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Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 29.10.13, 09:30
von Redfox
Kamikaze2001 hat geschrieben:Muss mich ja schon etwas wundern das mein Anliegen hier so auf Gegenwehr stößt, ist ja eigentlich ein Rechtsforum und das gilt für uns alle...dachte ich.
Webelch hat doch das Anliegen bereits gewürdigt:
Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Wie sich die Polizeibeamten zu der Sache einlassen werden, ist nicht bekannt. Zu beachten ist allerdings § 164 StGB -->
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html , nach dem ein Verfahren nicht auszuschließen ist, wenn die Angaben des Beschwerdeführers bzw. Anzeigerstatters mit den Angaben der Polizeibeamten nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
Ob es zu einem solchen Verfahren kommt und wenn ja, wie es ausgeht, kann hier niemand voraussagen. Die Beamten sind in einem solchen Verahren Zeugen und ihre Aussage wird entsprechend der Beweiswürdigung durch das Gerichte gewürdigt.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 29.10.13, 17:08
von Tom Ate
Richtig, das FreizügG und AufentG regeln das Mitführen vom Pass für Eu Bürger und Drittausländer beim Grenzübertritt
Weder PassG, noch FreizügG, nich AufenthG haben eine Mitführpflicht im Innland.
Dennoch könnte es doch andere Gesetze geben, die für bestimmte Fälle oder Personen eine Mitführpflicht im Innland begründet?
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 30.10.13, 09:46
von Klimaanlage
Tom Ate hat geschrieben:
Weder PassG, (…) haben eine Mitführpflicht im Innland.
Doch! Für den speziellen Fall einer Grenzüberschreitung hat das PassG eine Mitführpflicht für einen Pass/ Personalausweis auch im Inland. Hat Flowjob doch sehr richtig ausgeführt.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 30.10.13, 12:34
von Ronny1958
Weder PassG, noch FreizügG, nich AufenthG haben eine Mitführpflicht im Innland.
Der Deutsche ist verpflichtet für den Grenzübertritt zur Aus- oder Einreise in das Geltungsgebiet des Passgesetzes einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mitzuführen, siehe dazu § 1 Abs. 1 PassG. Ersatzweise darf nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der PassV ein Personalausweis mitgeführt werden.
Ergo haben wir jetzt bereits zwei Mitführpflichten allein im PassG.
Für was ein Bußgeld abziehen??? Nichtmitführen eines deutschen Personalausweises??
Kostet, lass mich kurz rechnen, NIX! Nada, nothing…. es gibt in Deutschland keine Mitführpflicht!
Wenn der Deutsche aus dem Ausand einreist muß er zwangsläufig einen der beiden Ausweise mit sich führen, oder?
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 30.10.13, 13:29
von Klimaanlage
Ronny1958 hat geschrieben:
Wenn der Deutsche aus dem Ausand einreist muß er zwangsläufig einen der beiden Ausweise mit sich führen, oder?
Ja, so hatte es Flowjob bereits auf Seite 1 des Threads erläutert
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 30.10.13, 21:05
von Deputy
Tom Ate hat geschrieben:Dennoch könnte es doch andere Gesetze geben, die für bestimmte Fälle oder Personen eine Mitführpflicht im Innland begründet?
Das wird zB in verschiedenen Situationen vom WaffG verlangt.
Ronny1958 hat geschrieben:Wenn der Deutsche aus dem Ausand einreist muß er zwangsläufig einen der beiden Ausweise mit sich führen, oder?
Zumindest nach deutschem Recht - und es wird auch noch Gesetze in dem Land geben, dass das "Ausland" ist. Rein nach meinem Bauchgefühl wird in den allermeisten Ländern von Ausländern verlangt werden gerade beim Grenzübertritt einen Ausweis mitzuführen.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 00:29
von Tastenspitz
Deputy hat geschrieben:wird in den allermeisten Ländern von Ausländern verlangt werden gerade beim Grenzübertritt einen Ausweis mitzuführen.
Ist doch Banane was die wollen. Das PassG sagt
die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen
Auch bei der Ausreise ist der bereits gefordert.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 12:14
von Deputy
So ganz Banane ist es nicht, was die wollen.
Reist ein Deutscher nach Deutschland ein, reicht ein BPA. Der muss aber in dem Land, aus dem er ausreist, deswegen nicht reichen - kann sein, dass die einen Pass verlangen.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 13:53
von Klimaanlage
Deputy hat geschrieben:So ganz Banane ist es nicht, was die wollen.
Solange er erst wieder hier in 'schland angehalten wird, doch
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 14:26
von Deputy
Unter dem Gesichtspunkt gesehen - stimmt.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 16:01
von Tastenspitz
So wars auch gemeint. Es geht hier ja um Kontrollen von deutschen Beamten in Deutschland bei einem Deutschen Staatsbürger, der über die Grenze gekommen ist.
Und "Pass" im Sinne des PassG ist auch der Personalausweis (ich hasse diesen Ausdruck
).
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.11.13, 16:14
von Lenmännle
Und nochwas: Eine mündliche Verwarnung ist kein Verwaltungsakt. Auf eine mündliche Verwarnung kann immer noch eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung / ein Bußgeld verhängt werden.
Eine Erpressung liegt logischerweise nicht vor.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 24.11.13, 22:12
von DeaGereet
Lenmännle hat geschrieben:Eine mündliche Verwarnung ist kein Verwaltungsakt
Oha, da war ich bisher anderer Meinung. Kann man das irgendwo begründet nachlesen?
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 25.11.13, 07:53
von hawethie
Du wirst nirgendwo nachlesen können, was etwas nicht ist.
Wenn du den Begriffsbestimmung für den Verwaltungsakt dir durchliest (jede hoheitl. Maßnahme im Rahmen des öffentl. Rechts zur Reglung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen) und dann versuchst, die mdl. Verwarnung darunter zu subsumieren, dann wirst du selbst irgendwann an einem Punkt scheitern.
Re: Fehlverhalten der Beamten und Erpressung... ?!
Verfasst: 01.12.13, 18:40
von DeaGereet
Sehe ich das richtig?
Da keine Rechtswirkung nach außen kein VA?