Es geht ja nicht darum, ob der Fluggast "irgendeine" Krankheit hat, sondern konkret darum, ob eine Ansteckungsgefahr besteht. Und dafür ist die Körpertemperatur gerade kein brauchbares Indiz. Das trifft insbesondere auf COVID-19 zu, wo sehr viele Übertragungen durch asymptomatische bzw. noch-nicht-symptomatische Infizierte beobachtet wurden . Aber auch bei einer normalen Erkältung (die es schon immer gab und die bisher kein Anlass war, vor dem Flug die Körpertemperatur zu messen) geht man davon aus, dass eine Ansteckungsgefahr schon einige Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome. besteht.
Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Moderator: FDR-Team
Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Das RKI-Zitat stammte aus einer Veröffentlichung vom 14. Mai 2020. Da war das Frühjahr noch nicht vorbei. Aber inwiefern ist das relevant - es geht ja um die aktuelle Rechtslage?
Eine Corona-Infektion wurde ja gerade nicht diagnostiziert, sie vermeinen vermutlich wegen "Verdacht auf COVID-19"? Nun, das liegt nahe, was soll es denn sonst sein?
"Wie schon mehrfach aufgezeigt" (nicht nur von mir), kann die Airline eben nicht irgendwelche willkürlichen Regeln aufstellen, jedenfalls nicht nach deutschem Recht. § 307 Abs. 1 BGB:3. Wie nun schon mehrfach aufgezeigt, kann eine Airline solche Regeln aufstellen. Sie müssen nur frühzeitig dem Fluggast bekannt sein.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Sind Infektionskrankheiten meistens nicht mehr ansteckend, sobald Fieber auftritt?Evariste hat geschrieben: ↑06.02.21, 23:37 Das trifft insbesondere auf COVID-19 zu, wo sehr viele Übertragungen durch asymptomatische bzw. noch-nicht-symptomatische Infizierte beobachtet wurden . Aber auch bei einer normalen Erkältung (die es schon immer gab und die bisher kein Anlass war, vor dem Flug die Körpertemperatur zu messen) geht man davon aus, dass eine Ansteckungsgefahr schon einige Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome. besteht.
Die Argumentationsmethode ist die so oft gehörte: weil eine Methode nicht zu 100 % sicher ist und es Fälle geben könnte, die damit nicht erfasst werden, soll man lieber gar nichts machen.
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
In diesen Fällen wie hier sollte es genau umgekehrt sein. Wenn ein Indiz auf eine ansteckende Krankheit hindeutet, sollte die Beförderung untersagt werden. Erstattung nach EU Richtlinien außen vor. Das ist ein anderes Thema.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Ich dachte wir waren uns schon einig, dass es sich um einen Sachverhalt aus dem Frühjahr handelt. Heutzutage gibt es Schnelltests und/oder man legt einen aktuellen Test vor. Daher würde man, wenn man von der derzeitigen Rechtslage spricht nie über Temperaturmessungen sprechen.
Mit Fiebermessungen kann man nie etwas diagnostizieren. Wäre schön ist ab immer noch dem science fiction zu zu ordnen.
Inwiefern wird ein Fluggast benachteiligt, wenn er vorher Kenntnis bezüglich dieser Regeln hat? Es gibt genauso die Regel, dass eine Airline die Mitnahme eines alkoholisierten Fluggastes verweigern darf. Da gibt es auch keine Promillegrenze.Evariste hat geschrieben: ↑06.02.21, 23:46"Wie schon mehrfach aufgezeigt" (nicht nur von mir), kann die Airline eben nicht irgendwelche willkürlichen Regeln aufstellen, jedenfalls nicht nach deutschem Recht. § 307 Abs. 1 BGB:3. Wie nun schon mehrfach aufgezeigt, kann eine Airline solche Regeln aufstellen. Sie müssen nur frühzeitig dem Fluggast bekannt sein.Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Zu deutlich weniger als 100% sicher. Das RKI verweist in seinem Epidemiologischen Bulletin auf konkrete Erfahrungen:
Man kann der Diskussion natürlich aus dem Weg gehen, indem man einfach sagt, es geht nicht um COVID-19, sondern es geht um "irgendeine" Infektionskrankheit. Man ändert also das Ziel der Maßnahme, und schon passt wieder alles. Da muss man sich dann allerdings fragen lassen, warum es bisher nicht wichtig war, "irgendeine" Infektionskrankheit (in der Regel ein gewöhnlicher grippaler Infekt) zu erkennen. Und, wie schon dargelegt, das Temperaturscreening hilft auch nicht wirksam gegen die Verbreitung von grippalen Infekten. (Das erste, was viele Menschen machen, wenn sie eine Erkältung haben: Sie nehmen ein fiebersenkendes Medikament, z. B. Ibuprofen, ein.Am Beginn des COVID-19-Ausbruchs wurden anfangs vereinzelt Fälle bei Entry-Screening-Maßnahmen identifiziert, eine Ausbreitung konnte jedoch auch in Ländern mit Entry-Screening nicht verhindert werden.
Als ähnlich ineffektiv erwiesen sich Kontrollmaßnahmen an Flughäfen im Jahr 2009 zur Eindämmung der pandemischen Influenza A (H1N1) 2009.
Da COVID-19 i. a. deutlich milder verläuft als SARS, in vielen Fällen eine Infektion asymptomatisch bleibt und die Ansteckungsfähigkeit vor dem Auftreten möglicher klinischer Symptome einsetzen kann, eignet sich diese Krankheit noch weniger als SARS für ein Temperatur-Screening.

In rechtlicher Hinsicht muss man - denke ich - 2 Szenarien unterscheiden.
1. Dem Fluglinienpersonal fallen Symptome auf, die für eine ansteckende Krankheit sprechen. Dann ist das Fluglinienpersonal natürlich grundsätzlich berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Mitreise zu verweigern, weitere Nachweise zu fordern etc.
2. Die Fluglinie führt ein systematisches Screening durch und weist jeden Patienten mit 38 Grad (oder mehr) Körpertemperatur ab. Das ist dann kein Ermessen mehr, sondern ein Automatismus. Dann hängt die Rechtmäßigkeit die Maßnahme m. E. nicht mehr nur vom Einzelfall ab (Fieber => ansteckende Krankheit), sondern davon, welches Ziel damit erreicht werden soll und ob dieses Ziel auch wirklich erreicht wird.
Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??
Das klingt für mich so, als ob Sie der Meinung sind, die Airline darf beliebige Regeln aufstellen, solange sie den Fluggast nur vor Vertragsabschluss darüber informiert. § 307 BGB sagt was anderes. ABer das sollte ihnen eigentlich bekannt sein, so lange wie Sie schon hier im Forum sind.
Eben, da gibt es keine Promillegrenze, sondern es wird im Einzelfall entschieden. Und jeder Fluggast hat es selbst in der Hand, wieviel Alkohol er vor dem Abflug zu sich nimmt.Es gibt genauso die Regel, dass eine Airline die Mitnahme eines alkoholisierten Fluggastes verweigern darf. Da gibt es auch keine Promillegrenze.
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