Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf haben
Moderator: FDR-Team
Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf haben
Hallo,
leider bin ich mir nicht sicher, ob ich das richtige Forum erwischt habe. Also ggf. verschieben.
So, nun zu meiner Frage:
Wie müssen es Großeltern anstellen, wenn sie ihren kleinen Enkeln Geld schenken, aber gleichzeitig verhindern möchten, dass die Eltern der Kinder an das Geld heran können. Über das Geld sollen die Enkel erst verfügen können, wenn sie volljährig sind.
Solange zu warten, ist aufgrund des Alter/Gesundheitszustandes der Großelten nicht möglich.
Ich hoffe, die Frage ist soweit verständlich.
MfG
leider bin ich mir nicht sicher, ob ich das richtige Forum erwischt habe. Also ggf. verschieben.
So, nun zu meiner Frage:
Wie müssen es Großeltern anstellen, wenn sie ihren kleinen Enkeln Geld schenken, aber gleichzeitig verhindern möchten, dass die Eltern der Kinder an das Geld heran können. Über das Geld sollen die Enkel erst verfügen können, wenn sie volljährig sind.
Solange zu warten, ist aufgrund des Alter/Gesundheitszustandes der Großelten nicht möglich.
Ich hoffe, die Frage ist soweit verständlich.
MfG
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Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Dann wäre wohl ein Vermächtnis mit Auflage ein gangbarer Weg.norbertk hat geschrieben:Solange zu warten, ist aufgrund des Alter/Gesundheitszustandes der Großelten nicht möglich.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Und "Vermächtnis mit Auflage" bedeutet was genau?
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Die Großeltern können den Kindern das Geld vererben mit der Auflage, dass diese erst ab Erreichen der Volljährigkeit Zugriff auf das Geld haben.
Geschickt ist es, einen Verwalter für das Geld einzusetzen. (so es sich summentechnisch lohnt)
Wichtig ist: Die leiblichen Kinder der Großeltern können gegenüber den Erben (also den Enkeln) einen Pflichterbteil geltend machen, so das Erbe der Enkelkinder über die Hälfte der Gesamterbmasse ausmacht. Sprich: Dann müssen die Enkel ihre Eltern (und mögliche Tanten und Onkel) auszahlen.
Ich habe mich grade familientechnisch mit genau dieser Materie beschäftigt und kann nur dazu raten mit einem Notar Rücksprache zu halten und diesen ein Testament aufsetzen zu lassen. Der Notar wird dann auch beratend tätig werden und den Großeltern erklären, wie sie ihren letzen Willen am Besten durchgesetzt bekommen.
Geschickt ist es, einen Verwalter für das Geld einzusetzen. (so es sich summentechnisch lohnt)
Wichtig ist: Die leiblichen Kinder der Großeltern können gegenüber den Erben (also den Enkeln) einen Pflichterbteil geltend machen, so das Erbe der Enkelkinder über die Hälfte der Gesamterbmasse ausmacht. Sprich: Dann müssen die Enkel ihre Eltern (und mögliche Tanten und Onkel) auszahlen.
Ich habe mich grade familientechnisch mit genau dieser Materie beschäftigt und kann nur dazu raten mit einem Notar Rücksprache zu halten und diesen ein Testament aufsetzen zu lassen. Der Notar wird dann auch beratend tätig werden und den Großeltern erklären, wie sie ihren letzen Willen am Besten durchgesetzt bekommen.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Wobei eins klar sein sollte. Wählt man eine Konstellation bei der die Eltern irgendwie Zugriff auf das Geld bekommen können aber eigentlich verpflichtet sind es im Zweifel ab dem 18ten den Kindern zur Verfügung zu stellen, hilft es nicht, wenn es grundsätzlich diesen Anspruch von Kindesseite gibt aber der nicht durchsetzbar ist, weil kein Geld mehr da ist oder aber das Kind seine Eltern nicht verklagen möchte. In so einem Fall wäre der letzte Wille eben einfach untergraben auch wenn er es eigentlich nicht sein sollteIch habe mich grade familientechnisch mit genau dieser Materie beschäftigt und kann nur dazu raten mit einem Notar Rücksprache zu halten und diesen ein Testament aufsetzen zu lassen. Der Notar wird dann auch beratend tätig werden und den Großeltern erklären, wie sie ihren letzen Willen am Besten durchgesetzt bekommen.
Will man sicherer gehen, muss man explizit dafür sorgen, dass die Eltern nicht an das Geld herankommen können. Das wird es nicht zum Sparpreis geben...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
norbertk hat geschrieben:...
Wie müssen es Großeltern anstellen, wenn sie ihren kleinen Enkeln Geld schenken, aber gleichzeitig verhindern möchten, dass die Eltern der Kinder an das Geld heran können. Über das Geld sollen die Enkel erst verfügen können, wenn sie volljährig sind.
...
Weshalb besprechen Sie das denn nicht mit Ihrer Bank.
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich, es gibt Anlagen zugunsten Dritter, klassisch das wenig sinnvolle Sparbuch zugunsten der Enkel. Es gibt aber mündelsichere Anlagen, die lukrativer sind. Die Bedingungen, Zugriff est ab 18 etc. sind gestaltbar.
Viele Jahre vorher "Geld schenken" macht sowieso wenig Sinn, die Inflation könnte viel vom Wert vernichten.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
... und die Entwicklung der Enkelkinder könnte eine Richtung nehmen, welche nicht im Sinn der Großeltern ist. Eine Widerruf oder gar eine Rückforderung der Schenkung ist nur in engen Grenzen möglich.freemont hat geschrieben:[Viele Jahre vorher "Geld schenken" macht sowieso wenig Sinn, die Inflation könnte viel vom Wert vernichten.
Gruß
khmlev
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Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Dürfte im konkreten Fall wohl nicht das Thema sein, dennkhmlev hat geschrieben: ... und die Entwicklung der Enkelkinder könnte eine Richtung nehmen, welche nicht im Sinn der Großeltern ist. Eine Widerruf oder gar eine Rückforderung der Schenkung ist nur in engen Grenzen möglich.
Über das Geld sollen die Enkel erst verfügen können, wenn sie volljährig sind.
Solange zu warten, ist aufgrund des Alter/Gesundheitszustandes der Großelten nicht möglich.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Vielen Dank zunächst einmal für die vielen Antworten.
Könntet ihr noch genauer darauf eingehen, wie der Zugriff der Eltern verhindert werden kann/muss. Die Eltern als "Vormund" können ja so ziemlich über alles für die Kinder entscheiden.
MfG
Könntet ihr noch genauer darauf eingehen, wie der Zugriff der Eltern verhindert werden kann/muss. Die Eltern als "Vormund" können ja so ziemlich über alles für die Kinder entscheiden.
MfG
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Wurde doch direkt im 2. Beitrag beantwortet.norbertk hat geschrieben:Vielen Dank zunächst einmal für die vielen Antworten.
Könntet ihr noch genauer darauf eingehen, wie der Zugriff der Eltern verhindert werden kann/muss. Die Eltern als "Vormund" können ja so ziemlich über alles für die Kinder entscheiden.
MfG
Gruß
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Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Eine Schenkung bedarf auch der Annahme. Dies muss durch die Eltern erfolgen. Ebenso können nicht Dritte auf den Namen des Kindes Verträge mit Banken usw. abschließen.
Eine Schenkung mit Zugriffssperre klappt nur, wenn diie Eltern einverstanden sind.
Eine Schenkung mit Zugriffssperre klappt nur, wenn diie Eltern einverstanden sind.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
FM hat geschrieben:... Ebenso können nicht Dritte auf den Namen des Kindes Verträge mit Banken usw. abschließen.
...
"Auf den Namen" muss es ja nicht sein. Der Vertrag zugunsten Dritter nach §§ 328 ff. BGB erfordert keine Mitwirkung des Begünstigten.
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Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Könnten Sie diese Meinung auch begründen?FM hat geschrieben:Eine Schenkung bedarf auch der Annahme.
Die Annahmebedürftigkeit einer einseitigen Willenserklärung ist ja nicht gerade selbstverständlich.
Nach § 516 Abs. 2 BGB darf der Schenker zwar eine Erklärung zur Annahme fordern, dass eine solche Erklärung Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Schenkung wäre, ist den Bestimmungen nicht zu entnehmen.
Vielmehr wird sogar bestimmt, dass bei Ausbleiben einer solchen angeforderten Erklärung die Schenkung als als rechtswirksam erachtet wird.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
Eine Schenkung ist ein zweiseitiger Vertrag.PurpleRain hat geschrieben:Könnten Sie diese Meinung auch begründen?FM hat geschrieben:Eine Schenkung bedarf auch der Annahme.
Die Annahmebedürftigkeit einer einseitigen Willenserklärung ist ja nicht gerade selbstverständlich.
Re: Schenkung an Enkinder, ohne das Eltern Zugriff darauf ha
FM hat geschrieben:Eine Schenkung ist ein zweiseitiger Vertrag.PurpleRain hat geschrieben:Könnten Sie diese Meinung auch begründen?FM hat geschrieben:Eine Schenkung bedarf auch der Annahme.
Die Annahmebedürftigkeit einer einseitigen Willenserklärung ist ja nicht gerade selbstverständlich.
Ganz klar, das hat er wohl nicht verstanden. Die Schenkung ist von Gesetzes wegen ein Vertrag, Angebot, Annahme erforderlich. Wird PR aber wie üblich nicht zu vermitteln sein.
Allerdings muss nur das Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden, wenn der Vertrag vor Vollzug wirksam sein soll, nicht die Annahme bzw. der Vertrag. Daher wahrscheinlich die Verwirrung.
So steht es in § 518 I:
(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich.