Strafverfahren gegen Jugendlichen

Recht der Gefahrenabwehr

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Evariste
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Re: Strafverfahren gegen Jugendlichen

Beitrag von Evariste »

deerhunter hat geschrieben: 03.05.21, 17:02 Der Steuerschuldner ist derjenige gegen den das Verfahren läuft. Hier der Sohn und deshalb passt es für mich nicht ganz zusammen!
Habe nochmal gegoogelt, Rechtsgrundlage ist wohl § 370 Abs. 1 Abgabenordnung.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Ich lese das so, das es auf die Person nicht ankommt, die die Steuern tatsächlich schuldet.

Interessant ist allerdings die Frage, ob der Jugendliche verpflichtet gewesen wäre, den Inhalt eines Koffers, der ihm gar nicht gehört, anzumelden, bzw. ob diese Pflicht nicht den Vater trifft...
J.A.
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Re: Strafverfahren gegen Jugendlichen

Beitrag von J.A. »

Ich weiß ... ist schon etwas älter, aber dennoch kurz:
Meine Frage war ja nur, ob gegen einen Jugendlicher in Begleitung seiner Eltern allein ein Strafverfahren eingeleitet werden kann oder gegen seine Eltern gerichtet sein muss?
Ja, das kann es natürlich. Ein Jugendlicher ist strafmündig. Wenn er tatverdächtig ist, wird auch gegen ihn selbst das entspr. Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das heißt aber nicht, dass für den Herrn Papa der Drobs gelutscht ist. Je nachdem was die Ermittlungen weiter ergeben (z.B. Aussage Sohn) kann das Verfahren auch auf den Vater ausgedehnt werden, oder auf ihn "umswitchen"
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
winterspaziergang

Re: Strafverfahren gegen Jugendlichen

Beitrag von winterspaziergang »

J.A. hat geschrieben: 01.07.21, 09:14 Ich weiß ... ist schon etwas älter, aber dennoch kurz:
ah, daher tauchte es auf, na egal.
deerhunter hat geschrieben: 03.05.21, 13:35 50 Stangen Zigaretten und einige Kleidungsstücke des Vaters.
muss ein sehr großer Koffer sein
deerhunter hat geschrieben: 03.05.21, 13:35Na ja, in seinem Heimatland (kein Deutscher) kostet die Stange 6 € in seinem Zielland UK bringt sie über 80 €...das rechnet sich wohl für einfache Menschen und ab und zu wird man eben auch erwischt.
Ein Land im "Balkan", in dem eine Stange Zigaretten 6 Euro kostet, bei 10 Packungen je Stange, ergibt das 60 Cent pro Zigarettenpackung. :shock:
Welches Land im Balkan könnte das sein, wenn selbst in Albanien einen Packung Zigaretten um die 2,20 Euro kostet?
Und wieso sollte sich so eine Gewinnspanne nur für "einfache Menschen" rechnen?
deerhunter hat geschrieben: 03.05.21, 13:35Alle gingen gemeinsam durch die Kontrolle und wurden kontrolliert...der Sohn sagte "wohl" in der Vernehmung es sei nicht sein Koffer (mit dolmetscher)!
Eine Familie, die aus "einfachen Menschen" besteht, reist aus dem "Balkan" nach Großbritannien, nicht Transit, sondern sie buchen erst nach Deutschland, obwohl sie nach UK wollen, steigen regulär aus, buchen dann erst das nächste Ticket.

Beim Zoll fällt der überdimensionale Koffer des Sohnes auf, der nicht mit der Familie durch den Zoll geht, separat befragt wird, offenbar kein englisch kann, so dass auch Dolmetscher, die des balkanischen mächtig sind, direkt bei der Abfertigung hinzugezogen werden.

Spannend, wie es weiterging.
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