Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Recht der Gefahrenabwehr

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Buchvorstellung
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Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Buchvorstellung »

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Die Polizei hämmert aggressiv gegen die Tür von A. A sagt durch die Sprechanlage mehrmals, dass die Beamten gehen sollen. Sie hämmern jedoch weiter aggressiv gegen die Tür. Es sind Feiertag und Mittagsruhe.

Irgendwann macht A die Tür auf. Einer der Beamten stellt sofort seinen Fuß in die Tür. A erklärt den Beamten noch mal, dass sie gehen sollen, da A gerade wichtigere Dinge zu tun hat. Sie versucht die Tür zuzumachen was ihr ja wegen des Fußes nicht gelingt. Hier müsste doch bereit ein Hausfriedensbruch vorliegen, oder? Die Beamten haben keinen Durchsuchungsbeschluss.

Die Beamten gehen dann auch, kündigen sich aber für den nächsten Tag wieder an. Diesmal ist A also vorbereitet.

A installiert nun eine Kamera die auf die Türschwelle ausgerichtet ist um diesmal zu filmen wie der Beamte den Fuß in die Tür stellt damit sie Beweise hat.

Am nächsten Tag kommen die Beamten auch wieder. Wieder stellt einer der beiden den Fuß in die Tür. A filmt dies dann auch. Sie fordert den Beamten mehrfach auf den Fuß aus der Tür zu nehmen, was dieser nicht tut. Sie fragt nach Dienstausweis und Name, da sie ohne ja schlecht Anzeige erstatten kann. Die Beamten verweigern ihr aber beides mit der Begründung, dass sie dazu laut niedersächsischem Polizeigesetz nicht verpflichtet sind.

Was kann A in so einem Fall tun?

MfG
Elektrikör
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

was war denn der Grund des Besuchs?

Bitte um eine Spende für das Polizeifest,
oder "hindern eines Verdächtigen (Unterschlagung von 50000000€) an der Flucht?


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Buchvorstellung
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Buchvorstellung »

Den Grund kennt A nicht, da A ja keine Zeit bzw. Lust hatte mit den Beamten zu reden.
lottchen
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von lottchen »

Die Beamten waren 2x da und waren trotz jeweils in die Tür gestelltem Fuß nicht in der Lage zu kommunizieren was sie wollen? Oder hat A während die Beamten sprachen Lalalala gerufen um sie nicht verstehen zu können? Dass sie am nächsten Tag wiederkommen werden hat A doch auch verstanden.
ktown
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von ktown »

Tendenziell wollte A vermutlich nicht verstehen, was die Beamten wollten.
Es mag auch Beamten geben die eine grundsätzlich aggressive Einstellung haben. Dies ist aber nicht die Regel. Daher die Frage: Was war im Vorfeld geschehen, dass die Beamten derart reagieren und wieso ist man nicht bereit mit den Beamten zu reden?
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Buchvorstellung
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Buchvorstellung »

Die Beamten waren 2x da und waren trotz jeweils in die Tür gestelltem Fuß nicht in der Lage zu kommunizieren was sie wollen? Oder hat A während die Beamten sprachen Lalalala gerufen um sie nicht verstehen zu können?
So ähnlich. Da es Feiertag war hat sich A auf ihr Recht der Religionsausübung berufen. Dies war in diesem Fall die Teilnahme an einem Online-Gottesdienst. Unterschätze nie einen Zeugen Jehovas der von 2 Beamten gestört wird, welche den Feiertag nicht heiligen.

@ktown:
Da muss doch nichts passieren? Die haben keinen Bock noch mal zu A zu fahren. Also randalieren sie lieber 20min bevor sie noch mal anrücken müssen. A hatte ja wie gesagt Kopfhörer auf um trotz des Lärmes der Polizei dem Online-Gottesdienst zu folgen. Von den Nachbarn hat A aber erfahren, dass es um ein Pony und Gift gehen soll. Und dass die Beamten auch schon öfters bei A waren, da war A aber tatsächlich nicht da.
ktown
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von ktown »

Also gibt es eine Geschichte hinter dieser Geschichte. :wink:
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Deputy
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Deputy »

Buchvorstellung hat geschrieben: 26.06.22, 17:51 Sie versucht die Tür zuzumachen was ihr ja wegen des Fußes nicht gelingt. Hier müsste doch bereit ein Hausfriedensbruch vorliegen, oder? Die Beamten haben keinen Durchsuchungsbeschluss.
Bei Gefahr im Verzug bei StPO-Maßnahmen können Ermittlungspersonen der StA (was die meisten Polizisten sind) die Durchsuchung (und damit auch da Betreten) selbst anordnen und ohne Durchsuchungsbeschluss durchführen.

Bei bestimmten Gefahren / Bedingungen können Polizisten auch nach Polizeirecht eine Wohnung ohne Beschluss Betreten / Durchsuchen.

Wie ktown schon schrieb: es kommt auf die Gesamtgeschichte an.

Abhängig davon kann es rechtswidrig gewesen sein oder nicht.

Wenn man an einer Klärung interessiert ist wäre ein Anruf beim örtlich zuständigen Revier vielleicht ganz sinnvoll. In diesem Forum wird Dir aber auch ganz schnell geraten, dass nicht zu machen, sondern einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Muss aber jeder selber wissen.
Elektrikör
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Elektrikör »

Also gibt es eine Geschichte hinter dieser Geschichte. :wink:
Natürlich gibt es die, aber

1. ist die geheim

oder

2. kommen keine Wunschantworten mehr, wenn die erzählt wird
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Evariste
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Evariste »

Bleiben wir mal beim Sachverhalt:
Buchvorstellung hat geschrieben: 26.06.22, 17:51 Wieder stellt einer der beiden den Fuß in die Tür. ... Sie fordert den Beamten mehrfach auf den Fuß aus der Tür zu nehmen, was dieser nicht tut.
Damit haben wir eine Straftat. §123 StGB, Hausfriedensbruch.
Deputy hat geschrieben: 26.06.22, 20:48 Bei Gefahr im Verzug bei StPO-Maßnahmen können Ermittlungspersonen der StA (was die meisten Polizisten sind) die Durchsuchung (und damit auch da Betreten) selbst anordnen und ohne Durchsuchungsbeschluss durchführen.
Bei bestimmten Gefahren / Bedingungen können Polizisten auch nach Polizeirecht eine Wohnung ohne Beschluss Betreten / Durchsuchen.
Das ist richtig, allerdings ist im Sachverhalt davon gar nichts zu erkennen. Wenn diese Voraussetzungen vorlägen, würden die Beamten doch sicher nicht einfach wieder abziehen, oder?
Deputy hat geschrieben: 26.06.22, 20:48 Wie ktown schon schrieb: es kommt auf die Gesamtgeschichte an.
Die Gesamtgeschichte könnte eventuell erklären, warum sich die Beamten rechtswidrig verhalten haben, für die Frage der Rechtswidrigkeit ist sie aber nicht relevant. Sondern die Frage ist, welche konkreten Gründe (Gefahr im Verzug etc.) die Beamten dazu berechtigten, das Hausrecht des Bewohners zu missachten. Auch wenn der Betreffende z. B. Verdächtiger in einem Mordfall ist oder ein unkooperativer Zeuge, hat er deswegen nicht automatisch weniger Rechte.
Wenn man an einer Klärung interessiert ist wäre ein Anruf beim örtlich zuständigen Revier vielleicht ganz sinnvoll. In diesem Forum wird Dir aber auch ganz schnell geraten, dass nicht zu machen, sondern einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Muss aber jeder selber wissen.
Möglichkeit Nr. 3: Man stellt bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen die Polizisten...
Altbauer
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Altbauer »

Waren die Polizisten in Uniform?
Stand ein Polizeiauto auf Straße?

Zuweilen sind ungute Typen unterwegs, die behaupten, sie wären Polizisten!
Deputy
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Deputy »

@Evariste
Ach so - die Polizei kommt also völlig ohne Grund, hämmert wie blöd an die Tür und verhindert dann, dass sie geschlossen wird. Einfach so, ohne Grund. Und zur Vorgeschichte wird nur erwähnt, dass ein Nachbar was mit einem Pony erzählt hat.

Ein Hausfriedensbruch liegt hier noch lange nicht vor - lediglich eine komische Geschichte, bei der fast alle relevanten Fakten fehlen. Lass Dich nicht veräppeln bzw. sei nicht naiv 8)
blackylein
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von blackylein »

Buchvorstellung hat geschrieben: 26.06.22, 19:54
Die Beamten waren 2x da und waren trotz jeweils in die Tür gestelltem Fuß nicht in der Lage zu kommunizieren was sie wollen? Oder hat A während die Beamten sprachen Lalalala gerufen um sie nicht verstehen zu können?
So ähnlich. Da es Feiertag war hat sich A auf ihr Recht der Religionsausübung berufen. Dies war in diesem Fall die Teilnahme an einem Online-Gottesdienst. Unterschätze nie einen Zeugen Jehovas der von 2 Beamten gestört wird, welche den Feiertag nicht heiligen.

@ktown:
Da muss doch nichts passieren? Die haben keinen Bock noch mal zu A zu fahren. Also randalieren sie lieber 20min bevor sie noch mal anrücken müssen. A hatte ja wie gesagt Kopfhörer auf um trotz des Lärmes der Polizei dem Online-Gottesdienst zu folgen. Von den Nachbarn hat A aber erfahren, dass es um ein Pony und Gift gehen soll. Und dass die Beamten auch schon öfters bei A waren, da war A aber tatsächlich nicht da.
Wenn A zu bescheuert ist, sogar beim 2. Besuch nicht klar mit den Beamten zu kommunizieren, dann darf er auch keine solche Fragen stellen. Zum Kamera aufstellen hstte er ja angeblich genügend Zeit und Geduld.
Buchvorstellung
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von Buchvorstellung »

@Deputy:
Aber es gab doch gar keine Durchsuchung.
Bei bestimmten Gefahren / Bedingungen können Polizisten auch nach Polizeirecht eine Wohnung ohne Beschluss Betreten / Durchsuchen.
Ok, aber da die Beamten ja wieder gegangen sind nachdem Sie dazu aufgefordert wurden scheint ja keine akute Gefahr vorzuliegen. Also was sollte es rechtfertigen die Wohnung gegen den Willen des Eigentümers zu betreten?

@Altbauer:
Die Polizisten waren in Uniform. Laut Nachbarn stand ein Polizeiauto auf der Straße.
hawethie
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Re: Darf Polizei Fuß in Tür stellen?

Beitrag von hawethie »

trozdem muss es eine Vorgeschichte geben. Ohne Grund Klingel die Polizei nirgendwo.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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