Dann rekapitulier ich mal.
Klimaanlage hat geschrieben: ...UND es kann sehr wohl so sein, dass im Rahmen einer Hausdurchsuchung verboten wird zu telefonieren.
Es gibt Anwälte die Behaupten das Gegenteil, meiner Meinung nach aus dem Grund, weil es dafür keinen rechtlichen Hintergrund gibt.Deputy hat geschrieben:..., dann kann das Telefonieren untersagt werden.
Anwälte haften doch auch für die Folgen einer Falschberatung?
fool1 hat geschrieben:Nach welchem normierten Recht?
Deputy hat geschrieben:Rechtsgrundlage dafür ist mW § 163 I StPO
Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, was ermitteln mit verbieten zu tun hat.Klimaanlage hat geschrieben:nach §8 PolG NW
Aber ihr seid mir nicht böse, das ich eher den Anwälten glaube?
"...auch immer wieder gerne behauptet, das sie nicht Telefonieren dürfen, nichts davon ist richtig..."
http://wn.com/polizei,_hausdurchsuchung ... eigen_%28u
Gruss fool1