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Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 08:58
von michaelhaas
Meine Tochter ist im Besitz einer kostenpflichtigen Service Card von Fluglinie B. Sie buchte einen Flug bei Fluglinie B von Berlin nach Bangkok und zurück. Sie hat auf Grund ihrer Service Card eine höhere Freigepäckgrenze. Fluglinie B führt diese Flüge zusammen mit Fluglinie A durch. Die erste Strecke fliegt Fluglinie B, die zweite Fluglinie A.
Auf dem Hinflug verlief alles problemlos. Beim Rückflug forderte Fluglinie A 170,-€ für Übergepäck. Auch lange Gespräche führten zu keinem Ergebnis. Entweder bezahlen oder Koffer wird nicht mitgenommen. Hat meine Tochter nun Anspruch auf Rückerstattung? Fluglinie B verweist an Fluglinie A und will nichts erstatten.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 09:40
von ktown
Da der Flug über die Fluglinie B gebucht und bezahlt wurde, hat man auch nur mit dieser einen Vertrag. Ergo sollte, meiner Meinung nach, auch die Fluglinie B sich darum kümmern.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 16:52
von klausschlesinger
Hat Fluglinie B, von der man die Serivecard hat (u. a. mit höherer Freigepäckgrenze), den Flug kurzfristig auf Fluglinie A ohne Einverständnis des Passagiers umgebucht, dann -und nur dann(!)- hätte der Passagier einen Erstattungsanspruch gegen Fluglinie B.

Stand jedoch schon bei Buchung fest, daß ein gewisser Teilflug von Fluglinie A durchgeführt wird (im Ticket steht dann: 'wird durchgeführt von...' oder: 'operated by...'j, dann muß man sich auch an die Feigepäckgrenzen der Fluglinie A halten, ansonsten ggf. die Mehrkosten für das Übergepäclk bezahlen.
Hier handelt es sich um einen sogen. 'Codesharing-Flug'. Dies heißt: Zwei oder mehrere Airlines teilen sich einen Flug: Der Operating Carrier führt ihn mit seiner Maschine und seiner Crew tatsächlich aus, die Marketing Carrier verkaufen einen Teil der Plätze an Bord unter ihrem Namen. „Der Gast hat immer nur Anspruch auf den Service der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt“, sagt Sabine Rasch, die das 'Lehrbuch der Linienflugverkehrs' verfaßt hat.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 17:08
von ktown
Wichtig ist hauptsächlich was auf dem Ticket steht.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 17:28
von klausschlesinger
ktown hat geschrieben:Wichtig ist hauptsächlich was auf dem Ticket steht.
Nee. Da steht nichts von Freigepäckgrenzen auf dem Ticket.
Ein IATA-Ticket enthält für jeden Reiseabschnitt einen eigenen Flugcoupon mit u. a. folgenden Daten:
-den Titel, Vor- und Zunamen des Passagiers
-die Flugstrecke
-das gebuchte Kalenderdatum
-die Buchungsklasse
-Angaben zum Flugtarif sowie zu Flugtaxen (Flugsicherungsgebühren, Flughafentaxen, staatliche Gebühren)
-das Ausgabedatum
-die Ausgabestelle (z. B. IATA-Agentur)
-die Nummer des Flugscheins
-die Gültigkeitsdauer
-Endorsement für Informationen: ob dieser Flugschein nach Ausstellung noch geändert werden darf (Strecke, Datum usw.)
-die Zahlungsart (cash, credit card, mco)
-Feeifelder für Anzahl für die tatsächlich aufgegebenen Gepäckstücke und deren Gewicht

Heutzutage gibt es meist elektronische Tickets. Auch die enthalten keine Angaben zum Freigepäck.

Entscheidend sind hier die Bestimmungen der Airlines zum Zeitpinkt der Buchung (meist: 'Allgemiene Beförderungsbedingungen'j

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 17:34
von freemont
klausschlesinger hat geschrieben:...

Stand jedoch schon bei Buchung fest, daß ein gewisser Teilflug von Fluglinie A durchgeführt wird (im Ticket steht dann: 'wird durchgeführt von...' oder: 'operated by...'j, ...

Man kann das selbst ausprobieren, im gesamten Buchungsprozess dieser bewussten Airline wird nicht darauf hingewiesen, daß der Weiter- und Rückflug vom/zum Hub vom Partner durchgeführt wird.
Das wird erst erkennbar, wenn der Buchungsprozess abgeschlossen ist.

B haftet also, ihre Zusagen gelten, sie muss sie einhalten.

Nicht zuletzt wegen dieser Praktiken ist diese Airline pleite. Wenn es passt ist es ein Flug, dieselbe Gesellschaft. Wenn es nicht passt sind es zwei Airlines die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.

Bei der Buchung ist es eine Airline. Darauf kommt es an, Verträge sind bindend.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 19:02
von klausschlesinger
freemont hat geschrieben: Man kann das selbst ausprobieren, im gesamten Buchungsprozess dieser bewussten Airline wird nicht darauf hingewiesen, daß der Weiter- und Rückflug vom/zum Hub vom Partner durchgeführt wird.
Das wird erst erkennbar, wenn der Buchungsprozess abgeschlossen ist.

Nicht zuletzt wegen dieser Praktiken ist diese Airline pleite. Wenn es passt ist es ein Flug, dieselbe Gesellschaft. Wenn es nicht passt sind es zwei Airlines die überhaupt nichts miteinander zu tun haben
Dann weißt du offenbar mehr als allen anderen... - Zum einen ging aus dem Eingangssachverhalt weder die Airline hervor noch die Tatsache, dass das ausführende Fluguntenrehmen nicht angezeigt worden sein soll.

Ich vermute mal, daß es sich um Fluglinie B handelt und habe dort eben mal mit fiktiven Daten eine Probebuchung durchgeführt. Noch bevor man seine Bezahldaten eingeben muss und bevor man verbindlich bucht, wird der Flugplan angezeigt. Und dort geht eindeutig draus hervor, daß auf gewissen Teilstecken ein Carrier aus einem erdölproduzierenden Wüstenstaat mit der Beförderung beauftragt ist. Der Passagier weiß also ganz genau, von wem er befördert wird, bevor er verbindlich bucht.

Allerdings kann ich dem Fragesteller beruhigen: Sollte es sich tatsächlich um Fluglinie B handeln, dann haben diese ein 'topbonus'-Programm: Aus dessen Bedingungen: 'Denn als Inhaber der topbonus Silver, Gold, Platinum oder Service Card gelten für Sie besondere Freigepäckgrenzen auf von Fluglinie B und Fluglinie C durchgeführten und gleichzeitig vermarkteten Flügen.'

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 19:20
von freemont
klausschlesinger hat geschrieben:...
Ich vermute mal, daß es sich um Fluglinie Bhandelt und habe dort eben mal mit fiktiven Daten eine Probebuchung durchgeführt. Noch bevor man seine Bezahldaten eingeben muß und bevor man verbindlich bucht, wird der Flugplan angezeigt. Und dort geht eindeutig draus hervor, daß auf gewissen Teilstecken ein Carrier aus einem erdölproduzierenden Wüstenstaat mit der Beförderung beauftragt ist. Der Passagier weiß also ganz genau, von wem er befördert wird, bevor er verbindlich bucht.

...
Das ist eben schlicht falsch. Man kann das selbst ausprobieren. Aus dem Flugplan im Buchungsprozess geht nicht hervor, dass es sich um zwei Carrier handelt.

Nicht nur nicht eindeutig, gar nicht wird darauf hingewiesen.

Man kann das wie gesagt selbst ausprobieren, ich möchte mich da nicht herumstreiten.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 19:36
von klausschlesinger
freemont hat geschrieben: Man kann das wie gesagt selbst ausprobieren, ich möchte mich da nicht herumstreiten.
Zustimmung, dass man das selbst ausprobieren kann ... Und man wird feststellen, daß noch vor Eingabe der Bezahldaten und des verbindlichen Buchens der ausführende Carrier angezeigt wird. Da möchte ich mich jetzt auch nicht weiter rumstreiten. - Dieser Fakt wäre auch nicht mehr wichtig für den Fall, daß es sich tatsächlich um Fluglinie B handeln sollte, denn diese hat ja im Rahmen ihres 'topbonus'-Programms gegenüber dem Passagier die Zuasage gemacht, daß die für den Passagier günstigeren Freigepäckmengen nicht nur auf von ihr selbst durchgeführten Flügen sondern darüber hinaus auch auf von ihr vermarkteten Flügen gelten sollen. Und um letzteren handelt es sich bei einem Codesharing-Flug.

@freemont
Ich kann dir auf deinen Wunsch gerne Bildschirmausdrucke vom Buchungsablauf und den angezeigten
Codeshaeing-Flügen zukommen lassen.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:01
von freemont
klausschlesinger hat geschrieben:...

@freemont
Ich kann dir auf deinen Wunsch gerne Bildschirmausdrucke vom Bichungsablauf und den angezeigten
Codeshaeing-Flügen zukommen lassen.

Ja, gerne. Entweder es taucht 2 x, dh. FRA-AUH-BKK, eine unterschiedliche AB Flug Nr. auf, oder wenn man das BKK-Sonderangebot online nutzt taucht gar keine Flug Nr., nur die Streckenangabe auf.

Und wehe es gibt ein Problem, dann hat man mit dem "Premium Airline Partner" plötzlich nichts mehr zu tun, das gilt umgekehrt natürlich auch für EY.

Sitzplatzreservierung, Online-check in, Baggage drop off, das sind mir lieb gewordene Gewohnheiten, auch das kann im Rahmen der "strategischen Partnerschaft" zum unlösbaren Problem werden.

Wenn sich das über das top-bonus-Programm klärt hätte ich natürlich nichts dagegen. Aber auch davon abgesehen kann die Airline keine Vorteile aus dem Buchungs- und Zuständigkeits-Wirrwar ziehen, den sie selbst geschaffen hat.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:02
von klausschlesinger
@freemont
Art. 11 Ans 1 VO (EG) 2011/2005 -Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens- sagt aus:
Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
Nichts anderes macht Fluglinie B. Es ist nicht vorgeschrieben, daß schon vor oder bereits bei
Beginn der Buchung das 'ausführende Luftfahrtuntenehmen' angezeigt werden muß, sondern 'bei der
Buchung
'. - Allerdings noch vor Beendigung des Buchungsprozesses, was bei Fluglinie B der Fall ist.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:07
von klausschlesinger
@freemont
Du müßtest mir deine Erreichbarkeit im Rahmen einer PN mitteilen, damit ich dir die Bildschirmausdrucke über den Buchungsprozess zuschicken kann

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:09
von freemont
klausschlesinger hat geschrieben:@freemont
Art. 11 Ans 1 VO (EG) 2011/2005 -Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens- sagt aus:
Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
Nichts anderes macht Fluglinie B. Es ist nicht vorgeschrieben, daß schon vor oder bereits bei
Beginn der Buchung das 'ausführende Luftfahrtuntenehmen' angezeigt werden muß, sondern 'bei der
Buchung
'. - Allerdings noch vor Beendigung des Buchungsprouesses, was bei Fluglinie B der Fall ist.

Das ist eben schlicht unwahr.

Der Algorithmus blendet inzwischen den Flug FRA- BKK oben als Werbebanner ein.

2 x klicken und Sie werden bestätigt sehen, was ich oben geschrieben habe. Das ist die Wahrheit, das lässt sich nicht erfolgreich wegbegründen, wozu auch?

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:33
von klausschlesinger
freemont hat geschrieben:
klausschlesinger hat geschrieben:@freemont
Art. 11 Ans 1 VO (EG) 2011/2005 -Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens- sagt aus:
Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
Nichts anderes macht 'Air Hauptstadt'. Es ist nicht vorgeschrieben, daß schon vor oder bereits bei
Beginn der Buchung das 'ausführende Luftfahrtuntenehmen' angezeigt werden muß, sondern 'bei der
Buchung
'. - Allerdings noch vor Beendigung des Buchungsprouesses, was bei 'Air Hauptstadt' der Fall ist.
Das ist eben schlicht unwahr.

2 x klicken und Sie werden bestätigt sehen, was ich oben geschrieben habe. Das ist die Wahrheit, das lässt sich nicht erfolgreich wegbegründen, wozu auch?
@freemont
Sie tragen hier falsch vor! - Im übrigen seht mein Angebot, die Fotos vom Buchungsablauf zu übersenden.

Re: Fluglinie A verlangt Zahlung für Übergepäck

Verfasst: 10.01.17, 20:40
von klausschlesinger
Beitrag gelöscht, da nicht zielführend