Mal angenommen: Eine Reise wird geplant. Der Urlauber U braucht am Zielort einen Mietwagen und verfolgt regelmäßig die Angebote auf den gängigen deutschen Internet-Vermittlungsportalen.
Eines Tages stößt er auf dem beliebten Portal XY auf Mietwagenpreise, die durchweg (in allen Fahrzeugklassen) bei sensationellen 10% der Normalpreise liegen. So wird ein Mietwagen in Übersee für eine ganze Woche für € 23,- (statt normal € 230,-) angezeigt.
Spontan bucht U diesen Tarif. Aber es beschleicht ihn die Ahnung, dass da wohl auch ein Irrtum oder Softwarefehler vorliegen könnte, denn das Angebot kann für keine Mietwagenfirma kostendeckend sein.
Minuten später erhält U per Email die Buchungsbestätigung, und etwas später auch den Voucher, den er bei Abholung in der Mietwagenstation vorlegen muss. Auf beiden Dokumenten ist der sensationelle (irrtümliche?) Preis angegeben.
Noch am gleichen Tag hat das Portal XY die Preise wieder auf die üblichen € 230,- verändert.
Die Kreditkarte von U wird aber mit dem Superbilligpreis von € 23,- belastet.
U rechnet mit der Möglichkeit, dass entweder das Vermittlungsportal oder die Mietwagenfirma den Preisirrtum erkennen und die Buchung wg. Irrtums stornieren. Aber es kommt bis zum Reisetag nicht zu einer Stornierung.
Urlauber U legt am Urlaubsort in der Mietwagenstation seinen bezahlten Voucher vor.
Frage: Muss er damit rechnen, dass ihm jetzt noch die Herausgabe des gebuchten Fahrzeugs verweigert wird, weil der Vermieter sagt, zu diesem Preis könne er keinen Wagen vermieten? Wäre diese Verweigerung rechtens?