Eine 20-köpfige Gruppe hat eine Fachexkursion nach Südafrik unternommen.
Gem. Reisebeschreibung sollten alle Eintrittspreise enthalten sein.
Am Tag 6 wurde der XY-Nationalpark besucht.
Tatsächlich hat dann aber die Reiseleitung vor Ort von jeder Person noch
den Eintrittspreis in Höhe von 50 Euro/Pers. abkassiert. Dafür wurde aber keine
Quittung ausgestellt.
Gibt es dazu Rechtsprechungen bzw. einen Paragrafen auf den man sich
berufen kann.
Zusatzkosten für Eintrittsgelder
Moderator: FDR-Team
Zusatzkosten für Eintrittsgelder
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Re: Zusatzkosten für Eintrittsgelder
Nein, es gibt keinen Paragraphen der klarstellt, dass man eine bereits bezahlte Leistung nicht ein zweites mal bezahlen muss.Gibt es dazu Rechtsprechungen bzw. einen Paragrafen auf den man sich
berufen kann.
1000€ Trinkgeld für die Reiseleitung.Tatsächlich hat dann aber die Reiseleitung vor Ort von jeder Person noch
den Eintrittspreis in Höhe von 50 Euro/Pers. abkassiert. Dafür wurde aber keine
Quittung ausgestellt.
Grüße, Susanne
Re: Zusatzkosten für Eintrittsgelder
Die in der Reisebeschreibung angegeben war?superhasi hat geschrieben:Eine 20-köpfige Gruppe hat eine Fachexkursion nach Südafrik unternommen.
Gem. Reisebeschreibung sollten alle Eintrittspreise enthalten sein.
Am Tag 6 wurde der XY-Nationalpark besucht.
vor oder nach dem Besuch? war der bereits bezahlt, so dass die Gruppe rein konnte?Tatsächlich hat dann aber die Reiseleitung vor Ort von jeder Person noch
den Eintrittspreis in Höhe von 50 Euro/Pers. abkassiert.
Re: Zusatzkosten für Eintrittsgelder
Vor dem Besuch im XY-Park wurde der Betrag eingesammelt.
Laut Reisebeschreibung sollten jedoch alle Eintrittsgelder inkl. sein.
Die Personen habe jedoch alle gezahlt. Hätten ansonsten vor dem Eingang
gestanden und wäre nich hereingekommen.
Laut Reisebeschreibung sollten jedoch alle Eintrittsgelder inkl. sein.
Die Personen habe jedoch alle gezahlt. Hätten ansonsten vor dem Eingang
gestanden und wäre nich hereingekommen.
Re: Zusatzkosten für Eintrittsgelder
superhasi hat geschrieben:...
Tatsächlich hat dann aber die Reiseleitung vor Ort von jeder Person noch
den Eintrittspreis in Höhe von 50 Euro/Pers. abkassiert. Dafür wurde aber keine
Quittung ausgestellt.
...
Das ist doch sicher hier in D gebucht worden.
Dann auf zum Veranstalter und die 50 EUR zurückfordern. Die örtliche Reiseleitung ist sein Erfüllungsgehilfe. D.h. jedes Verschulden ist dem Veranstalter zuzurechnen, also auch wenn das Betrug gewesen ist.
Dass keine Quittung ausgestellt wurde kann man hoffentlich so kompensieren, dass die Teilnehmer gegenseitig bezeugen und damit beweisen können, dass die 50 EUR jeweils gezahlt wurden.
Re: Zusatzkosten für Eintrittsgelder
Die Frage istsuperhasi hat geschrieben:Vor dem Besuch im XY-Park wurde der Betrag eingesammelt.
Laut Reisebeschreibung sollten jedoch alle Eintrittsgelder inkl. sein.
Am Tag 6 wurde der XY-Nationalpark besucht.Der in der Reisebeschreibung angegeben war?
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