Hallo,
Zwei 12-jährige Kinder gehen alleine in ein ca. 800 m entferntes Schnellrestaurant. Im Restaurant kommt ein Kind durch das Bedienungspersonal zu Schaden.
Das geschädigte Kind war beim anderen Kind zu Besuch.
Frage: Haben die Eltern des Gastgeberkindes die Aufsichtspflicht verletzt, da sie die beiden Kinder haben alleine gegen lassen und auch nicht aufgepasst haben, so dass sich ein Kind verletzte?
Danke für die Einschätzung.
Grüsse, Win
Aufsichtspflichtverletzung
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Re: Aufsichtspflichtverletzung
Ganz klar: Nein. Kinder in dem Alter müssen nicht rund um die Uhr beobachtet werden und es ist altersangemessen in ein 800m entferntes Schnellrestaurant alleine zu gehen.Winfried M. hat geschrieben: ↑08.05.21, 17:31Haben die Eltern des Gastgeberkindes die Aufsichtspflicht verletzt, da sie die beiden Kinder haben alleine gegen lassen und auch nicht aufgepasst haben, so dass sich ein Kind verletzte?
Aber selbst wenn die Eltern des Gastgeberkindes direkt daneben gestanden hätten, bliebe die Antwort Nein. Bei der Aufsichtspflichtverletztung geht es darum, ob derjenige, der diese begeht, schadensersatzpflichtig ist. Das wäre in diesem Fall ohnehin das Personal des Schnellrestaurants.
Re: Aufsichtspflichtverletzung
Wer meint, dass ein 12-jähriges Kind nicht alleine 800 m in ein Schnellrestaurant gehen darf, sollte dringend den Ausdruck "Helikoptereltern" googeln.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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