Hallo,
hat man bei einer Flugstornierung seitens des Kunden einen Anspruch auf die Rückerstattung der Gepäckgebühren und/oder Sitzplatzreservierung?
Mit freundlichen Grüßen
Flug storniert - Gepäckkosten Rückerstattung?
Moderator: FDR-Team
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Re: Flug storniert - Gepäckkosten Rückerstattung?
Guckst du AGB.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Flug storniert - Gepäckkosten Rückerstattung?
Dieser Punkt kann durch die AGB nicht ausgeschlossen werden. Laut § 812 BGB hat der Kunde einen Anspruch auf Herausgabe der Kosten, für die es nach der Stornierung keinen rechtlichen Grund mehr gibt. D.h. Sitzplatzreservierungsgebühren, Gepäckgebühren und personenbezogene Steuern, die bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages anfallen, würden bei einer Stornierung eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellen, da der Rechtsgrund dieser speziellen Einnahme wegfällt, und müssen darum zurückgezahlt werden.
Es ist ähnlich wie beim Buchen eines Hotelzimmers. Auch da darf der Hotelier zumindest die Kosten nicht anrechnen, die bei Nichtbenutzung des Zimmers gar nicht erst anfallen (Reinigungskosten, evtl. mitgebuchte Mahlzeiten).
Näheres dazu.
§ 812 Herausgabeanspruch BGB
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Flug storniert - Gepäckkosten Rückerstattung?
Hat jemand gesagt, das dem so ist?
Ich kenn es nun mal so, dass man, sollte man ein Vertragsverhältnis beenden oder einfach nur ändern, als erstes in die AGB schaut, was vereinbart wurde. Erst im zweiten Schritt, wenn man mit diesen nicht einverstanden ist, schaut man wie die Rechtslage ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Flug storniert - Gepäckkosten Rückerstattung?
Ohne jetzt noch mal nachzuschauen: soweit ich mich erinnere ist es auch bei dem in Deutschland für den Eisenbahnfernverkehr zuständigen Eisenbahnunternehmen so, dass man bei einer Stornierung einer stornierbaren Fahrkarte zwar den Fahrpreis zurück bekommt, aber nicht den Preis für die Sitzplatzreservierung (muss man in einem Flugzeug denn überhaupt extra einen Sitzplatz reservieren?).
Aber daraus was bei der DB üblich ist folgt natürlich auch nicht zwingend, dass es zulässig wäre.
Aber daraus was bei der DB üblich ist folgt natürlich auch nicht zwingend, dass es zulässig wäre.
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