Evariste hat geschrieben:3. Um das bereits gezahlte Geld zurückzuholen, sehe ich zwei Optionen:
a. Von den Händlern - aber nur, wenn der Vorgang noch irgendwie nachvollziehbar ist. Laut Sachverhalt ist der Account mittlerweile gesperrt - gibt es keine E-Mails, keine Rechnungen?
Danke. Es gibt Emails von P, aus denen klar ist von wem zu welchem Betrag gekauft wurde. auch ist nur der Account beim Internetdienstleister gesperrt, bei P kann man die Bewegungen noch sehen, wobei diese aber nicht komplett mit den Lastschriften übereinstimmen.
Evariste hat geschrieben: b. P hat Geld per Lastschrift vom Konto von K abgebucht, hatte P dafür eine (von den Eltern erteilte) Genehmigung? Eine Abbuchung ohne wirksame Genehmigung kann auch jetzt noch widerrufen werden und das Geld kommt zurück aufs Konto.
Es gab dafür keine von den Eltern erteilte Genehmigung an P. Im Bankkonto ist die Schaltfläche "Lastschrift widerrufen" mittlerweile verschwunden, das ist meist nur 4 Wochen zu sehen. Wie überzeugt man die Bank, das dennoch wiederzuholen? Ich vermute die Bank wird argumentieren, dass die Abbuchung seit drei Monaten beim Onlinebanking sichtbar war und vorher reklamiert werden hätte müssen?
Danke.