Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Kunde bucht über ein Internetportal einen Direktflug (Fernflug Afrika). 7 Wochen vor Hinflug wird mitgeteilt, dass Rückflug einen Tag vorverlegt wird. Nach Reklamation wird alternativ für den Rückflug ein Umsteigeflug angeboten, Ankunftszeit 2 Stunden später. Kunde ist nicht einverstanden, da er ja bewußt einen Direktflug gebucht hat und er dann 2 Stunden später im Geschäft wäre.
Der ursprungliche Flug war bewußt so gebucht worden und der Kunde hätte ja auch seinerseits keine Möglichkeit gehabt zu stonieren. Entschädigung?