Verstoß Maskenpflicht
Verfasst: 02.12.20, 19:50
Hallo,
folgender fall:
Brief von einem Öffi GmbH:
Sehr gehrte Herr """,
Sie wurden von einem unserer Mitarbeiter mit nicht korrekt sitzender Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Es wurde eine Vertragsstrafe von 40 euro festgesetzt.
Sie teilen uns mit, dass Ihre Mund-Nasen-Bedeckung korrekt getragen haben. Laut Notiz unserer Fahrkartenprüfers haben Sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht über die Nase gehabt.
Auch in diesen Fällen kann die Vertragsstrafe erhoben werden. Die unsachgemäße Anwendung gilt als Verstoß gegen die Verordnung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Aus diesem Grund halten wir an unserer Forderung fest. Bitte überweisen Sie die 40 Euro bis 06.01.2021. Beachten Sie bitte: Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist erhöht sich unsere Forderung um weitere 5 Euro.
Diese Entscheidung ist als endgültig zu betrachten.
Freundliche Grüße...
- Ich habe allerdings meine Maske vollständig getragen. Als der Kontrolleur rein kam hatte ich mein Hand an der Maske. Er hat das anscheint missverstanden und dachte ich hab sie schnell hochgezogen als ich Ihn sah. Er wollte meine Personalien ohne zu sagen warum und hat mich dann aufgeschrieben.
Fragen:
- Wie soll ich hier weiter vorgehen? Einfach zahlen oder auf mein Recht bestehen?
- Muss ich jetzt trotzdem zahlen obwohl ich meine Maske richtig getragen habe? Gilt hier Aussage gegen Aussage?
- Was passiert wenn ich nicht zahle und wieder Einspruch einlege?
Ich bin Student und die 40 Euro tun schon weh, vor allem weil ich keine Fehler gemacht habe.
Ich bin dankbar für jede Hilfe
folgender fall:
Brief von einem Öffi GmbH:
Sehr gehrte Herr """,
Sie wurden von einem unserer Mitarbeiter mit nicht korrekt sitzender Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Es wurde eine Vertragsstrafe von 40 euro festgesetzt.
Sie teilen uns mit, dass Ihre Mund-Nasen-Bedeckung korrekt getragen haben. Laut Notiz unserer Fahrkartenprüfers haben Sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht über die Nase gehabt.
Auch in diesen Fällen kann die Vertragsstrafe erhoben werden. Die unsachgemäße Anwendung gilt als Verstoß gegen die Verordnung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Aus diesem Grund halten wir an unserer Forderung fest. Bitte überweisen Sie die 40 Euro bis 06.01.2021. Beachten Sie bitte: Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist erhöht sich unsere Forderung um weitere 5 Euro.
Diese Entscheidung ist als endgültig zu betrachten.
Freundliche Grüße...
- Ich habe allerdings meine Maske vollständig getragen. Als der Kontrolleur rein kam hatte ich mein Hand an der Maske. Er hat das anscheint missverstanden und dachte ich hab sie schnell hochgezogen als ich Ihn sah. Er wollte meine Personalien ohne zu sagen warum und hat mich dann aufgeschrieben.
Fragen:
- Wie soll ich hier weiter vorgehen? Einfach zahlen oder auf mein Recht bestehen?
- Muss ich jetzt trotzdem zahlen obwohl ich meine Maske richtig getragen habe? Gilt hier Aussage gegen Aussage?
- Was passiert wenn ich nicht zahle und wieder Einspruch einlege?
Ich bin Student und die 40 Euro tun schon weh, vor allem weil ich keine Fehler gemacht habe.
Ich bin dankbar für jede Hilfe