Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Moderator: FDR-Team
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Es ist doch wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn...
Alle anderen sind immer die, die in die falsche Richtung fahren.
Er selbst fährt in die Richtige und schimpft über alle anderen, die ihn auf seinen Fehlkurs hinweisen wollen...
Alle anderen sind immer die, die in die falsche Richtung fahren.
Er selbst fährt in die Richtige und schimpft über alle anderen, die ihn auf seinen Fehlkurs hinweisen wollen...
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Äh, Cheffe, das steht nur in der Jungen Freiheit. Jede Zeitung kann darüber berichten, wenn sich die Polizei gegen Kritik wehrt. Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.all-in hat geschrieben:Treffer des Tages: die sächsische Polizei wehrt sich in der Jungen Freiheit gegen Vorwürfe, rechts zu sein.
Demnächst: Die Katholische Kirche wirbt für ihre Sexualmoral durch Ads auf Pornoseiten.
@ alle: Ich kann eure Probleme mit dem Pokerfreund (der gar keiner sein will) nicht nachvollziehen. Man muss ihm meist gewisse Dinge erklären. Aber andere sind in dieser Hinsicht viel unangenehmer.
Ausserdem hat er mit seiner Aussage zum Ignorieren recht, denn man kann ja immer noch auf alles antworten, wenn man ignoriert wird.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Du musst schon wenigstens bis zum zweiten Satz lesen:Nordland hat geschrieben:Äh, Cheffe, das steht nur in der Jungen Freiheit. Jede Zeitung kann darüber berichten, wenn sich die Polizei gegen Kritik wehrt. Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.
Die sächsische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Cathleen Martin, hat sich entsetzt über die Kritik von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an der Polizei im Freistaat gezeigt. „Ich bin über die Vorwürfe von Herrn Dulig schockiert und weise sie vehement zurück“, sagte Martin der JUNGEN FREIHEIT.
Das scheint nicht nur Rhetorik für Arme zu sein, sondern ist es.Nordland hat geschrieben:Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.
Danke für die Blumen. den Strauss gebe ich dir gern zurück, siehe gerade eben.Nordland hat geschrieben:@ alle: Ich kann eure Probleme mit dem Pokerfreund (der gar keiner sein will) nicht nachvollziehen. Man muss ihm meist gewisse Dinge erklären. Aber andere sind in dieser Hinsicht viel unangenehmer.
Nun ja, au der Autobahn gibt es enau zwei Richtungen, man fährt in die Richtige oder falsche. Der hier diskutierte Polizeieinsatz ist aber etwas komplexer, als dass man ihn als vollkommen richtig oder falsch hinstellen kann.Klimaanlage hat geschrieben:Es ist doch wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn...
Alle anderen sind immer die, die in die falsche Richtung fahren.
Er selbst fährt in die Richtige und schimpft über alle anderen, die ihn auf seinen Fehlkurs hinweisen wollen...
Wenn dann wie vom Kollegen Deputy versucht wird, jede Kritik im Ansatz zu ersticken, dann darf man dazu schon seine eigene Meinung haben, auch wenn es nicht gern gesehen wird.
Und was den Rest hier betrifft: nun ja, da kamen zuletzt in rechlticher Hinsicht fast nur falsche Behauptungen und sonstige haltlose Unterstellungen, dagegen stelle ich mich gern.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Bitte nicht (mehr) füttern.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
@Tomate, ist das jetzt deine übliche Trotzreaktion, wenn du darauf hingewiesen wirst, vollkommenen Unsinn (in Hinblick auf Platzverweis und Festnahme) geschrieben zu haben?
Wollstest du da eigentlich schlauer klingen als du es bist, oder hast du es absichtlich falsch dargestellt, um zu unterstreichen, dass die Polizei ja gar nicht anders handeln durfte als sie es tat? Wäre schon mal interessant zu wissen warum du dich nicht mal kurz informiert bevor du etwas Unhaltbares hin schreibst.
Wollstest du da eigentlich schlauer klingen als du es bist, oder hast du es absichtlich falsch dargestellt, um zu unterstreichen, dass die Polizei ja gar nicht anders handeln durfte als sie es tat? Wäre schon mal interessant zu wissen warum du dich nicht mal kurz informiert bevor du etwas Unhaltbares hin schreibst.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Nochmal: eine Festnahme nach Nichtbefolgen eines Platzverweis ist nicht möglich.
Falls du anderer Auffassung bist: Belege es!
Falls du anderer Auffassung bist: Belege es!
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Nicht ich bin anderer Auffassung, sondern das Sächsische Polizeigesetz. Ich schreib das jetzt nicht ein drittes Mal, du must schon lesen was bereits geschrieben wurde wenn du mal einen Erkenntnisgwinn haben willst anstatt im Kasernenton herumzutrollen.
An sich reicht es auch mal kurz nachzudenken: wie sinnvoll wäre ein Platzverweis, wenn die Polizei keine Mittel hätte ihn auch zwangsweise durchzusetzen?
An sich reicht es auch mal kurz nachzudenken: wie sinnvoll wäre ein Platzverweis, wenn die Polizei keine Mittel hätte ihn auch zwangsweise durchzusetzen?
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Festnahme ist ein Begriff aus der StPO; das ist jenes Gesetz welche Befugnisse zur Strafverfolgung regelt
Und Gewahrsam oder Festnahmen oder Verhaftungen sind kein Zwang.
Der PV ist Verwaltungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt den Zwang. Der Zwang ist jedoch an besondere Rechtmäßigkeitsanforderungen geknüpft
Festnahme ist ein Begriff aus der StPO; das ist jenes Gesetz welche Befugnisse zur Strafverfolgung regelt
Und Gewahrsam oder Festnahmen oder Verhaftungen sind kein Zwang.
Der PV ist Verwaltungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt den Zwang. Der Zwang ist jedoch an besondere Rechtmäßigkeitsanforderungen geknüpft
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Moin!
Gruss fool1
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Falsa demonstratio non nocet
Und da dir wie immer am Ende der Sinneswandel kommt.Sie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Aber schön das du die Erfahrung gemacht hast, wie es uns ab und zu mal mit dir gehtTom Ate hat geschrieben:All-in erklärt die Polizei
Echtes Kabarett und das ganzer interaktiv.
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Diese meine und auch Deputys Aussage ist auch nach wie vor richtig.fool1 hat geschrieben:Moin!
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Falsa demonstratio non nocetSie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Ich vermute, der Wächter wollte den Pokerspieler ob seiner falschen Wortwahl einfach vorführen.
Wenig zielführend und unsinnig...
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Nicht nur falsche Wortwahl. Zweifach: spricht er doch davon dass die Festnahme nach Nichtbefolgen des PV Zwang sei.
Auch inhaltlich ist es falsch, denn Gewahrsam ist in dem Fall nur schwer rechtlich und taktisch begründbar.
Schließlich war das Vorführen auch notwendig, damit man endlich wieder diesen Aspekt hier rechtlich(!) betrachtet. All-inn trollt und macht Polizei-bashing; Ziel des Forums ist jedoch das Recht!
Auch inhaltlich ist es falsch, denn Gewahrsam ist in dem Fall nur schwer rechtlich und taktisch begründbar.
Schließlich war das Vorführen auch notwendig, damit man endlich wieder diesen Aspekt hier rechtlich(!) betrachtet. All-inn trollt und macht Polizei-bashing; Ziel des Forums ist jedoch das Recht!
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Bei einer StPO-Maßnahme - ja. Aber nicht bei einer polizeirechtlichen Maßnahme. Damals ging es um die Rechtsgrundlage für die Freiheitsentziehung, die zur Durchführung einer Blutentnahme nach 81a StPO, notwendig ist. Eindeutig eine StPO-Maßnahme, und damit eine Maßnahme aus dem richtigen Gesetz.fool1 hat geschrieben:Moin!
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Falsa demonstratio non nocetUnd da dir wie immer am Ende der Sinneswandel kommt.Sie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen - weil es das völlig falsche Gesetz ist. Das ist es immer eine (In)gewahrsamnahme - und wird auch so erklärt.
Die Differenzierung StPO-Polizeigesetz lässt Du mal wieder unter den Tisch fallen.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Moin!
Gruss fool1
Darauf basiert mein Kommentar Er hätte seinen Einwand sofort mitteilen können, aber siehe:Klimaanlage hat geschrieben:Ich vermute, der Wächter wollte den Pokerspieler ob seiner falschen Wortwahl einfach vorführen.
Wenig zielführend und unsinnig...
Auch mit dem Risiko, dass ich falsch liege und vorgeführt werde:Tom Ate hat geschrieben:Schließlich war das Vorführen auch notwendig
Wir sind also einig, daß man einen Platzverweis grundsätzlich durchsetzen kann, wie immer man es als Laie,wie ich, nennen mag?Deputy hat geschrieben:Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen..
Gruss fool1
Zuletzt geändert von fool1 am 05.03.16, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Natürlich. Aber da es sich um eine polizeirechtliche Maßnahme handelt, erfolgt die Durchsetzung nach dem Polizeigesetz und nicht der StPO.fool1 hat geschrieben:Auch mit dem Risiko, dass ich falsch liege und vorgeführt werde:Wir sind also einig, daß man einen Platzverweis grundsätzlich durchsetzen kann, wie immer man es es als Laie nennen mag?Deputy hat geschrieben:Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen..
Es muss dabei auch nicht unbedingt zu Zwangsmaßnahmen kommen.
Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch
Moin!
Gruss fool1
Ok. Aber woran ist nun die Durchsetzung gescheitert?Deputy hat geschrieben:Natürlich. Aber da es sich um eine polizeirechtliche Maßnahme handelt, erfolgt die Durchsetzung nach dem Polizeigesetz und nicht der StPO.
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
-
- Letzte Themen