Strafvereitelung im Amt

Recht der Gefahrenabwehr

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Kannichtklagen
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Strafvereitelung im Amt

Beitrag von Kannichtklagen »

Hallo Zusammen!

Vorgeschichte:

Im September habe ich die örtliche Polizeidienststelle aufgesucht. Ich wollte eine schwere Nötigung im Straßenverkehr zur Anzeige bringen. Der Beamte hörte geduldig zu, erklärte mir die Rechtslage und meinte, eine Anzeige hat nur wenig Aussicht auf Erfolg, zumal es sich beim Verkehrsteilnehmer um ein Firmenfahrzeug handelte. Er bot mir dennoch an die Anzeige aufzunehmen, dessen Angebot ich dann wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt habe.

Er bat mir an, stattdessen die Halterdaten zu geben, sodass ich mal mit dem Fuhrparkleiter rede. Das habe ich dann auch gemacht und das Ergebnis war super. Der Mitarbeiter bekam einen saftigen Einlauf, musste zur Geschäftsleitung und eine Entschuldigung bekam ich auch noch.

Auf der Webseite der Polizei NRW gibt es so einen Button "Lob & Kritik". Dort habe ich den Sachverhalt wie oben kurz geschildert und als Lob eingetragen, dass der Polizist mir prima geholfen hat und ich habe mich für die unbürokratische Hilfe bedankt.

Nachspiel:

Letzte Woche klingelte mein Telefon. Die Staatsanwaltschaft lud mich als Zeuge. Gegen den betroffenden Beamten wird nur wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt (aufgrund meiner Mail in der Rubrik "Lob & Kritik" und ich soll als Zeuge auftreten. Angeblich hätte er die Anzeige aufnehmen müssen.

Frage: habe ich jetzt was falsch gemacht? Was hat der arme Polizist denn jetzt am Bein? Hab ein schlechtes Gewissen. Wie ist die Rechtslage?
Gammaflyer
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von Gammaflyer »

Sie haben nichts falsch gemacht.

Der Beamte hingegen in der Art, dass es nicht an ihm ist, den möglichen Erfolg einer Anzeige zu beurteilen und daraufhin dem Geschädigten davon abzuraten.

Ob jetzt in diesem individuellen Fall dieser eher pragmatische Rat tatsächlich eine Strafvereitelung darstellt, kann man natürlich anzweifeln.
ExDevil67
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ExDevil67 »

Gammaflyer hat geschrieben: Ob jetzt in diesem individuellen Fall dieser eher pragmatische Rat tatsächlich eine Strafvereitelung darstellt, kann man natürlich anzweifeln.
Naja, wenn ich mir die Definition von §258 StGB so anschaue, könnte der durchaus erfüllt sein.
Denn der Polizist der von mangelnden Erfolgsaussichten spricht, kann ja schlecht aus der Ferne beurteilen ob nicht doch dem Fahrzeug eindeutig ein Fahrer zugeordnet werden kann. Was ja der erste Schritt wäre um überhaupt zu einer Verurteilung zu kommen.

Zumal was versteht er unter Erfolgsaussichten? Dem (vermeintlichen) Opfer bringt das so oder so nix. Und auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung recht gering sein mag, könnte man mit der Argumentation ja auch die Aufnahme und Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen oder Fahrraddiebstahl einstellen weil der Anteil der Täter der ermittelt und verurteilt wird gering ist.
Gammaflyer
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von Gammaflyer »

Absolut richtig. Ich wollte auch gar nicht abschließend urteilen.
Kannichtklagen
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von Kannichtklagen »

Danke für Eure Einschätzungen.

Ich frage mich eh, wie sie den betreffenden Polizisten ausfindig machen wollen. Ich habe keine Namen genannt. Ich wüsste auch keinen Namen, denn wer fragt schon nach dem Namen wenn er einen Wachraum betritt? Ich weiß noch nicht mal mehr das genaue Datum im September.

Einziger Anhaltspunkt könnte die Zugriffskontrolle im Verkehrsregister sein. Ich kenne die Software zu wenig, vielleicht kann man da nachsehen welcher Benutzer nach dem betreffenden Auto gesucht hat. Sowas haben auch die Banken. Wenn man sich einen Kundenstamm aufruft kann die Innenrevision jederzeit sehen wer reingeguckt hat (um zu vermeiden dass sie die Kollegen gegenseitig ausspionieren).
ktown
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ktown »

Nur woher wußten die vom Kennzeichen?
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ExDevil67
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben:Nur woher wußten die vom Kennzeichen?
Ggf noch gar nicht?
Allein die Schilderung des Sachverhaltes, wie hier erfolgt, dürfte schon reichen um den Anfangsverdacht begründen zu können. Ergo wird der "Lober" als möglicher Zeuge geladen um herauszufinden wann und wo das passierte und dann dürfte schon ein Blick in den Dienstplan reichen um den Kreis der Verdächtigen so weit schrumpfen zu lassen das man jeden einzeln befragen kann.
ktown
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ktown »

Ja aber!
Der TE schrieb, dass er weder Dienststelle, Tag oder Name gesagt hat.
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ExDevil67 »

Achso, und deswegen reicht die Schilderung "ihr Kollege hat mangels Erfolgsaussicht von einer förmlichen Anzeige abgeraten aber war so nett mir den Halter zu nennen" nicht um ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt einzuleiten?
Was spricht gegen den Ansatz das Kannichtklagen genau zu diesen Details befragt werden soll um darüber einen Beschuldigten ermitteln zu können?
ktown
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ktown »

Wenn dies so wäre, dann macht das Sinn. Jedoch erwähnte der TE:
Kannichtklagen hat geschrieben: Gegen den betroffenden Beamten wird nur wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt
Dies erweckte bei mir den Eindruck, dass man den Beamten schon kennt.
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hawethie
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von hawethie »

ktown hat geschrieben:Ja aber!
Der TE schrieb, dass er weder Dienststelle, Tag oder Name gesagt hat.
ist eigentlich auch nicht nötig, da jeder Datenzugriff protokolliert wird.
D.h., wenn da jemand Auskunft verlangt, wer wann zu einem Kennzeichen eine Halterabfrage gemacht hat, ist das ohne Probleme möglich.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Pirate
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von Pirate »

Nötigung (§ 240 StGB) ist ein Offizialdelikt. Der Polizeibeamte hat dabei keine Erfolgsaussichten in Erwägung zu ziehen. Der Ermessenspielraum der Polizei ist auf 0 reduziert (Legalitätsprinzip). https://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
ktown
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ktown »

hawethie hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Ja aber!
Der TE schrieb, dass er weder Dienststelle, Tag oder Name gesagt hat.
ist eigentlich auch nicht nötig, da jeder Datenzugriff protokolliert wird.
D.h., wenn da jemand Auskunft verlangt, wer wann zu einem Kennzeichen eine Halterabfrage gemacht hat, ist das ohne Probleme möglich.
Heißt also alle Polizeibeamten die im Zeitraum x (der ja nicht genannt wurde) eine Halterabfrage getätigt hat (ein Kennzeichen wurde ja auch nicht genannt), steht nun unter Generalverdacht?
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben:Dies erweckte bei mir den Eindruck, dass man den Beamten schon kennt.
Erfährt man als Zeuge in diesem Stadium eigentlich ob das Verfahren gegen unbekannt oder Person xy läuft?
Das sich das Verfahren gegen XY richtet kann vom TE ja auch nur ein Rückschluss sein.
Und als Auffrischung, dürfte sich um diesen Vorfall handeln Instant Karma / Drängler auf der Autobahn
ktown
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben:Und als Auffrischung, dürfte sich um diesen Vorfall handeln Instant Karma / Drängler auf der Autobahn
das wissen wir jetzt....aber die Staatsanwaltschaft :wink:
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