Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Recht der Gefahrenabwehr

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FM
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Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von FM »

Derzeit streitet der Freistaat Bayern mit dem Bundesinnenministerium und der Bundeskanzlerin darüber, wer die Grenze zu Österreich bewachen darf/soll. Der Bund sagt, das gehe Bayern nichts an, es sei reine Bundesaufgabe.

Allerdings hatte Bayern bis 1998 neben der Landespolizei eine eigenständige Grenzpolizei. Soweit ich mich entsinne (ich war damals bei einer Führung dabei, die ein bayerischer Grenzpolizist an der Grenze zu CSSR leitete), hatten damals Bundesgrenzschutz, Zoll und bay. GP gleichzeitig die Grenze bewacht und sich dabei angesprochen - die Streifen waren also koordiniert unterwegs und am Grenzübergang wurde man nicht von drei, sondern höchsten von zwei deutschen Beamten angehalten (Zoll und BGS oder Grenzpolizei, aber nicht beide). Auch in Hessen und Hamburg soll es wohl Landesgrenzpolizeibeamte gegeben haben.

Meiner Erinnerung nach hatte der bay. Grenzpolizist diese Besonderheit damals so begründet, dass Bayern das Recht habe seine Grenzen zu schützen, und, anders als die meisten Bundesländer, davon eben auch Gebrauch macht. Das tut es auch jetzt noch, indem an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen (Schengen-Außengrenze, aber lassen wir das Schengen-Thema mal beiseite, das ist hier nicht entscheidend) nicht wie sonst die Bundespolizei sondern eine bayerische Inspektion die Grenzkontrolle durchführt.

Nun meine Frage: gibt es ein Recht der Länder zu eigener Grenzkontrolle und sind Absprachen mit dem Bund rein praktischer Natur um doppelte Arbeit zu vermeiden, oder braucht ein Land wirklich eine Erlaubnis des BMI dafür? Dass der Bund auch kontrollieren darf, ist schon klar. Aber darf er es dem Land verbieten?
Tom Ate
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Re: Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von Tom Ate »

Verfassungsrechtlich darf es nur eine zuständige Behörde geben.

Wie verlinkt ist es Bundesaufgabe.
FM
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Re: Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von FM »

Dann scheint die Aussage, die Länder hätten ein Recht ihre eigenen Grenzen zu kontrollieren (auch wenn sie gleichzeitig Bundesgrenze sind), wohl falsch gewesen zu sein. Oder damals war die Rechtslage eine andere? Als 1952 schon einmal in der Diskussion war die GrePo durch den BGS zu ersetzen, plante der damalige Innenminister Hoegner (SPD) eine Verfassungsklage dagegen. Dazu kam es aber nicht, weil der Bund einlenkte.

Eine sich zumindest örtlich überschneidende Zuständigkeit gibt es übrigens durchaus, wie man auf jedem größeren Bahnhof sehen kann. Dort gibt es sowohl Streifen der Bundes- als auch der Landespolizei. Bei "bahntypischen" Vergehen wie Schwarzfahren wird wohl ausschließlich die Bundespolizei zuständig sein, aber wie ist es z.B. bei einem Taschendiebstahl? Ob Täter und Opfer Bahnbenutzer sind ist ja schwer feststellbar.
Tom Ate
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Re: Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von Tom Ate »

Ja örtlich können zwei Behörden nebeneinander zuständig sein, aber nicht sachlich.
Deputy
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Re: Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von Deputy »

Wie war denn damals die Trennung der sachlichen Zuständigkeit zwischen der bayrischen Grenzpolizei und dem BGS?
Tom Ate
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Re: Wer ist für Grenzschutz zuständig?

Beitrag von Tom Ate »

In Einvernehmen mit dem Bund hat damals das Land Bayern die Aufgaben des Grenzschutzes gemacht. Also keine parallele Zuständigkeiten. Sachlich ist immer nur eine Behörde zuständig.
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