THW und Polizei

Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

Wächter
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Wächter »

Brauch es für einen Platzverweis nicht nen triftigeren Grund?
Ja. Sogar eine Gefahr oder die Behinderung von Rettungsmaßnahmen.

Dann muss der PV das mildeste zur Verfügung stehenden Mittel sein, welches objektiv zwecktauglich ist und der Zweck und die Mittel müssen in Relation stehen.


http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessi ... -SOGNDpP17
0Klaus
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Re: THW und Polizei

Beitrag von 0Klaus »

Rechtsgrundlage gegen eine Polizeiverfügung???
Die Vollstreckung ist unzulässig, da der Bedienstete des THW als Bundesbediensteter hoheitlich (quasi als Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) tätig wird und sich in seiner Zuständigkeit bewegt und die Polizeiverfügung ihn in seiner Eigenschaft als hoheitlich handelnder trifft. Soweit der Bund hoheitlich tätig ist, kann gegen ihn nicht mit Verwaltungszwang vollstreckt werden. Diesen Gedanken greift § 17 VwVG auf. Im Zweifel müsste das zuständige BMI eine Weisung erteilen. (Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern)

Das wäre genauso, wie wenn die Bundeswehr im Rahmen einer Übung angeblich zu laut ist und die Polizei dann die Soldaten platzverweist und bei Weigerung dann in Gewahrsam nimmt.
mfg
Klaus
Obermotzbruder
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Obermotzbruder »

Irgendwie frage ich mich immer noch wo hier ein Platzverweis ausgesprochen wurde?
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze-
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GF1
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Re: THW und Polizei

Beitrag von GF1 »

LL0rd hat geschrieben:Solche Situationen treten öffter auf, als man denkt. Das THW (zumindest unser OV) ist ein Mal die Woche ca. 7 Stunden auf Verkehrswegen unterwegs, um z.B. bei einem Unfall Ersthilfe leisten zu können, die Unfallstelle abzusichern, etc. Was oft vorkommt, ist ein Streit zwischen der Polizei und dem Einheitsführer, wenn es darum geht, bestimmte Geräte für die Personenrettung einzusetzen.
Interssante Aussage. Auf wessen Veranlassung leistet euer THW OV so oft Erste Hilfe bei VU und / oder sichert Unfallstellen ab. Polizei / Verwaltungsbehörde oder auf eigene Faust? Originär zuständig ist das THW ja nicht. Dann wär die Polizei (in Abwesenheit der Verwaltungsbehörde bzw. Feuerwehr) aber in der Tat weisungsbefugt.

Zumindest in NI.
suwi
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Re: THW und Polizei

Beitrag von suwi »

meine Fresse! Ein Kompetenzkleinkrieg am Ort der Katastrophe oder des Unfalls! Das ist ja unglaublich.

Und dann das hier:
Die Polizei wollte, dass ich meinen Posten aufgebe und der Polizei bei der Verkehrsabsicherung und Rettung der Personen (es war wohl ein Bekannter / Verwander eines Polizisten am Unfall beteiligt) des Verkehrsunfalls helfe. Ging es um Menschenleben? Eventuell! Aber bei dem Beobachtungsposten ging es mindestens genauso um Menschenleben.
Was bitte ist extra erwähnenswert, dass ein Bekannter eines Polizisten Unfallbeteiligter war??? Dürfen solche Leute NICHT gerettet werden, oder wie ist das zu verstehen?
jayb
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Re: THW und Polizei

Beitrag von jayb »

Der TE wollte damit wohl darauf hindeuten, dass der Bekannte des Polizisten in den Augen des Polizisten wohl Vorrang hat vor den Helfern des THW. Zweiteilen konnte sich der TE bzw. A in dem Fall ja nicht.

Bevor man mit "meine Fresse" loslegt, vielleicht sicherheitshalber erstmal nachfragen, bevor man irgendwelchen Frust im Forum ablässt. ;)
___________

fluffig wie 2 Kuhfladen ;)
Obermotzbruder
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Obermotzbruder »

Jetzt kommen wir schon zur zweiten Mutmaßung: War wohl ein Bekannter des Polizisten.

:twisted:
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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LL0rd
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Re: THW und Polizei

Beitrag von LL0rd »

GF1 hat geschrieben:Auf wessen Veranlassung leistet euer THW OV so oft Erste Hilfe bei VU und / oder sichert Unfallstellen ab. Polizei / Verwaltungsbehörde oder auf eigene Faust? Originär zuständig ist das THW ja nicht. Dann wär die Polizei (in Abwesenheit der Verwaltungsbehörde bzw. Feuerwehr) aber in der Tat weisungsbefugt.
Das ganze läuft bei uns unter dem Begriff THV - Technische Hilfe auf Verkehrswegen. Soweit ich weiß, sind wir dann im Auftrag der Autobahnpolizei auf den Straßen unterwegs. Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist. Allerdings NUR dem THW gegenüber, nicht dem Helfer. Die anfordernde Dienststelle ist dann aber die Autobahnpolizei, nicht die Schutzpolizei.
suwi
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Re: THW und Polizei

Beitrag von suwi »

Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist.
Die anfordernde Dienststelle ist dann aber die Autobahnpolizei, nicht die Schutzpolizei
Die "Autobahnpolizei" ist die Schutzpolizei.

Da zu lesen (und anderswo sicher auch)
Norb
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Norb »

Immer wieder schön wie Neulinge die einfach nur ganz normal eine Frage stellen runtergeputzt werden...

Ganz großes Tennis :kopfstreichel:
Fernsprechtischapparat
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Fernsprechtischapparat »

LL0rd hat geschrieben:Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist. Allerdings NUR dem THW gegenüber, nicht dem Helfer.
Was für eine eigentümliche, abenteuerliche Annahme, ein Polizeibeamter könne einem (THW-)Helfer gegenüber nicht weisungsbefugt sein. Ich zitiere mal Heiner Geißler im Deutschlandfunk: Sie sind wohl auf dem Mond zu Hause.
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Re: THW und Polizei

Beitrag von GF1 »

Fernsprechtischapparat hat geschrieben:
LL0rd hat geschrieben:Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist. Allerdings NUR dem THW gegenüber, nicht dem Helfer.
Was für eine eigentümliche, abenteuerliche Annahme, ein Polizeibeamter könne einem (THW-)Helfer gegenüber nicht weisungsbefugt sein. Ich zitiere mal Heiner Geißler im Deutschlandfunk: Sie sind wohl auf dem Mond zu Hause.
Weil der THW Helfer hoheitlich (in Ausübung eines öffendlichen Amtes so zu sagen) tätig ist. Sein Vorgesetzter Einheitsführer ist zunächst Adressat. Ausser natürlich bei "Gefahr im Verzug" oder der THW Helfer macht gerade was hochgradig illegales. Den ganzen Artikel gelesen? War nämlich oben schon mal Thema (incl. Rechtsgrunglagen Bundesanstalt THW).
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Re: THW und Polizei

Beitrag von GF1 »

LL0rd hat geschrieben:Das ganze läuft bei uns unter dem Begriff THV - Technische Hilfe auf Verkehrswegen. Soweit ich weiß, sind wir dann im Auftrag der Autobahnpolizei auf den Straßen unterwegs. Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist. Allerdings NUR dem THW gegenüber, nicht dem Helfer. Die anfordernde Dienststelle ist dann aber die Autobahnpolizei, nicht die Schutzpolizei.
Interessanter Link. Viele der Aufgaben sind ja (in NI) originäre Aufgaben der Verwaltungsbehörden / Feuerwehr. Wie sind die eingebunden? Werden parallel informiert / alarmiert oder ist das THW über Verwaltungsvereinbarungen von denen "dauerbeauftragt"?
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Re: THW und Polizei

Beitrag von LL0rd »

GF1 hat geschrieben: Interessanter Link. Viele der Aufgaben sind ja (in NI) originäre Aufgaben der Verwaltungsbehörden / Feuerwehr. Wie sind die eingebunden? Werden parallel informiert / alarmiert oder ist das THW über Verwaltungsvereinbarungen von denen "dauerbeauftragt"?
Im Grunde ist es so, dass das THW einen Plan bekommt, an welchen Wochentagen es auf bestimmten Strecken zu einem höheren Unfallrisiko kommt. Z.B. ist das der Ferienbeginn. An diesen Tagen befindet sich das THW dann einfach auf der Straße mit 1-2 Fahrzeugen. Bevor wir uns jedoch auf die Straße begeben, melden wir uns bei der Autobahnpolizei an. Wenn sich ein Unfall ereignet hat, werden wir dann per Funk benachrichtigt und fahren dann die Unfallstelle an oder - was auch nicht selten ist, dass wir überhaupt die ersten am Unfallort sind und wir dann die Polizei & co. benachrichtigen.

Wir versuchen bei einem Verkehrsunfall soweit wie möglich zu helfen. Allerdings dürfen wir nicht alles machen, was die Feuerwehr darf. Schere / Spreizer dürfte dir ja wohl ein Begriff sein. Diese Gerätschaften dürfen wir z.B. nicht einsetzen, um Personen zu retten.
Wächter
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Re: THW und Polizei

Beitrag von Wächter »

GF1 hat geschrieben:
Fernsprechtischapparat hat geschrieben:
LL0rd hat geschrieben:Es ist klar, dass die Autobahnpolizei Weisungsbefugt ist. Allerdings NUR dem THW gegenüber, nicht dem Helfer.
Was für eine eigentümliche, abenteuerliche Annahme, ein Polizeibeamter könne einem (THW-)Helfer gegenüber nicht weisungsbefugt sein. Ich zitiere mal Heiner Geißler im Deutschlandfunk: Sie sind wohl auf dem Mond zu Hause.
Weil der THW Helfer hoheitlich (in Ausübung eines öffendlichen Amtes so zu sagen) tätig ist. Sein Vorgesetzter Einheitsführer ist zunächst Adressat. Ausser natürlich bei "Gefahr im Verzug" oder der THW Helfer macht gerade was hochgradig illegales. Den ganzen Artikel gelesen? War nämlich oben schon mal Thema (incl. Rechtsgrunglagen Bundesanstalt THW).

Polizeiverfügung = Verwaltungsakt

also öffentliches Recht


Ich finde dort nicht, dass Verwaltungsakte gegen THW Helfer nicht möglich sind ?!
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