Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Moderator: FDR-Team
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Weißt du eigentlich, was eine Gefahr im Sinne des Polizeirechtes ist?
Weißt du, wie die Rechtslage ist Verfügungen durchzusetzen?
Kannst du sachbezogen erklären, wie es zu dem Platzverweis kam?
Weißt du, wie die Rechtslage ist Verfügungen durchzusetzen?
Kannst du sachbezogen erklären, wie es zu dem Platzverweis kam?
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Habt ihr alle einen traurigen Vatertag.
Don't feed...

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Alles wird gut.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Ne. War ein schöner Tag
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Na, habt ihr euch schön einen Satz Hinrzellen weggesoffen?
Tomate, ich habe doch alles gesagt. Wir warne im Park und ein Polizist hat sich daran wohl gestört
Es reicht eben nicht nur Begriffe aus dem Lehrbuch für Hilfskräfte auswendig zu lernen, du musst auch mal versuchen sie zu verstehen. Soweit ich unsere Rechtslage kenne, braucht es für polizeiliches Handeln mehr, als dass nur ein uniformierter Wichtigtuer mit seiner Motzerei nicht punkten kann und deshlab zu Drohungen mit Gewalt greift.
Tomate, ich habe doch alles gesagt. Wir warne im Park und ein Polizist hat sich daran wohl gestört
Es reicht eben nicht nur Begriffe aus dem Lehrbuch für Hilfskräfte auswendig zu lernen, du musst auch mal versuchen sie zu verstehen. Soweit ich unsere Rechtslage kenne, braucht es für polizeiliches Handeln mehr, als dass nur ein uniformierter Wichtigtuer mit seiner Motzerei nicht punkten kann und deshlab zu Drohungen mit Gewalt greift.
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.18, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigung entfernt
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Vielleicht lag es ja auch damals an ihrem Hang zur Sachlichkeit, gepaart mit dem erquickenden Umgangston und eloquenten Sprachstil?
Sie sind ja firm genug im Internet, um den für Sie zutreffenden § des Platzverweises zu finden. Außerdem erlaube ich mir den Hinweis auf die angedachte Änderung des bayrischen PAG, welches dann den drohenden Gefahrenbegriff kennen wird.
Sie sind ja firm genug im Internet, um den für Sie zutreffenden § des Platzverweises zu finden. Außerdem erlaube ich mir den Hinweis auf die angedachte Änderung des bayrischen PAG, welches dann den drohenden Gefahrenbegriff kennen wird.
Alles wird gut.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Quatsch - natürlich haftet die Polizei da und muss den Schaden begleichen.gmmg hat geschrieben:Ich habe mich mal erkundigt, bei von durch die Polizei erfolten Schäden an öffentlichem Eigentum haftet diese nicht.Deputy hat geschrieben:Deine Äußerungen hier lassen deutlich erkennen, dass du da recht wenig Ahnung hat, zB wenn du fragst, ob die Polizei für Schäden nicht haftet.
Zumal öffentliches Eigentum nicht gleich öffentlichem Eigentum ist (Kommune, Landkreis, kreisfreie Stadt, Körperschaften, Land, Bund (und auch bei den letzten beiden völlig verschiedene Behörden)).
Und genau da hakt es - Du kennst sie nämlich nur sehr eingeschränkt.gmmg hat geschrieben:Soweit ich unsere Rechtslage kenne, ...
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Ich darf mal aus der Antwort des Bezirksamtes zitieren:Deputy hat geschrieben:Quatsch - natürlich haftet die Polizei da und muss den Schaden begleichen.
Ist diese Art, so von sich überzeutgt zu tun als wisse man alles besser, auch wenn man voll daneben liegt, eigentlich eine Grundvoraussetzung um Polizist zu werden? Irgendwie tritt das ja bei vielen euerer Zunft zu Tage. Ist jetzt ziemlich dasselbe Verhalten wie bei diesem Cop im Park. Dem ist allerding fast der Kragen geplatzt, als er damit nicht ankam, ich hoffe du bleibst bisschen gelassener.Die Schadensregulierung im Land Berlin ist so geregelt,
dass bei Sachschäden, die zum Beispiel durch Einsätze von Polizei und Feuerwehr hervorgerufen werden, bedauerlicherweise kein finanzieller Ausgleich erfolgt!
Mit anderen Worten: der Bezirk muss die Kosten für die Schadensbeseitigung selbst tragen.
Da kannst du dich jetzt erst mal an die eigene Nase fassen.Deputy hat geschrieben:Und genau da hakt es - Du kennst sie nämlich nur sehr eingeschränkt.
Und wenn dir selbige jemand krumm schlägt, behaupte ja nicht, das sei Körperverletzung, bevor das nicht das höchste Gericht abgesegnet hat. Du selbst kannst das ja schliesslich gar nicht beurteilen.

An Worten lag es bestimmt nicht, wie auch, wir haben den Polizisten weitestgehend ignoriert.Casimir hat geschrieben:Vielleicht lag es ja auch damals an ihrem Hang zur Sachlichkeit, gepaart mit dem erquickenden Umgangston und eloquenten Sprachstil?
Die Wiedereinführung der Schutzhaft wird auch nicht lange auf sich warten lassen.Casimir hat geschrieben:Außerdem erlaube ich mir den Hinweis auf die angedachte Änderung des bayrischen PAG, welches dann den drohenden Gefahrenbegriff kennen wird.
Wurde eigentlich für die mehrjährige Freiheitsberaubung von Gustl Mollath je jemand belangt? Es muss schon toll sein im Freistaat, da kann das Staatsgesindel tun und lassen was es will.
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.18, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigung entfernt
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Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Sie überschätzen sich - und beleidigen erneut.
Alles wird gut.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Wenn denn bittesehr? Und wen habe ich schon mal beledigt? Mehr als dumme Kommentrare und falsche Unterstellungen bringen Sie wohl nicht fertig?
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Interneteier nennt man das wohl. Amüsant.
Bis demnächst.
Bis demnächst.
Alles wird gut.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Fragen kann der Trill natürlich nicht beantworten. Und tschüss.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Die moderativen Eingriffe, die ihre beleidigenden Ausagen ausmerzen, sind doch klar ersichtlich.
Trill habe ich übrigens früher dem Wellensittich gegeben.
Trill habe ich übrigens früher dem Wellensittich gegeben.
Alles wird gut.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Informier dich mal, was ein Bezirk in Berlin ist - das ist eine Verwaltungsgliederung ohne Rechtspersönlichkeit.gmmg hat geschrieben:Ich darf mal aus der Antwort des Bezirksamtes zitieren:Deputy hat geschrieben:Quatsch - natürlich haftet die Polizei da und muss den Schaden begleichen.Die Schadensregulierung im Land Berlin ist so geregelt,
dass bei Sachschäden, die zum Beispiel durch Einsätze von Polizei und Feuerwehr hervorgerufen werden, bedauerlicherweise kein finanzieller Ausgleich erfolgt!
Mit anderen Worten: der Bezirk muss die Kosten für die Schadensbeseitigung selbst tragen.
Im Klartext: das ist eine reine Untergliederung des Landes - das Land würde sich den Schaden also selbst bezahlen.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle?
Um mal wieder etwas ins Rechtliche zu kommen:gmmg hat geschrieben:bei von durch die Polizei erfolten Schäden an öffentlichem Eigentum haftet diese nicht [..] der Antwort des Bezirksamtes [...] dass bei Sachschäden, die zum Beispiel durch Einsätze von Polizei und Feuerwehr hervorgerufen werden [..] der Bezirk muss die Kosten für die Schadensbeseitigung selbst tragen
Die Entschädigung durch die Polizei ist in Berlin im ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) geregelt, dort in den §§ 59 ff. Insoweit haftet die Polizei für Schäden an Dritten, egal ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig waren. Die entsprechenden Kosten trägt die beschäftigende Behörde (§ 63 Abs.1 ASOG), also das Land Berlin.
Wie Deputy schon korrekt erklärte, sind die Bezirksämter ihrerseits Verwaltungseinheiten des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 2 Bezirksverwaltungsgesetz), die aus dem Landeshaushalt versorgt werden (§ 4 Bezirksverwaltungsgesetz). Da das Land Berlin daher für beide Behörden (Polizei und Bezirksamt) Kostenträger ist, wäre ein Schadensersatz von der Polizei an das Bezirksamt sinnlos. Das ändert aber nichts daran, dass die Polizei, und bei entsprechenden Fehlverhalten auch der handelnde Polizist selber, für entstandene Schäden haftet.
Straftaten werden immer durch ein Gericht festgestellt, nie durch eine Behörde.gmmg hat geschrieben: behaupte ja nicht, das sei Körperverletzung, bevor das nicht das höchste Gericht abgesegnet hat. Du selbst kannst das ja schliesslich gar nicht beurteilen.
Wahrscheinlich war das, was nicht unter "weitestgehend" fiel, das Problem.gmmg hat geschrieben:wie auch, wir haben den Polizisten weitestgehend ignoriert.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Re: Was darf die Polizei bei einer allg. Verkehrskontroll
gmmg hat geschrieben: Polizist hat sich daran wohl gestört
Das kann tatsächlich der Grund sein - wenn ihr andere Leute stört /belästigt.
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