
Die Daten müssen ja auch gar nicht bis zu einem Prozess gespeichert werden. Da reicht doch nachgucken - unschuldig - löschen. Dann muss ggf nur noch gespeichert werden dass jemand überprüft wurde und als TäterIn ausgeschlossen wurde.
Moderator: FDR-Team
Nun gab es in dem Fall immerhin ein Gerichtsurteil, das die Löschung angeordnet hat. Und die Daten waren in einer offiziellen Datenbank gespeichert (dadurch ist es herausgekommen). Wie kann sich ein 81h-"Freiwilliger" davor schützen, dass seine DNA-Muster für alle Zeiten in der Kriminalakte bleiben? Keine Ahnung....fool1 hat geschrieben:"Die doppelt vergessene DNA-Löschung"
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... loeschung/
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Gruss fool1
Genau das ist Grundlage von vielen Straftatsbeständen, die schon verwirklicht sind wenn gar nichts passiert ist. Selbst reine Eigengefährdung wird bestraft. Nun kann man umgekehrt wohl kaum vom Bürger verlangen beim Staat andere Prinzipien anzuwenden. Die Gefahr ist sachlich gegeben, und ausgerechnet in Zeiten, wo sich eine Mördergrube nach der anderen in Form einer uns alle erfassenden Spähaffaire, also in Hinblick auf massive Missachtungs der Privatsphäre auftut, kann diese den Geheimdiensten willfährige Politik und durch sie gelenkte Institutionen kaum auf Vertrauen in sie hoffen.Man kann doch nicht eine nur abstrakt bestehende Gefahr zur Maxime seines Handelns machen.
Welche wären das denn zum Beispiel?all-in hat geschrieben:Genau das ist Grundlage von vielen Straftatsbeständen, die schon verwirklicht sind wenn gar nichts passiert ist.Man kann doch nicht eine nur abstrakt bestehende Gefahr zur Maxime seines Handelns machen.
Durch welchen Straftatbestand?all-in hat geschrieben: Selbst reine Eigengefährdung wird bestraft.
Klimaanlage hat geschrieben:Welche wären das denn zum Beispiel?all-in hat geschrieben:Genau das ist Grundlage von vielen Straftatsbeständen, die schon verwirklicht sind wenn gar nichts passiert ist.Man kann doch nicht eine nur abstrakt bestehende Gefahr zur Maxime seines Handelns machen.