Hallo allerseits,
eine bei Fluglinie A im Januar 2017 vorgenommene Flugbuchung für 2 Personen wurde damals wunschgemäß bestätigt. Nun wurde mir aber kurzfristig mitgeteilt, dass der Flug von der (krisengeschüttelten) Fluglinie B durchgeführt wird. Diese Änderung finde ich sehr ärgerlich.
Fragen: Ist das in Ordnung ? Muss man das widerspruchslos hinnehmen ?
Danke für die Kommentare.
Beste grüße
Micha 51
Flugplanänderung
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Flugplanänderung
Zuletzt geändert von ktown am 11.06.17, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Flugplanänderung
Nennt sich Codesharing und ist zulässig.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Flugplanänderung
nur am Rande: Was ist das Problem, wenn das Unternehmen krisengeschüttelt ist? so lange der Flieger von A nach B kommt, muss das den Kunden doch nicht interessieren, wie die Zahlen aussehenmicha51 hat geschrieben:Nun wurde mir aber kurzfristig mitgeteilt, dass der Flug von der (krisengeschüttelten) Fluglinie B durchgeführt wird. Diese Änderung finde ich sehr ärgerlich.
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Re: Flugplanänderung
Ich schliesse mich den Antworten meiner Vorrdner hat. Nur damit der Fragesteller noch eine weitere fundiere Anwort hat, dieser Link: http://www.[Link nicht erlaubt]/Reisema ... 47828.html
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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