Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

Klimaanlage

Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Klimaanlage »

Es ist doch wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn...
Alle anderen sind immer die, die in die falsche Richtung fahren.
Er selbst fährt in die Richtige und schimpft über alle anderen, die ihn auf seinen Fehlkurs hinweisen wollen...
Nordland
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Nordland »

all-in hat geschrieben:Treffer des Tages: die sächsische Polizei wehrt sich in der Jungen Freiheit gegen Vorwürfe, rechts zu sein.
Demnächst: Die Katholische Kirche wirbt für ihre Sexualmoral durch Ads auf Pornoseiten.
Äh, Cheffe, das steht nur in der Jungen Freiheit. Jede Zeitung kann darüber berichten, wenn sich die Polizei gegen Kritik wehrt. Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.

@ alle: Ich kann eure Probleme mit dem Pokerfreund (der gar keiner sein will) nicht nachvollziehen. Man muss ihm meist gewisse Dinge erklären. Aber andere sind in dieser Hinsicht viel unangenehmer.

Ausserdem hat er mit seiner Aussage zum Ignorieren recht, denn man kann ja immer noch auf alles antworten, wenn man ignoriert wird.
all-in
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von all-in »

Nordland hat geschrieben:Äh, Cheffe, das steht nur in der Jungen Freiheit. Jede Zeitung kann darüber berichten, wenn sich die Polizei gegen Kritik wehrt. Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.
Du musst schon wenigstens bis zum zweiten Satz lesen:
Die sächsische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Cathleen Martin, hat sich entsetzt über die Kritik von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an der Polizei im Freistaat gezeigt. „Ich bin über die Vorwürfe von Herrn Dulig schockiert und weise sie vehement zurück“, sagte Martin der JUNGEN FREIHEIT.
Nordland hat geschrieben:Aber du scheinst dich wohl vorrangig über dieses Medium zu informieren.
Das scheint nicht nur Rhetorik für Arme zu sein, sondern ist es.
Nordland hat geschrieben:@ alle: Ich kann eure Probleme mit dem Pokerfreund (der gar keiner sein will) nicht nachvollziehen. Man muss ihm meist gewisse Dinge erklären. Aber andere sind in dieser Hinsicht viel unangenehmer.
Danke für die Blumen. den Strauss gebe ich dir gern zurück, siehe gerade eben. ;)
Klimaanlage hat geschrieben:Es ist doch wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn...
Alle anderen sind immer die, die in die falsche Richtung fahren.
Er selbst fährt in die Richtige und schimpft über alle anderen, die ihn auf seinen Fehlkurs hinweisen wollen...
Nun ja, au der Autobahn gibt es enau zwei Richtungen, man fährt in die Richtige oder falsche. Der hier diskutierte Polizeieinsatz ist aber etwas komplexer, als dass man ihn als vollkommen richtig oder falsch hinstellen kann.
Wenn dann wie vom Kollegen Deputy versucht wird, jede Kritik im Ansatz zu ersticken, dann darf man dazu schon seine eigene Meinung haben, auch wenn es nicht gern gesehen wird.

Und was den Rest hier betrifft: nun ja, da kamen zuletzt in rechlticher Hinsicht fast nur falsche Behauptungen und sonstige haltlose Unterstellungen, dagegen stelle ich mich gern.
Tom Ate
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Tom Ate »

Bitte nicht (mehr) füttern.
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von all-in »

@Tomate, ist das jetzt deine übliche Trotzreaktion, wenn du darauf hingewiesen wirst, vollkommenen Unsinn (in Hinblick auf Platzverweis und Festnahme) geschrieben zu haben?
Wollstest du da eigentlich schlauer klingen als du es bist, oder hast du es absichtlich falsch dargestellt, um zu unterstreichen, dass die Polizei ja gar nicht anders handeln durfte als sie es tat? Wäre schon mal interessant zu wissen warum du dich nicht mal kurz informiert bevor du etwas Unhaltbares hin schreibst.
Tom Ate
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Tom Ate »

Nochmal: eine Festnahme nach Nichtbefolgen eines Platzverweis ist nicht möglich.

Falls du anderer Auffassung bist: Belege es!
all-in
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von all-in »

Nicht ich bin anderer Auffassung, sondern das Sächsische Polizeigesetz. Ich schreib das jetzt nicht ein drittes Mal, du must schon lesen was bereits geschrieben wurde wenn du mal einen Erkenntnisgwinn haben willst anstatt im Kasernenton herumzutrollen.
An sich reicht es auch mal kurz nachzudenken: wie sinnvoll wäre ein Platzverweis, wenn die Polizei keine Mittel hätte ihn auch zwangsweise durchzusetzen?
Tom Ate
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Tom Ate »

Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!

Festnahme ist ein Begriff aus der StPO; das ist jenes Gesetz welche Befugnisse zur Strafverfolgung regelt


Und Gewahrsam oder Festnahmen oder Verhaftungen sind kein Zwang.
Der PV ist Verwaltungsrecht und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt den Zwang. Der Zwang ist jedoch an besondere Rechtmäßigkeitsanforderungen geknüpft
fool1
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von fool1 »

Moin!
Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.
Falsa demonstratio non nocet :wink:
Sie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Und da dir wie immer am Ende der Sinneswandel kommt.
Tom Ate hat geschrieben:All-in erklärt die Polizei
Echtes Kabarett und das ganzer interaktiv.
Aber schön das du die Erfahrung gemacht hast, wie es uns ab und zu mal mit dir geht :wink:

Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)

Für Dieter, Felix und WHKD2000
Klimaanlage

Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Klimaanlage »

fool1 hat geschrieben:Moin!
Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.
Falsa demonstratio non nocet :wink:
Sie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Diese meine und auch Deputys Aussage ist auch nach wie vor richtig.
Ich vermute, der Wächter wollte den Pokerspieler ob seiner falschen Wortwahl einfach vorführen.
Wenig zielführend und unsinnig...
Tom Ate
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Tom Ate »

Nicht nur falsche Wortwahl. Zweifach: spricht er doch davon dass die Festnahme nach Nichtbefolgen des PV Zwang sei.
Auch inhaltlich ist es falsch, denn Gewahrsam ist in dem Fall nur schwer rechtlich und taktisch begründbar.
Schließlich war das Vorführen auch notwendig, damit man endlich wieder diesen Aspekt hier rechtlich(!) betrachtet. All-inn trollt und macht Polizei-bashing; Ziel des Forums ist jedoch das Recht!
Deputy
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Deputy »

fool1 hat geschrieben:Moin!
Tom Ate hat geschrieben:Kein Polizeigesetz spricht von Festnahmen!
Da möcht ich doch gerne zwei Polizisten in diesem Forum zitieren.
Falsa demonstratio non nocet :wink:
Sie sagt dem Bürger er sei vorläufig festgenommen; das versteht der sofort und akzeptiert es. Und deswegen wird es auch oft sofort gesagt.
...
Wird bei sowas oft gesagt, damit der Bürger versteht um was es geht - ist es aber rechtlich gesehen nicht.
Und da dir wie immer am Ende der Sinneswandel kommt.
Bei einer StPO-Maßnahme - ja. Aber nicht bei einer polizeirechtlichen Maßnahme. Damals ging es um die Rechtsgrundlage für die Freiheitsentziehung, die zur Durchführung einer Blutentnahme nach 81a StPO, notwendig ist. Eindeutig eine StPO-Maßnahme, und damit eine Maßnahme aus dem richtigen Gesetz.

Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen - weil es das völlig falsche Gesetz ist. Das ist es immer eine (In)gewahrsamnahme - und wird auch so erklärt.

Die Differenzierung StPO-Polizeigesetz lässt Du mal wieder unter den Tisch fallen.
fool1
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von fool1 »

Moin!
Klimaanlage hat geschrieben:Ich vermute, der Wächter wollte den Pokerspieler ob seiner falschen Wortwahl einfach vorführen.
Wenig zielführend und unsinnig...
Darauf basiert mein Kommentar :wink: Er hätte seinen Einwand sofort mitteilen können, aber siehe:
Tom Ate hat geschrieben:Schließlich war das Vorführen auch notwendig
Auch mit dem Risiko, dass ich falsch liege und vorgeführt werde:
Deputy hat geschrieben:Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen..
Wir sind also einig, daß man einen Platzverweis grundsätzlich durchsetzen kann, wie immer man es als Laie,wie ich, nennen mag?

Gruss fool1
Zuletzt geändert von fool1 am 05.03.16, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von Deputy »

fool1 hat geschrieben:Auch mit dem Risiko, dass ich falsch liege und vorgeführt werde:
Deputy hat geschrieben:Bei der Durchsetzung eines Platzverweises würde ich niemals von einer Festnahme sprechen..
Wir sind also einig, daß man einen Platzverweis grundsätzlich durchsetzen kann, wie immer man es es als Laie nennen mag?
Natürlich. Aber da es sich um eine polizeirechtliche Maßnahme handelt, erfolgt die Durchsetzung nach dem Polizeigesetz und nicht der StPO.

Es muss dabei auch nicht unbedingt zu Zwangsmaßnahmen kommen.
fool1
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Re: Polizeilich gedulteter Landfriedensbruch

Beitrag von fool1 »

Moin!
Deputy hat geschrieben:Natürlich. Aber da es sich um eine polizeirechtliche Maßnahme handelt, erfolgt die Durchsetzung nach dem Polizeigesetz und nicht der StPO.
Ok. Aber woran ist nun die Durchsetzung gescheitert?

Gruss fool1
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