Hotel gebucht und es ist runtergekommen
Moderator: FDR-Team
Re: Hotel gebucht und es ist runtergekommen
Man kann eine Minderung des Preises (also teilweise Rückzahlung) einklagen. Dazu muss man nachweisen, wie die Zusage bei Vertragsabschluss war und was tatsächlich vor Ort geboten wurde (also z.B. die Hotelbeschreibung verglichen mit Fotos, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten). Zuständig ist das Gericht am Sitz des Hotels. Sollte dies im Ausland sein, gilt das dortige Gesetz. Sollte es im fremdsprachigen Ausland sein, muss man sehr wahrscheinlich die Klageschrift in der dortigen Amtssprache einreichen und auch in dieser beim Termin verhandeln. Ob man einen Rechtsanwalt benötigt ist unterschiedlich, in Deutschland ab Streitwert 5.000 Euro. Anderswo vielleicht überhaupt nicht oder für jedes Verfahren. Günstig wäre es, wenn man eine auch in jenem Land gültige Rechtsschutzversicherung hat. Denn ansonsten muss man die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen (mal als Beispiel für Deutschland: wenn man 500 Euro fordert und das Gericht nur 250 Euro für den Minderwert hält und zuspricht, müsste man die Hälfte der Verfahrenskosten selbst tragen, und diese Hälfte könnte z.B. bei einer Instanz ohne Besonderheiten in etwa auch bei 200-250 Euro liegen).
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