Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Recht der Gefahrenabwehr

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franzd800
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Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von franzd800 »

Hallo,

ein Haushaltsangehöriger leidet an einer psychischen Störung die auch von einem Facharzt der Neurologie und Psychiatrie diagnostiziert wurde.

Vor einiger Zeit kam es mit der Person (die in der gemeinsamen Wohnung des erkrankten lebt) zu einer Auseinandersetzung.

Die erkrankte Person ist derart ausgerastet das dabei einige Gegenstände in der Wohnung zu Bruch gegangen sind.
Ein paar auch deswegen da sich der Familienangehörige aus Notwehr heraus den Attacken des erkrankten entziehen musste.

Die erkrankte Person fühlt sich nun von seinen Familienangehörigen regelrecht verfolgt und richtet sich eine Schlafstette im Keller des Mehrfamilienhauses ein.

Am nächsten Tag steht plötzlich die Polizei in der gemeinsam angemieteten Wohnung.

Der erkankte hat die Lage wie folgt geschildert.

Haushaltsangeöriger bedrängt und bedroht und versperrt den Weg vom Keller in die Wohung.

Dem Haushaltsangehörigen (nicht vorbestraft noch keine Erfahrungen mit solch einer direkten Polizeipräsentation)
Wird mitgeteilt, dass er als Beschuldigter bei einer erneuten Verständigung der Polizei temporär in Haft genommen wird.

Nachdem der Beschuldigte deutlich gemacht hat ob der Beamte überhaupt Beweise gegen den Vorwurf erbringen kann wurde der Ton des Polizisten sehr unfreundlich.

Er hätte das Recht den Beschuldigten "ins Loch zu bringen"
Weiterhin kamen weitere unseriös wirkende Sätze.

Der Beschuldigte hat die Sachlage geschildert nämlich so wie sie auch stattgefunden hat.

Die Beamten wollten aber weder die medizinisch vorhandenen Unterlagen noch weitere Fragen außer der Aufnahme der Personalien und dem o.a. stellen.

Frage:

Kann die Polizei eine temporäre Haft wirklich ohne entsprechende sachgerechte Beweisaufnahme Vollstrecken?

Weiterhin hat der Beamte gedroht, dass die Kosten der temporären Haft vom Beschuldigten zu tragen wären.

Welche Möglichkeiten der Beschwerde gibt es ebenfalls?

Gruß,...
Casimir
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Casimir »

Was wäre denn in dieser Situation ein sachgerechter Beweis?

Hat der Erkrankte keinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit, nur weil er erkrankt ist?

Worüber wollen Sie denn Beschwerde führen?

Polizei darf Menschen in Gewahrsam nehmen - und das darf sie auch androhen. Das darf sie auch umgangssprachlich.

Wen die Polizei in Gewahrsam nimmt, entscheidet die Polizei anhand der Feststellungen vor Ort. Da kann ein Erkrankter schon mal nicht der Verhaltensstörer sein, ein nicht Vorbestrafter ohne Erfahrung mit Polizei'präsentationen' (powerpoint oder wie?) jedoch schon.
Alles wird gut.
barbara müller
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von barbara müller »

Na das finde ich mal ´ne Feststellung, dass der Erkrankte schon mal nicht der Verhaltensstörer sein, ein nicht Vorbestrafter ohne Erfahrung mit Polizei'präsentationen' (powerpoint oder wie?) jedoch schon.
Selbst Polizist und seinen Beruf derart ausübend?
B.M.
Casimir
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Casimir »

Wo steht, dass der Erkrankte es nicht sein kann?

Er muss aber auch nicht zwingend sein.

Aber seit PISA wissen wir ja, dass Deutsche Probleme mit der Text-/Sinnerkennung haben...
Alles wird gut.
Grown
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Grown »

Casimir hat geschrieben:Da kann ein Erkrankter schon mal nicht der Verhaltensstörer sein, ein nicht Vorbestrafter ohne Erfahrung mit Polizei'präsentationen' (powerpoint oder wie?) jedoch schon.
Na dieser Satz kann schon auf zwei verschiedene Arten verstanden werden.
Kommt halt darauf an, was der Empfänger aus der Nachricht macht ;-)


Zum Thema:
Je nachdem wie sich Situation und Beteiligte den gerufenen Beamten präsentieren, werden sich die Beamten auch ihren Teil denken und entsprechend reagieren.
Unterlagen und Krankenakten werden sie wohl kaum wälzen.
"Ich habe Dir also die Wahrheit erzählt, von einem gewissen Standpunkt aus." - Obi Wan Kenobi
spraadhans
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von spraadhans »

Da kann ein Erkrankter schon mal nicht der Verhaltensstörer sein
Das ist schlicht Unsinn, denn im (präventiven) Sicherheits- und Polizeirecht kommt es auf schuldhaftes Handeln ja gerade nicht an.
ThePhil
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von ThePhil »

Der Adressat einer Maßnahme ist nicht mit dem Täter einer Straftat vergleichbar. Beim Verhaltensstörer kommt es lediglich darauf an, dass der Störer die letzte Ursache für die Gefahr gesetzt hat. Das können, so auch ausdrücklich das Gesetz, auch grds. schuldunfähige, wie z.B. Kinder sein (vgl. bspw. § 4 II 1 PolG NRW). Das selbe gilt für Personen, denen ein Betreuer zugeteilt wurde (vgl. § 4 II 2 PolG NRW).
Das Einzige, das man sich jederzeit nehmen darf, ohne danach sitzen zu müssen, ist Platz. - Heinz Erhardt.
Casimir
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Casimir »

spraadhans hat geschrieben:
Da kann ein Erkrankter schon mal nicht der Verhaltensstörer sein
Das ist schlicht Unsinn, denn im (präventiven) Sicherheits- und Polizeirecht kommt es auf schuldhaftes Handeln ja gerade nicht an.
Meine Güte. Da folgte doch ein klärendes posting hinterher. Wenn man einen alten Fred schon aufwärt, sollte man sich vielleicht den Kontext nochmal vergegenwärtigen.

"schon mal" heißt es kann schon mal sein, dass dem so ist - oder auch nicht.

Aber schön, dass wir noch immer darüber sprechen.
Alles wird gut.
Metzo
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Metzo »

Da muss ich auch wiedersprechen.

Ein Erkrankter kann (ja z. B. auch gerade wegen seiner Erkrankung) ein (Verhaltens-)Störer sein. Das Polizeirecht der Länder kennt keine Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe.
Casimir
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Casimir »

Und wo steht hier was anderes?

Schade, dass Sie die vier Monate, die der Fred ruhte, nicht nutzten, um ihn sich mal genau durchzulesen.
Alles wird gut.
Metzo
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Metzo »

Schade, dass sie ihre Zeit nicht nutzten um Rechtschreibung, Syntax und Punktion zu beachten.
Blaise
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Blaise »

Metzo hat geschrieben:Schade, dass sie ihre Zeit nicht nutzten um Rechtschreibung, Syntax und Punktion zu beachten.
Schade, dass Sie keine Argumente mehr haben.
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
Metzo
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von Metzo »

Schade, dass sie nicht mal eins hatten.
hawethie
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Re: Polizeiliche Beschuldigung / Zwangsmitteleinsatz

Beitrag von hawethie »

Ich glaube, hier ist alles gesagt - und bevor es ausartet, dichte ich mal ab.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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