Kann aber auch die Landespolizei oder z.B. der Zoll als Bundesbehörde sein.FM hat geschrieben:Es kommt noch vioel ärger:
... und das ist oft die freiwillige Feuerwehr, also nur eine Einrichtung der kreisangehörigen Gemeinde.Bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes unterliegen die Einheiten des Technischen Hilfswerks den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen. Die Befugnisse der Helferinnen und Helfer richten sich in diesen Fällen nach den Weisungen und den rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung.
Und um mal auf die alte Ausgangsfrage zu kommen, da fehlte jemandem das nötige Basiswissen wie andere Einheiten/Organisationen "ticken" und/oder das nötige Fingerspitzengefühl. Einfach so jemanden scheinbar freies aus einer anderen Einheit schnappen geht nicht, der wird da schon seine Aufgabe haben. Und wenn nicht, geht sowas nur über die entsprechende Einheitsführung.Sonst könnte man auch von der Polizei Kräfte der äußeren Absperrung der Einsatzstelle oder den Maschinisten oder Sicherheitstrupp der Feuerwehr sich schnappen. Stehen doch auch nur rum...........