M.E. ist er das in diesem Sachverhalt nicht.Redfox hat geschrieben:Warum ist der Richtervorbehalt hier relevant?
Ein Beweisverwertungsverbot kommt, wie Sie richtig aufführen, nämlich nicht in Betracht.
Ich weiß allerdings nicht, ob der Richtervorbehalt bei einem Verfahren wegen Körperverletzung im Amt interessant wird.