Gerichtsstand Reise
Moderator: FDR-Team
Gerichtsstand Reise
Wenn ein Unternehmen Reisen in Deutschland verkauft, kann dieses Unternehmen dann seinen Gerichtsstand in der Schweiz haben oder muss der in DE sein?
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Re: Gerichtsstand Reise
Ein Unternehmen aus dem Ausland muss keinen Gerichtstand resp. Firmensitz in D haben um Reisen (übers Internet?) nach D zu verkaufen.
Der Normalfall wird sein, dass der Gerichtstand hier nach Schweizer Recht gewählt wurde. Das dürfte wie in D vermutlich auch der Firmensitz resp. Wohnsitz dort sein.
Der Normalfall wird sein, dass der Gerichtstand hier nach Schweizer Recht gewählt wurde. Das dürfte wie in D vermutlich auch der Firmensitz resp. Wohnsitz dort sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Gerichtsstand Reise
Das gilt auch wenn eine deutsche Niederlassung (Zentrale lt. Homepage) besteht?
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Re: Gerichtsstand Reise
Warum bucht man bei einem Schweizer Anbieter, wenn es den auch in D gibt?
Egal....
Wenn die Reise beim Unternehmen in der Schweiz gebucht wurde, ist diese Firma wohl der Vertragspartner.
Ob die Firma in D eine Niederlassung der Schweizer Firma oder eine eigene Firma ist, ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden zueinander.
Das sollte man zunächst klären. Zur Not eben über eine Klage vor dem deutschen Gericht.
Entscheidend könnte auch sein, wie die Buchung gelaufen ist (Bspw. Aufruf der deutschen Seite von www.firma.de im Net, dann Reise suchen, dann zur Buchung Weiterleitung nach www.firma.com in der Schweiz,.....).
Egal....
Wenn die Reise beim Unternehmen in der Schweiz gebucht wurde, ist diese Firma wohl der Vertragspartner.
Ob die Firma in D eine Niederlassung der Schweizer Firma oder eine eigene Firma ist, ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden zueinander.
Das sollte man zunächst klären. Zur Not eben über eine Klage vor dem deutschen Gericht.
Entscheidend könnte auch sein, wie die Buchung gelaufen ist (Bspw. Aufruf der deutschen Seite von www.firma.de im Net, dann Reise suchen, dann zur Buchung Weiterleitung nach www.firma.com in der Schweiz,.....).
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Re: Gerichtsstand Reise
Was sagt denn das Impressum bzw. die AGB die man bei der Buchung akzeptiert hat?
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Re: Gerichtsstand Reise
Reise über ein Portal in DE gebucht.
Reise wird abgesagt, Anbieter zahlt nicht zurück
O Ton sinngemäß: verklag mich doch, aber nur in CH....
Reise wird abgesagt, Anbieter zahlt nicht zurück
O Ton sinngemäß: verklag mich doch, aber nur in CH....
Re: Gerichtsstand Reise
Wieso ist denn der Gerichtsstand so wichtig? Z.B. die Entfernung Stuttgart-Basel ist sehr viel kürzer als Stuttgart-Hamburg.
Wichtiger dürfte sein, welches Recht das Gericht anzuwenden hat, egal ob es nun ein deutsches oder schweizerisches Gericht ist. Es kann sein, dass diese Frage EU-rechtlich geregelt ist, müsste man nachschauen. Dann wäre auch noch zu prüfen ob sich die Schweiz diesen Regelungen angeschlossen hat (hat sie bei vielen EU-Sachen, aber nicht bei allen).
Wichtiger dürfte sein, welches Recht das Gericht anzuwenden hat, egal ob es nun ein deutsches oder schweizerisches Gericht ist. Es kann sein, dass diese Frage EU-rechtlich geregelt ist, müsste man nachschauen. Dann wäre auch noch zu prüfen ob sich die Schweiz diesen Regelungen angeschlossen hat (hat sie bei vielen EU-Sachen, aber nicht bei allen).
Re: Gerichtsstand Reise
Der geneigte Leser hat sehr selten einen Eidgenössischen Rechtsbeistand....
Re: Gerichtsstand Reise
Das ist ja nicht soooo schwer
https://www.sav-fsa.ch/de/anwaltssuche.html
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Re: Gerichtsstand Reise
Man liest ja oft nicht DIE AGB aber.
In diesem Fall steht als Gerichtsstand München drin.
Von daher noch seltsamer dass auf die Schweiz verwiesen wird.
In diesem Fall steht als Gerichtsstand München drin.
Von daher noch seltsamer dass auf die Schweiz verwiesen wird.
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Re: Gerichtsstand Reise
Dann ist ja alles gut. 

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Gerichtsstand Reise
Da geht die Firma auf Dummenfang. Will mit der Aussage dass in der Schweiz geklagt werden muss abschrecken. Hat ja offenbar auch wunderbar funktioniert.
Wie dieser Fall zeigt ist das aber nötig wenn man zu seinem Recht kommen will.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Gerichtsstand Reise
Aber mal etwas anderes - was ist denn genau mit "Reisen" gemeint?
Eine Pauschalreise? oder Nur den Flug? Oder eine Ferienwohnung/-haus?
Die Schweizer Veranstalter verfügen auch über eine Art Insolvenzausfallversicherung analog DE. Die greift aber nur bei Pauschalreisen, also z.B. Flug mit Hotel und Transfer. Bei einer Nur-Flug-Buchung könnte man die Airline kontaktieren ob bereits eine Erstattung des Flugpreises erfolgt ist. Bei Ferienwohnungen letztendlich greift das Reiserecht nicht, da es sich hier um Mietrecht handelt.
Eine Pauschalreise? oder Nur den Flug? Oder eine Ferienwohnung/-haus?
Die Schweizer Veranstalter verfügen auch über eine Art Insolvenzausfallversicherung analog DE. Die greift aber nur bei Pauschalreisen, also z.B. Flug mit Hotel und Transfer. Bei einer Nur-Flug-Buchung könnte man die Airline kontaktieren ob bereits eine Erstattung des Flugpreises erfolgt ist. Bei Ferienwohnungen letztendlich greift das Reiserecht nicht, da es sich hier um Mietrecht handelt.
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
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Re: Gerichtsstand Reise
Es geht um eine Kreuzfahrt mit extra Zubuchungen. Da mehr als eine Leistung sollte das ja unter Pauschalreise fallen
Re: Gerichtsstand Reise
Wenn Gerichtsstand München ausdrücklich vereinbart ist, dürfte das Thema Schweiz ja schon hinfällig sein. Man beachte aber auch noch, für was genau diese Gerichtsstandvereinbarung gilt, also z.B. ob für den Vermittlungsvertrag oder für den Reisevertrag.
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