Gefahrenabwehr mal andersherum

Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

gmmg
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Deputy hat geschrieben:
gmmg hat geschrieben:Zum Beispiel ist es nicht strafbar, Leuten, die aus eigener Sicht unsinnige Dinge von sich gegeben, durch die Stasi auf Norm gebracht sehen zu wollen.
Richtig. Das habe ich aber nie geschrieben; Du hast lediglich nicht verstanden, was ich geschrieben habe.
Richtig, du hast wortwörtlich folgendes geschrieben:
Deputy- hat geschrieben:Für Leute wie dich wäre es ganz heilsam, wenn sie mal eine Ermittlung wegen einer vergleichbaren Sache durch die Stasi erleben würden
Und wenn wir schon bei solch grandioser Selbstverleugnung sind:
und irgendwie bin ich trotzdem froh, dass so etwas nicht passieren wird.
Und mitunter sind auch versuchte Täter froh, wenn äußere Umstände ihre Tat verhindern.
Deputy
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Deputy »

Und du hast es nicht verstanden. Es ging mir darum, dass du feststellen würdest, wie die Stasi so etwas gehandhabt hat - dann würdest du einen erheblichen Unterschied dazu feststellen, wie es in Deutschland läuft und nichts von Stasi-Methoden schreiben. Du wüsstest dann nämlich aus eigener Erfahrung, dass es genau das nicht ist.
Charon-
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Charon- »

gmmg hat geschrieben:ich wüsste nicht, was dem entgegenstehen soll.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit etc.?
gmmg hat geschrieben:auch schleunigst etwa auf diese Abbildung reagieren
Was zeigt, dass dir das Problem bis jetzt nicht klar ist. Auf dem jetzt verlinkten Foto ist eine Gruppe abgebildet, keine Einzelperson, und es ist keine Beleidigung damit verbunden.
gmmg hat geschrieben:Es gibt Anlässe wo das in Orndung ist.
Z.B.?
gmmg hat geschrieben:Jemanden als Straftäter zu bezeichnen, der nicht entsprechend verurteilt wurde, kann jedoch auch strafbar sein
Na, dann fangen wir doch mal mit der Aufarbeitung an: Nach welchem Paragraph kann denn das strafbar sein?
gmmg hat geschrieben:Ich hätte kein Problem damit, dass mein Foto für die Aktion verwendet worden wäre
Du meinst, du hättest kein Problem damit, wenn jemand dein Foto verbreitet und erklärt, dass du ein Anhänger der rechten Szene bist?
gmmg hat geschrieben:Dann würde wohl so ziemlich jede Tageszeitung geschlossen werden müssen,
Nein, Aufnahmen von Gruppen sind erlaubt, auch wenn man darauf evtl. Leute erkennen kann, Fotos von Einzelpersonen, auch wenn sie aus einem Gruppenfoto herausgeschnitten wurden, sind verboten, das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, aber vielleicht willst du ja auch einfach nicht.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
gmmg
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Charon- hat geschrieben:Meinungsfreiheit, Pressefreiheit etc.?
Erstere kann ich auch für mich in Anspruch nehmen. Deshalb kann bei mir nichts beschlagnahme werden oder wie? Unsinn.
Charon- hat geschrieben:Na, dann fangen wir doch mal mit der Aufarbeitung an: Nach welchem Paragraph kann denn das strafbar sein?
Wie wäre es mit Beleidigung, Übler Nachrede, Verläumdung?
Charon- hat geschrieben:Du meinst, du hättest kein Problem damit, wenn jemand dein Foto verbreitet und erklärt, dass du ein Anhänger der rechten Szene bist?
Und wie oft willst du den Sachverhalt nun noch umstellen? Jedenfalls hätte ich kein Problem damit, an der Aktion des ZPS mitzuwirken.
Charon- hat geschrieben:Nein, Aufnahmen von Gruppen sind erlaubt, auch wenn man darauf evtl. Leute erkennen kann, Fotos von Einzelpersonen, auch wenn sie aus einem Gruppenfoto herausgeschnitten wurden, sind verboten, das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, aber vielleicht willst du ja auch einfach nicht.
So leicht ist die Abgrenzung nunmal nicht. Siehe z.B. https://www.wz.de/politik/vor-25-jahren ... d-26519279

Und für gestellte Fotos trifft das nun alles eh nicht zu.


@Deputy: Meinst du deine Ausflüchte sind überzeugend? Und wie hätte es denn die Stasi gehandhabt, wenn jemand sagte, die Polizei im Westen macht es ähnlich wie die Stasi?
Deputy
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Deputy »

gmmg hat geschrieben:
Charon- hat geschrieben:Du meinst, du hättest kein Problem damit, wenn jemand dein Foto verbreitet und erklärt, dass du ein Anhänger der rechten Szene bist?
Und wie oft willst du den Sachverhalt nun noch umstellen? Jedenfalls hätte ich kein Problem damit, an der Aktion des ZPS mitzuwirken.
Du weichst aus.

Würdest Du auch mit deinem Foto auf einem Fahndungsplakat mit der Unterschrift "Wer kennt diesen rechten Idioten?" mitwirken?
gmmg hat geschrieben:@Deputy: Meinst du deine Ausflüchte sind überzeugend? Und wie hätte es denn die Stasi gehandhabt, wenn jemand sagte, die Polizei im Westen macht es ähnlich wie die Stasi?
Du kapierst es einfach. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen den Methoden der Stasi und den Methoden der Polizei in Deutschland. Auf das wollte ich hinaus, genau das bestreitest Du lächerlicherweise.

Wie die Stasi das damals gehandhabt hätte ist völlig egal; dort / damals waren Maßnahmen normal, für die ein Polizist heute in Deutschland zu recht verurteilt wird.

Informier die mal, was für Maßnahmen die Stasi durchgeführt hat, inwiefern sie richterliche Beschlüsse brauchte und welche Rechte man als Adressat der Maßnahmen hatte (bzw. wie man sich gegen die Maßnahmen wehren konnte).

Du dokumentierst hier nur deine völlige Ahnungslosigkeit bzgl. der Stasi.
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Charon- »

gmmg hat geschrieben:Erstere kann ich auch für mich in Anspruch nehmen
Für was? Deine Kontoauszüge? Deine Kleidung? Oder was meinst du, würde die Polizei bei der Beschlagnahmen, was durch das Recht der Meinungsfreiheit geschützt ist?
gmmg hat geschrieben:Wie wäre es mit Beleidigung, Übler Nachrede, Verläumdung?
Hast du seit der WG mit den jugendlichen Mitbürgern ausländischer Herkunft schon wieder alles verdrängt? Kleiner Tipp: Was damals nicht richtig war, wird jetzt nicht wahrer.
gmmg hat geschrieben:Und wie oft willst du den Sachverhalt nun noch umstellen?
Ich habe gar nichts umgestellt, ich kritisiere seit dem erste Posting die Veröffentlichung von Einzelbildern mit der Titulierung "Idiot". Solltest du noch nicht mitbekommen haben, dass das der ganze künstlerische Aufhänger war, dann solltest du evtl. deine Versicherung überdenken, dass du gerne Teil der Aktion gewesen wärst. Denn genau das wäre dein Anteil: Ohne deine Kenntnis oder deine Zustimmung wird dein Bild veröffentlicht mit der Behauptung, dass du ein "Idiot" wärst, und zusammen mit bekennenden Nazis demonstriert hättest. Kann ja sein, dass dich das nicht stört, der Normalbürger dürfte damit ein Problem haben, insbesondere dann, wenn er gar nicht Teil der Demo war.
gmmg hat geschrieben: Siehe z.B
Und was soll mir das nun sagen?
gmmg hat geschrieben:Und für gestellte Fotos trifft das nun alles eh nicht zu.
Nein, es trifft nicht zu, wenn derjenige, der auf dem Bild ist, dafür eine Entlohnung erhalten hat, dass er auf dem Bild ist. Dann braucht man aber immer noch die Einwilligung desjenigen, der das Bild gemacht hat.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Charon- hat geschrieben:Hast du seit der WG mit den jugendlichen Mitbürgern ausländischer Herkunft schon wieder alles verdrängt? Kleiner Tipp: Was damals nicht richtig war, wird jetzt nicht wahrer.
Nur, weil du deswegen nicht belangt wurdest, heisst das noch lange nicht, dass es in Ordnung wäre.
Charon- hat geschrieben:Ich habe gar nichts umgestellt, ich kritisiere seit dem erste Posting die Veröffentlichung von Einzelbildern mit der Titulierung "Idiot".
Du hast aber vorhin geschrieben:
Du meinst, du hättest kein Problem damit, wenn jemand dein Foto verbreitet und erklärt, dass du ein Anhänger der rechten Szene bist?
Es ist ein Unterschied, spielt aber in der gleichen Liga, andere als Idiot, rechtsradikal, als Straftäter oder als kriminell zu bezeichnen. Was du hier bei anderen kritisierst, tust du doch selbst gern.
Charon- hat geschrieben:Nein, es trifft nicht zu, wenn derjenige, der auf dem Bild ist, dafür eine Entlohnung erhalten hat, dass er auf dem Bild ist. Dann braucht man aber immer noch die Einwilligung desjenigen, der das Bild gemacht hat.
Was aber ganz sicher nicht die Sorge der Polizei sein muss.
Deputy hat geschrieben:Du kapierst es einfach. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen den Methoden der Stasi und den Methoden der Polizei in Deutschland. Auf das wollte ich hinaus, genau das bestreitest Du lächerlicherweise.
Das habe ich nie bestritten, und deine gehässige Ausdrucksweise hilft auch nicht davon abzulenken, dass du es für heilsam hälst, wenn sich mit Leuten wie mir die Stasi beschäftigen würde. Und nun lass es langsam mal gut sein.
Informier die mal, was für Maßnahmen die Stasi durchgeführt hat, inwiefern sie richterliche Beschlüsse brauchte und welche Rechte man als Adressat der Maßnahmen hatte (bzw. wie man sich gegen die Maßnahmen wehren konnte).
Im hiesigen Fall brauchte die Polizei doch auch keine richterliche Anordnung. Und brauchte etwa die GSG9 eine richterliche Erlaubnis, um einen Sprengstoffanschlag durchzuführen und der Öffentlichkeit die falschen Personen als Täter zu präsentieren?
Charon-
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Charon- »

gmmg hat geschrieben:Nur, weil du deswegen nicht belangt wurdest, heisst das noch lange nicht, dass es in Ordnung wäre.
Da sind wir uns ja einig, nur weil die Mitglieder des ZPS (noch) nicht verurteilt wurden, heisst das nicht, dass sie keine Straftat begangen haben.
gmmg hat geschrieben:Es ist ein Unterschied
Warum? Würdest du dich dagegen verwahren, als Idiot bezeichnet zu werden, aber nicht dagegen, Mitglied der recht Szene zu sein, oder umgekehrt?
gmmg hat geschrieben:Was du hier bei anderen kritisierst, tust du doch selbst gern.
Du wirfst mir doch immer wieder vor, die Bezeichnung anderer als "Straftäter" mache mich zum Straftäter (wodurch du dann folgerichtig auch wieder ein Straftäter wärst). Ansonsten hindert dich doch keiner daran, eine entsprechende Anzeige zu machen, wie war da noch deine Formulierung? "ein paar beflissene Kleingeister Onlineanzeigen wegen irgendwas gestellt haben, was sie nicht im geringsten berührt." glaube ich, war der Wortlaut.
gmmg hat geschrieben:Was aber ganz sicher nicht die Sorge der Polizei sein muss.
Natürlich muss das Sorge der Polizei sein, denn es ist immer noch eine Straftat.
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Deputy »

@Charon-
Dir ist schon klar, dass Du auch mit einer Mauer reden könntest (ich bin da oft nicht viel cleverer, ich weiß)?
gmmg
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Charon- hat geschrieben:Du wirfst mir doch immer wieder vor, die Bezeichnung anderer als "Straftäter" mache mich zum Straftäter (wodurch du dann folgerichtig auch wieder ein Straftäter wärst).
Habe ich dich etwa als Kriminellen oder Straftäter bezeichnet? Verdreh mal nicht immer die Tatsachen.
Charon-
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von Charon- »

gmmg hat geschrieben:Habe ich dich etwa als Kriminellen oder Straftäter bezeichnet
Nein, das schrieb ich auch nicht, du hast geschrieben "Das könnte eine Straftat sein" und "Nur weil du nicht bestraft wurdest, heisst das nicht, dass es in Ordnung ist". Insoweit muss ich gar nichts verdrehen, das tust du schon selber.
Deputy hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass Du auch mit einer Mauer reden könntest
Ja, augenscheinlich hast du recht...
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Charon- hat geschrieben:Nein, das schrieb ich auch nicht, du hast geschrieben "Das könnte eine Straftat sein" und "Nur weil du nicht bestraft wurdest, heisst das nicht, dass es in Ordnung ist". Insoweit muss ich gar nichts verdrehen, das tust du schon selber.
Doch doch, denn es ist ein gewaltiger Unterschied festzustellen, dass eine Äußerung strafbar sein kann, oder jemanden als Straftäter oder Kriminellen zu bezeichnen.
gmmg
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Re: Gefahrenabwehr mal andersherum

Beitrag von gmmg »

Ob beim Ersten Staatsfernsehen jetzt auch die Polente einrückt?
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