Reederei oder RB ändert eigenmächtig Buchung

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

MarkusToe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 488
Registriert: 28.03.09, 11:50

Reederei oder RB ändert eigenmächtig Buchung

Beitrag von MarkusToe »

A bucht eine Kreuzfahrt für 5 Personen in einer Suite, 2 Schlafzimmer 2 Bäder.
Buchungsbestätigung vorhanden, Anzahlung getätigt.

Einige Wochen später kommt von der Reederei eine neue Bestätigung
Nur noch 2 Personen in der Buchung und Kabine geändert von Suite auf normale Balkonkabine.

Ursprünglich gebuchte Suite laut Buchungsportal nicht mehr verfügbar.

Sollte sich die ursprüngliche Buchung nicht wieder herstellen lassen welche Ansprüche hat A?

Anzahlung zurück ist klar.
Wie schaut es mit den Kosten der Anreise aus(Hotel)?
Wenn kein vergleichbares Angebot verfügbar ist, kommt dann auch Schadenersatz für
'vertanen' Urlaub in Frage?
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Reederei oder RB ändert eigenmächtig Buchung

Beitrag von Niemand2000 »

Mich würde interessieren, was in den AGB stand
MarkusToe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 488
Registriert: 28.03.09, 11:50

Re: Reederei oder RB ändert eigenmächtig Buchung

Beitrag von MarkusToe »

ERMÄSSIGUNGEN, KABINENNUMMERN,
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden
zusammenhängen (insbesondere Kinderermäßigungen), ist das Alter bei
Reiseantritt.
3.2. Die Mitteilung der vorläufig vorgesehenen Kabinennummer in der
Buchungsbestätigung begründet keinen vertraglichen Anspruch des Kunden
auf Zuweisung der genannten Kabine. Reisebüros sind zu Vereinbarungen
oder Zusicherungen einer bestimmten Kabinennummer nicht bevollmächtigt.
Änderungen der in der Buchungsbestätigung vorläufig vorgesehenen
Kabinennummer bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese im Rahmen
der vereinbarten Kategorie bzw. hochwertigeren Kategorie und des
vereinbarten Umfangs der vertraglichen Leistungen erfolgen.
3.3. Für Änderungen wesentlicher unerheblicher und erheblicher
Reiseleistungen gilt:
a) Änderungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MSC
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich MSC
ausdrücklich vor und sind gestattet, soweit diese Änderungen gem. §651 f
Abs.2 BGB unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der
Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits￾oder Witterungs-gründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän entscheidet.
b) Aufgrund der langen Buchungs-Vorlaufzeit behält sich MSC ausdrücklich
vor, bis 6 Monate vor Reiseantritt die Reise abzusagen, sofern aus
sicherheitspolitischen, organisatorischen, oder betriebswirtschaftlichen
Erwägungen (wie z.B. Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine
Umpositionierung des für die Reise und die Route geplanten Schiffes
unvermeidbar wird.

Ich finde da nichts das die das zu meinem Nachteil ändern können....
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Reederei oder RB ändert eigenmächtig Buchung

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Damit ist das Thema durch.

Für individuelle Beratungen sind die Anwälte zuständig.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesperrt Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen