Mike Gimmerthal hat geschrieben:
Wenn selbst eine rechtswidrige Maßnahme immer vollstreckbar ist, muss ich dann auch von einer Brücke springen wenn der Polizist es "anordnet".
Nein. Nur nochmal um das klarzustellen:
Wir diskutieren hier über die Strafbarkeit im Rahmen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Es muss also AKTIV gegen eine Maßnahme vorgegangen werden. Ein nicht ausführen einer Anordnung der Polizei reicht i.d.R. nicht aus um sich strafbar zu machen.
Mike Gimmerthal hat geschrieben:
Ab wann kann ich als Bürger und juristischer Laie Anordungen verweigern?
Wie schon ober erwähnt es geht nicht um das Verweigern sondern um eine AKTIVE Handlung gegen eine polizeiliche Maßnahme.
Und man darf aktiv gegen eine rechtswidrige Maßnahme der POlizei vorgehen, wenn es keine rechtliche Grundlage für diese Anordnung vorhanden ist. (BITTE WEITERLESEN!)
Grob formuliert:
Gibt es irgendwo ein Gesetz, dass der Polizei eine bestimmte Handlung unter gewissen Umständen erlaubt darf ich mich nicht aktiv dagegen wehren. Selbst dann nicht, wenn ich der Meinung bin, dass grade jetzt diese gewissen Umstände nicht vorliegen. Das ist übrigens mit:
Mike Gimmerthal hat geschrieben:
"offensichtlich rechtswidrig"?
gemeint
Mike Gimmerthal hat geschrieben:
In der Tat ein schwieriges Dilemma.
Nein, überhaupt nicht!
Es ist doch ganz einfach:
Wenn die Polizei gem. irgendeiner Ermächtigungsgrundlage unter bestimmeten Umständen zu einer bestimmten Maßnahme befugt ist, darf ich micht nicht dagegen wehren.
Ich muss (fast) nie bei polizeilichen Maßnahmen mitwirken, aber darf mich halt nur in wenigen Fällen dagegen wehren.
Alles andere würde jegwede Polizeiarbeit unmöglich machen.
Deswegen haben Rechtsmittel gegen polizeiliche Maßnahmen ja grundsätzlich auch keine aufschiebende Wirkung.
Fakt ist:
Natürlich kann es dadurch passieren, dass Polizisten bewusst (verwaltungsrechtlich) rechtswidrige Maßnahmen durchziehen und man sich nicht vor Ort dagegen wehren kann.
Das ist aber systemimmanent. Will ich eine funktionierende Polizei haben, muss das so sein.