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Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 14:03
von helmes63
Guten Tag,

... eine Polizeimaßnahme die man als ungerecht empfindet wird es sicherlich immer geben. Was kann ein Betroffener jedoch machen, wenn er gegen eine unverhältnismäßige Maßnahme von Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat die aber im großen und ganz als unbegründet ohne große Erläuterungen abgewiesen wird.

Da kommt zwangsläufig bei mir dann das Gleichnis von der Krähe die keiner anderen die Augen aushackt in den Sinn. Bei dieser Sachlage würde ich normalerweise eine übergeordnete Beschwerde beim Landes-Innenminsterium erwägen. Ist dieser Beschwerdeweg so richtig wiedergegeben ?!

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 14:32
von Andreas_Kiel
Maßnahmen der Polizei, die unverhältnismäßig sind, werden meist auch rechtswidrig sein. Diese Rechtswidrigkeit kann man im Wege der Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten feststellen lassen.
Die Erfolgsaussichten sind begrenzt. Nicht alles, was gerade (!) dem Betroffenen als unverhältnismäßig erscheint, ist es auch.
Ein ablehnender Bescheid auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird i.d.R. begründet sein, und auf die Vorwürfe eingehen, sie dann widerlegen ... nur einfach "weise ich als unbegründet zurück" und Ende: das geht nicht. Zumindest setzt sich der Verfasser dann dem dienstrechtlich Vorwurf aus, sein Amt nicht unparteiisch zu führen.

Eine Beschwerde beim zust. Innenministerium ist ohnehin jederzeit für jeden Bürger möglich. Auch die Beschwerde beim Petitions-Ausschuß käme in Betracht, z.B. weil Dienstaufsichtsbeschwerden offensichtlich unbearbeitet beschieden werden.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 15:49
von hawethie
Hi
wenn es darum gehen sollte, dass die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür stand und (diesen) vollstrecken wollte, obwohl Sie doch irgendwelche Rechtsmittel eingelegt haben wollen.....
Vergessen Sie es.

Ansonsten steht der Thread unter verschärfter Beobachtung.

Gruß
HaWeThie


An alle, die hier noch antworten möchten: die Nachfrage, worum es sich überhaupt dreht, kann man sich bei dem TE sparen - da ist noch nie eine ordentliche Antwort gekommen.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 15:52
von Elyss
Ach Menno..... Jetzt wollte ich grade.....

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 16:52
von FelixSt
Au weia... Habe gerade mal über die Suchfunktion in die früheren Threads/Beiträge von helmes63 reingeschaut. Da schlägt man ja die Hände überm Kopf zusammen... Die armen Behörden!

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 18:24
von bdirk75
hawethie hat geschrieben:Hi
wenn es darum gehen sollte, dass die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür stand und (diesen) vollstrecken wollte, obwohl Sie doch irgendwelche Rechtsmittel eingelegt haben wollen.....
Vergessen Sie es.
Wuaaaaaaaaaaaaaaaaa! :lachen: :lachen: :lachen:

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 20:14
von snoopy96
so auf geht´s Chips u. Cola habe ich grade geholt und jetzt kann los gehen.... :)

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 22:01
von Gammaflyer
Nur mal vorsorglich: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (oder deren Ankündigung) hat keine aufschiebende Wirkung auf was auch immer...

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 02.10.14, 23:46
von Mike Gimmerthal
Oh ... ein Popcornthread 8)
helmes63 hat geschrieben:... eine Polizeimaßnahme die man als ungerecht empfindet wird es sicherlich immer geben. Was kann ein Betroffener jedoch machen, wenn er gegen eine unverhältnismäßige Maßnahme von Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat die aber im großen und ganz als unbegründet ohne große Erläuterungen abgewiesen wird.
Dann wird das vermutlich eine rechtliche Grundlage haben.
helmes63 hat geschrieben:Da kommt zwangsläufig bei mir dann das Gleichnis von der Krähe die keiner anderen die Augen aushackt in den Sinn.
Kommt mir auch gelegentlich in den Sinn, ist aber meist nicht evident.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 03.10.14, 09:34
von Tom Ate
Gegen Maßnahmen der Verwaltung gibt es verschiedene Rechtsmittel. Eine ist die (Dienstaufsicht-)Beschwerde. Im Regelfall nehmen die Behörden Beschwerden ernst. Es gibt Sachbearbeiter für den Beschwerdebereich. Ein 'Nicht-Augen-aus-hacken ist dort eher unwahrscheinlich, da regelmäßig die Beschwerden nicht von 'nahen Kolllegen' sondern von Sachbereichen oder gar vorgesetzten Dienststellen bearbeitet werden. Der Sachverhalt wird 'auf dem Dienstweg' aufgeklärt; das heißt der betroffene Beamte wird zum Sachverhalt befragt und auch dessen Vorgesetze. Oft ist es dann tatsächlich so, dass die Beschwerde aus Sicht des Beschwerdeführer verständlich ist, in der Gesamtbetrachung jedoch unbegründet. Ist der Beschwerdeführer mit dem Ausgang unzufrieden steht ihm gegen das Beschwerdemanagement natürlich auch ein Beschwerderecht / Petition zu.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 03.10.14, 19:24
von Deputy
Ob es im entsprechenden Bereich einen Sachbearbeiter gibt, der helmes63 nicht kennt, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich hat er sich über die alle auch schon beschwert, weil auf seine Beschwerde hin nicht direkt Köpfe gerollt sind.

Schließlich kam er sich ja ungerecht behandelt vor.

PS: Eine unverhältnismäßige Maßnahme ist rechtswidrig. Aber für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist helmes63 nun nicht gerade ein Maßstab.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 03.10.14, 20:28
von Tom Ate
Wenn Helmes sagen würde welcher Lebenssachverhalt dahinter steckt... aber wenn er nicht will, dann muss er mit den grundsätzlichen Antworten leben.

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 03.10.14, 22:25
von Ronny1958
dann muss er mit den grundsätzlichen Antworten leben.
Richtig ;)

Und die grundsätzliche Antwort zu DABs lautez?


Formlos, fristlos, zwecklos. :lachen:

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 04.10.14, 14:06
von Blaise
Ronny1958 hat geschrieben:
... Formlos, fristlos, zwecklos. :lachen:
fruchtlos, lieber Ronny, fruchtlos! 8)

Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis

Verfasst: 04.10.14, 16:35
von Loanstar
Blaise hat geschrieben:
Ronny1958 hat geschrieben:
... Formlos, fristlos, zwecklos. :lachen:
fruchtlos, lieber Ronny, fruchtlos! 8)
Gerne auch formlos, fristlos, folgenlos.