
Klick
Moderator: FDR-Team
Da haben wir es wieder...In solch einer Situation hätte die Polizei zumindest nicht ohne richterliche Anordnung die Blutkontrolle durchsetzen dürfen
man solte aber auch beachten was der Richter noch gesagt hat,Die Richter der Amtshaftungskammer am Landgericht nickten bei der mündlichen Verhandlung zuerst mit dem Kopf: Ja, ein amtspflichtwidriges Verhalten der Polizisten sei "naheliegend". In solch einer Situation hätte die Polizei zumindest nicht ohne richterliche Anordnung die Blutkontrolle durchsetzen dürfen
Roni hat geschrieben:
nämlich Amtspflichtwidriges Verhalten der Polizisten und die fehlende richterliche Anordnung.
1.Roni hat geschrieben:der Richter hat es nun mal so fformuliert und wer weiß, hätte der RA nicht den Fehler gemacht ...
Ja, Fische stinken bekanntlich vom Kopf her...Wächter hat geschrieben: mich düngt, dass dort ein Pflichtverstoß seitens der Gerichte vorliegt...