Durch ein neues Hotelkonzept und Renovierungen die nach der Buchung stattfanden, wird die von dem Urlauber gebuchte Zimmerkategorie im Resort Hotel 1 nicht mehr angeboten. Alle Urlauber werden nun aufgefordert im Resort Hotel 3 einzuchecken und Zimmer zu beziehen, weil dort die im Hotel 1 gebuchte Zimmerkategorie noch verfügbar ist.
Der Urlauber gelangt davon erst bei Ankunft im Resort Hotel 1 in Kenntnis, weil dieser vom Reiseveranstalter nicht ausdrücklich vorher Informiert wurde dies ebenfalls in den Reiseunterlagen nicht zu erkennen ist.
Als Leistungsangabe steht in den Reiseunterlagen von dem Urlauber das Resort Hotel 1 - dementsprechend organisiert er im Vorfeld auch alle Abholungen, Termine von Tour- und Transfer- Veranstalter über die Lobby des Resort Hotels 1.
- Wie sehen die Rechte in diesem fiktiven Fall des Urlaubers aus?
- Kann der Urlauber auf sein Leistungsrecht mit dem Reiseveranstalter bestehen ein Zimmer im Resort Hotel 1 zu beziehen?
- Kann der Urlauber das gleichwertige Zimmer im Resort Hotel 3 aus subjektiven Eindrücken verweigern und um Abhilfe beim Reiseveranstalter bitten?
- Kann der Urlauber eine Minderung geltend machen?