Blocksturm durch die Polizei

Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

Tom Ate
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Das Banner verletzt die Rechtsordnung. Ständig werden solche Schriftzüge als Beleidigung verurteilt oder kosten ein Ordnungsgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit. Und ständig hört man, dass das nicht strafbar sei. Und ständig wundern sich diese Menschen dann über Strafbefehle. So dass ich sogar einen Rückgang von Aufnähern, Kleidungsstücken, Bannern und Rufen bemerken kann.
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Oktavia hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben:Wer es noch nichtmal auf die Reihe bekommt, ob ein Minister dem Parlament oder der Regierung angehört ... das weiß jeder 10-Klässler. Eigentlich.
Was erzählst du da für einen Mist? Ist aber einfach andere zu diskreditieren wenn man selbst nicht mehr argumentativ weiter kommt.
Oktavia hat geschrieben:Hm *Kopfkratz* wazu gehört denn der Verkehrsminister einer Landesregierung wenn nicht zur Gesetzgebenden Gewalt?
Oktavia hat geschrieben:Minister gehören nicht zum Parlament?
Der komplette Thread dazu:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... t=minister

Also kein Mist sondern eindeutig eine Tatsache.
Nordland
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Nordland »

Tom Ate hat geschrieben:Das Banner verletzt die Rechtsordnung.
Was das wieder heißen soll?
Tom Ate hat geschrieben:Ständig werden solche Schriftzüge als Beleidigung verurteilt
Das würde ich so nicht sehen.
Tom Ate hat geschrieben:oder kosten ein Ordnungsgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit.
Was soll denn ein "Ordnungsgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit" sein?
Tom Ate hat geschrieben:Und ständig hört man, dass das nicht strafbar sei.
Vielleicht liegt das auch daran, dass es zum einen Gerichtsurteile gibt, welche eine Strafbarkeit verneinen und zum zweiten, dass es entsprechende rechtswissenschaftliche Artikel gibt.
Tom Ate hat geschrieben:Und ständig wundern sich diese Menschen dann über Strafbefehle. So dass ich sogar einen Rückgang von Aufnähern, Kleidungsstücken, Bannern und Rufen bemerken kann.
Auch das ist rein subjektiv.

@ Deputy: Wie Minister in der Gewaltenteilung einzuordnen sind, wissen viele nicht. Es ist auch nicht so eindeutig. Ungeachtet dessen, dass es hier keine Rolle spielt, würde ich Unsicherheiten in dieser Frage nicht unbedingt so hoch hängen.
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Nordland hat geschrieben:
Tom Ate hat geschrieben:oder kosten ein Ordnungsgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit.
Was soll denn ein "Ordnungsgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit" sein?
Ein Verstoß gegen § 118 OWiG. Ist der Paragraph etwa nicht bekannt?
Nordland hat geschrieben:@ Deputy: Wie Minister in der Gewaltenteilung einzuordnen sind, wissen viele nicht. Es ist auch nicht so eindeutig.
Das ist absolut eindeutig - ein Minister gehört zur Exekutiven und kein Stück zur Legislativen. Das ist weder fraglich noch zweifelhaft noch sonstwas.

Dass eine Person gleichzeitig Minister und Parlamentsangehöriger sein kann ist was anderes. Dann hat sie zwei Funktionen - jede Funktion hat aber eine eindeutige Zugehörigkeit. Das sind ganz banale Grundlagen der Gewaltenteilung. Dass das viele nicht wissen ist peinlich genug; das aber nicht zu wissen und gleichzeitig im Verwaltungsrecht große Sprüche klopfen ist mehr als peinlich.
Roni
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Roni »

Ein Verstoß gegen § 118 OWiG. Ist der Paragraph etwa nicht bekannt?
das trifft aber hier nicht zu
Dass das viele nicht wissen ist peinlich genug; das aber nicht zu wissen und gleichzeitig im Verwaltungsrecht große Sprüche klopfen ist mehr als peinlich.
es war nur eine Frage von Oktavia und dafür ist das Forum ja da 8)
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Roni hat geschrieben:es war nur eine Frage von Oktavia und dafür ist das Forum ja da 8)
Das ist überhaupt keine Frage, dass ein Forum für so etwas da ist; was mich ärgert ist die blöde Anmache, die auf meine Auslegung des Sachverhaltes folgte, und mit der gleichzeitig gezeigt wurde, dass keinerlei Sachkenntnis vorhanden ist. Keine Ahnung haben, sich aber für den größten halten und pöbeln - das stört mich.

Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung kann man darin sehen; natürlich ist steht das auf sehr wackeligen Füßen, aber sofort ablehnen würde ich es nicht.
Roni
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Roni »

Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung kann man darin sehen; natürlich ist steht das auf sehr wackeligen Füßen, aber sofort ablehnen würde ich es nicht.
1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt
da versteh ich was anderes drunter
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Naja, eine ganze Berufsgruppe ohne jegliche Unterscheidung zu beleidigen ist jetzt nicht gerade die feine englische Art.

"Grob ungehörig" ist ein weit gefasster Begriff, ich weiß nicht, ob es dazu schon Entscheidungen gibt. Ich seh es ja selbst als zumindest wackelig an.
Nordland
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Nordland »

@ Deputy: Bei Gesetzesvorhaben gibt es zumeist einen sogenannten Referentenentwurf. Das heißt, im Ministerium erfolgt die "handwerkliche" Arbeit an den Gesetzen. Somit hat ein Minister hier durchaus einen gewissen Einfluss. Dieser Einfluss spielt natürlich formal keine Rolle, da das Gesetz von den Abgeordneten verabschiedet werden muss. Formal hast du deswegen zweifelsohne Recht. Faktisch kann man einen Minister aber nicht vollkommen außerhalb der Gesetzgebung sehen.

Wenn du das anders siehst, dann sind Okti und ich eben peinlich.

Wenn wir schon bei Einteilungen sind: Was das Ordnungsgeld angeht, so sollte auch der genannte Paragraf nicht zu einem solchen führen, sondern wohl eher zu einem Bußgeld. Und das mit den wackligen Füßen würde ich in der Tat auch so sehen.
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Nordland hat geschrieben:@ Deputy: Bei Gesetzesvorhaben gibt es zumeist einen sogenannten Referentenentwurf. Das heißt, im Ministerium erfolgt die "handwerkliche" Arbeit an den Gesetzen. Somit hat ein Minister hier durchaus einen gewissen Einfluss. Dieser Einfluss spielt natürlich formal keine Rolle, da das Gesetz von den Abgeordneten verabschiedet werden muss. Formal hast du deswegen zweifelsohne Recht. Faktisch kann man einen Minister aber nicht vollkommen außerhalb der Gesetzgebung sehen.
Doch. Denn in der Entscheidung, ob das Gesetz verabschiedet wird oder nicht hat der Minister nichts zu suchen. Jeder Bürger in Deutschland kann ein Gesetz formulieren, und wenn es entsprechend Sinn macht und eine Mehrheit findet, dann wird es so auch vom Parlament verabschiedet. Genauso können einzelne Parlamentsangehörige oder auch Fraktionen Gesetzesvorschläge einbringen - das ist keine Besonderheit und kein exklusives Recht von Ministern. Minister sind für die Ausführung des Rechts zuständig; dass sie da Verbesserungsvorschläge für das Recht machen können, wenn sie irgendwo ein Problem oder Verbesserungspotential in ihrem Aufgabenbereich sehen ist nur sinnvoll, aber kein exklusives Recht von denen.

Dass das so läuft liegt primär daran, dass die stärkste Fraktion des Parlamentes den Regierungschef wählt und der dann seine Regierung zusammenstellt. Und dann besteht natürlich ein parteipolitischer Zusammenhang zwischen Regierung und Parlament - und dann arbeiten die sich natürlich auch gegenseitig zu.

Das Gesetz wird erst dadurch zum Gesetz, dass es vom Parlament verabschiedet wird. Und bei dieser Verabschiedung hat der Minister nichts zu melden, sondern nur der Parlamentsabgeordnete. Die Gewaltenteilung verteilt das ganz klar: Minister sind in der Exekutiven, Parlamentsangehörige in der Legislativen.

edit:
Es ist doch in der Rechtssprechung das selbe: die Rechtsanwälte der Parteien bzw. Staatsanwalt und Verteidiger stellen die Situation so dar, wie sie es sehen. Trotzdem wird recht einzig und allein vom Gericht gesprochen - auch wenn sich das Gericht durchaus von so einem Plädoyer überzeugen lassen kann.
Nordland
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Nordland »

Deputy, du wiederholst eigentlich nur den formalen Teil meines vorangegangenen Beitrags. Das hilft aber nicht weiter, denn in der Praxis ist es nicht so, dass sich die einzelnen Abgeordneten intensiv mit allen Gesetzesvorhaben aus allen Ressorts beschäftigen. Es gibt eine Vorarbeit, welche zumeist durch die Ministerien erledigt wird. Und das führt nicht dazu, dass sich an der Gewaltenteilung etwas ändert. Das führt lediglich dazu, dass viele nicht auf Anhieb wissen, wie Ministerien nun einzuordnen sind.

Ist so ähnlich wie mit dem Fraktionszwang. Den gibt es formal nicht, er würde sogar der grundgesetzlich festgeschriebenen Unabhängigkeit der Abgeordneten widersprechen, dennoch sprechen viele davon.
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Nordland hat geschrieben:Das hilft aber nicht weiter, denn in der Praxis ist es nicht so, dass sich die einzelnen Abgeordneten intensiv mit allen Gesetzesvorhaben aus allen Ressorts beschäftigen. Es gibt eine Vorarbeit, welche zumeist durch die Ministerien erledigt wird. Und das führt nicht dazu, dass sich an der Gewaltenteilung etwas ändert.
Das bestreite ich gar nicht - es geht um die Zuordnung. Wenn das Parlament zu einem Gesetzesvorschlag "nein" sagt, dann kann der Minister so viel Minister sein wie er will - es bringt ihm nichts und das Gesetz wird nicht verabschiedet. Wenn das Parlament das Gesetz auf eine Art & Weise verändert, die der Minister für absolut falsch hält und dann so verabschiedet, dann kann der Minister außer sich ärgern nichts machen. Und wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, dass der Minister für den allergrößten Blödsinn hält, dann muss er das Gesetz trotzdem ausführen.
Tom Ate
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Tom Ate »

ACAB ist und bleibt Beleidigung
GdP zum Grundsatzurteil des OLG Karlsruhe


http://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_ ... eleidigung
Deputy
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Deputy »

Naja, die Ansicht der GdP ist jetzt rechtlich nicht wirklich verbindlich.
Tom Ate
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Re: Blocksturm durch die Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Aber möglicherweise das Urteil auf das sich der Beitrag bezieht.
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