Jep. Deswegen kriegt helmchen nur noch Multiple Choice Antworten zum selberankreuzen. Dann kann es selber raten...Loanstar hat geschrieben:weil man dann einerseits immer schimpfen kann, dass die anderen nur rumraten ohne wirklich was zu wissen
Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
1. Ich höre schon den Aufschrei, dass eine rechtsfehlerhafte Entscheidung doch nicht ausschließlich denen vorbehalten sein dürfe, die sich regelkonform auszudrücken verstünden, zumal man ja als Laie diese regelrechte "Geheimsprache" der Juristen ohnehin nicht nachvollziehen könne...etc.pp.hawethie hat geschrieben:1. bitte ganze, verständliche Sätze (hier fehlt was)Ich habe den Eindruck, dass eine Nachlässigkeit wie beschrieben hier im Forum grds. als "undenkbar" einstuft.
2. Dass es sich bei der Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde um eine Falschentscheidung handelt, wurde hier im Forum nicht als "undenkbar" sondern als "unwahrscheinlich" eingestuft. Das ist wieder ein Austausch der Begriffe Ihrerseits, der zu einer Aussage führt, die nie gemacht wurde. Auch dieses Verwirrspiel ist als typische helmes63-Taktik bereits allseits bekannt.
Grüße, Susanne
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Nein. Aber wenn Sie dort so vorgehen wie hier, mit den gleichen unsinnigen Argumenten und Nichtwissen, dann ist es nicht so unwahrscheinlich, dass Sie einfach falsch liegen weil Sie keine Ahnung haben. Was Sie dabei fühlen ist völlig egal.helmes63 hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, dass eine Nachlässigkeit wie beschrieben hier im Forum grds. als "undenkbar" einstuft.
Als Privatperson sind Sie da an keinerlei Regeln gebunden, sie können sich beschweren wo Sie wollen: beim Bundes-/Landesinnenminister, der Bundeskanzlerin, dem König von Norwegen, dem örtlichen Musikverein, der Botschaft von Peru, der UNO, dem nordkoreanischen Geheimdienst oder auch bei Vladimir Putin.helmes63 hat geschrieben:Es ist bspw. die Frage, ob ein Betroffener danach auch das BMI des jeweiligen Bundeslandes ansprechen kann ?!
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
mal was zum Nachlesen: http://www.juraforum.de/lexikon/diensta ... beschwerde
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Ob meine Argumente wirklich unsinnig sind ist doch so ohne weiteres gar nicht zu sagen.
Eine Maßregelung durch Vorgesetzte : da gibt es bestimmt auch Hemmungen in der Führungshierarchie.
Ich finde es merkwürdig meine Aussage als vollkommen aus der Luft gegriffen abzuqualifizieren,
so als ob hier jemand ernsthaft weiß wie das präsidiumsintern konkret gehandhabt wird.
Ich finde es auffällig wenn hier so getan wird als ob dieser Beitrag hier nur ein Phantasie-Gespinst
von mir ist.
Eine Maßregelung durch Vorgesetzte : da gibt es bestimmt auch Hemmungen in der Führungshierarchie.
Ich finde es merkwürdig meine Aussage als vollkommen aus der Luft gegriffen abzuqualifizieren,
so als ob hier jemand ernsthaft weiß wie das präsidiumsintern konkret gehandhabt wird.
Ich finde es auffällig wenn hier so getan wird als ob dieser Beitrag hier nur ein Phantasie-Gespinst
von mir ist.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Das kann man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit sehr wohl sagen. In diesem und auch in anderen Foren schreiben Sie nämlich in einem fort völligen Unsinn, da liegt die Vermutung dann nahe, dass in Ihrer Beschwerde genau der gleiche Unsinn steht.helmes63 hat geschrieben:Ob meine Argumente wirklich unsinnig sind ist doch so ohne weiteres gar nicht zu sagen.
Sie könnten dem abhelfen, in dem Sie einfach schildern, was wie abgelaufen ist; aber genau das machen Sie nicht. Sich dann zu beschweren, dass man nicht ernst genommen wird ist einfach nur lächerlich. In der Beziehung bewundere ich J.A. mit seiner Eselsgeduld; aber selbst ihm gegenüber geben Sie nur den gleichen Blödsinn kund.
Sie müssen bei Ihrem Verhalten einfach damit leben, dass man Sie nicht ernst nimmt und sich über Sie lustig macht. Ursache dafür sind einzig allein und ausschließlich Sie selbst.
edit:
Wenn Sie schon von Argumenten schreiben:dann nennen Sie sie gefälligst auch - und zwar im Zusammenhang
Und jetzt wird wieder nichts kommen außer inhaltslosem Geschwurbel.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
@Helmes, ich kenne das mit den Beschwerden - ich durfte schon das eine oder andere Mal meine Sicht zu dem betreffenden Sachverhalt schildern. Es ist schon interessant, wie der Bürger den Sachverhalt wahrgenommen hat. Es ist aber auch oft traurig, wie kurz der Blick ist; oft gerade mal von der Wand bis zur Tapete; der Blick über den Tellerrand fehlt leider oft. Speziell finde ich es schade, dass der eigenen Arbeit mit einem negativen Menschenbild entgegengestanden wird. Der Sachbearbeiter (oder Vorgesetze oft beide, da der Schriftverkehr über mehrer Schreibtische geht) muss dann aus (mindestens) zwei geschilderten Sachverhalten prüfen ob die Beschwerde begründet ist oder nicht. Tja, und da ich ein positives Bild von behördlicher Arbeit habe (um die geht es ja - worüber beschwert man sich denn sonst) ist in den meisten Fällen die Beschwerde unbegründet.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Das ist für mich alles etwas zu schwammig. Ich denke man muss hier objektiv unterscheiden zw. einem klaren Fehlverhalten oder einer Übertreibung in Form von Unverhältnismäßigkeit.
Wenn ich das mal offen sagen kann : das Polizeirecht zieht hier offenbar keine klar Trennlinie. Das irritiert mich doch sehr.
Die Kritik an meinen Beitrag kann ich aber nicht nachvollziehen. Um zu verstehen wie hier gewertet wird müsste man eigentlich mehr von "innerer Führung" innerhalb der
Polizeihierarchie wissen und ich denke hier wird wohl jeder passen müssen, es sei denn er wäre ehemaliger COP.
Wenn ich das mal offen sagen kann : das Polizeirecht zieht hier offenbar keine klar Trennlinie. Das irritiert mich doch sehr.
Die Kritik an meinen Beitrag kann ich aber nicht nachvollziehen. Um zu verstehen wie hier gewertet wird müsste man eigentlich mehr von "innerer Führung" innerhalb der
Polizeihierarchie wissen und ich denke hier wird wohl jeder passen müssen, es sei denn er wäre ehemaliger COP.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Doch, sie ist nachvollziehbar und Sie geben sich selbst die Antwort:Die Kritik an meinen Beitrag kann ich aber nicht nachvollziehen.
Wo sehen Sie bspw. den Unterschied in Ihrer Behauptung:Das ist für mich alles etwas zu schwammig.
?Ich denke man muss hier objektiv unterscheiden zw. einem klaren Fehlverhalten oder einer Übertreibung in Form von Unverhältnismäßigkeit.
Erkennen Sie den Zirkelschluß?
Das hat so gar nichts mit Innerer Führung und COP zu tun. Das Dienstaufsichtsbeschwerderecht hat so ziemlich in jedem Bereich des öffentlichen Rechts seinen Platz.Um zu verstehen wie hier gewertet wird müsste man eigentlich mehr von "innerer Führung" innerhalb der
Polizeihierarchie wissen und ich denke hier wird wohl jeder passen müssen, es sei denn er wäre ehemaliger COP.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Bingo!Deputy hat geschrieben:Und jetzt wird wieder nichts kommen außer inhaltslosem Geschwurbel.
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Unverhältnismäßig = rechtswidrig
Fehlverhalte kann dennoch rechtmäßige Diensthandlung sein.
Fraglich worum es geht? Verwaltungsrecht, Strafrecht oder Dienstrecht.
Helmes du fragst etwas, was du in einem Satz beantwortest haben möchtest, berührst und mischt dabei jedoch unterschiedliche Rechtsgebiete. Das wird so zu keiner Antwort führen.
Butter bei die Fische und wir könnten vielleicht etwas besser antworten.
Fehlverhalte kann dennoch rechtmäßige Diensthandlung sein.
Fraglich worum es geht? Verwaltungsrecht, Strafrecht oder Dienstrecht.
Helmes du fragst etwas, was du in einem Satz beantwortest haben möchtest, berührst und mischt dabei jedoch unterschiedliche Rechtsgebiete. Das wird so zu keiner Antwort führen.
Butter bei die Fische und wir könnten vielleicht etwas besser antworten.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Ich meine 40 Antworten ohne dass eine wesentlich Verbesserung der inhaltlichen Substanz des Sachverhaltes eingetreten ist, müßten ausreichend sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Eine gute Frage : wo ordnet man die Beschwerde denn konkret ein ?!
In meinem Beispiel ging es ja um ein beanstandetes Fehlverhalten bei einem Wohnungsverweise.
> so wie ich das sehe hat eine DAB hier wohl eher mit dem Dienstrecht zu tun wodurch konkret im Polizeirecht zu suchen wäre
wenn man seine Ansprüche konkretisieren will ?!
In meinem Beispiel ging es ja um ein beanstandetes Fehlverhalten bei einem Wohnungsverweise.
> so wie ich das sehe hat eine DAB hier wohl eher mit dem Dienstrecht zu tun wodurch konkret im Polizeirecht zu suchen wäre
wenn man seine Ansprüche konkretisieren will ?!
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Es antwortet...
Nun Gut.
>Welch Tun ist denn zum Nachteil des Delinquenten vorgegangen? Und um die Strenge der Möglichkeit zu räumlich unterscheiden:
>Wo? Also welch Land im Bereiche der Deutschen Verwaltungen, weil Polizei ist dem Lande des Bundes zuzuordnen.
Nun Gut.
>Welch Tun ist denn zum Nachteil des Delinquenten vorgegangen? Und um die Strenge der Möglichkeit zu räumlich unterscheiden:
>Wo? Also welch Land im Bereiche der Deutschen Verwaltungen, weil Polizei ist dem Lande des Bundes zuzuordnen.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde mit enttäuschendem Ergebnis
Wohnungsverweis auf Grundlage des Polizeirechts, also des landesrechtlichen Gesetzes über öff. Sicherheit und Ordnung, bspw. dem HSOG?In meinem Beispiel ging es ja um ein beanstandetes Fehlverhalten bei einem Wohnungsverweise.
Was war dann dem Polizeibeamten konkret vorzuwerfen?
Welches länderrechtliche POG (= Polizei-Ordnungs-Gesetz) wäre anzuwenden?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)