arbeit abgehalten, um ihre Meinung zu äußern. Besser wärst du zum TÜV gefahren. Ja, der kostet etwas. Aber nur weil du keine Rechnung bekommen hast, heißt das noch lange nicht, dass die kostenlos für alle Belange der Ansprechpartner ist.
Und schließlich ist es Aufgabe der Polizei Gefahren abzuwehren. Wenn also ein Auto nicht sicher scheint, dann können Sie die Weiterfahren beenden, eine Vorführung beim TÜV anordnen oder das machen, was aus ihrer Sicht die Gefahr mindert und die Verkehrssicherheit schützt.
Wird die Polizei in "umgekehrter Psychologie" eigentlich speziell geschult oder wie kommt es, dass es für den Bürger oft so gedreht wird, dass er etwas nicht bekommt, wenn er es von der Polizei möchte und etwas dann von der Polizei bekommt, wenn er es (vermeintlich) nicht möchte?
ständig (vermeintlich) straßenuntaugliche (oder getunte) Fahrzeuge an und stellen "Mängelkarten" aus
Das ist richtig, damit stellt aber nicht die Polizei fest, dass ein Mangel besteht, sondern nur, dass der Verdacht eines Mangels besteht. Deswegen muss der Halter ja auch danach zu einer Fachwerkstatt bzw. zum TÜV, um etwaige Mängel feststellen und beheben zu lassen. Siehe auch § 17 StVZO
Interessehalber: was passiert, wenn ich das Kfz daraufhin beim TÜV/Werkstatt vorstelle und die dortigen Sachverständigen feststellen, daß das Kfz trotzdem durchaus verkehrstauglich ist? Wer übernimmt denn dann die Kosten, die mir durch die Begutachtung entstanden sind?
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