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Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 16:57
von Tee-Age
Folgender Sachverhalt:
Man bucht ein Hotel X mit 4 Sternen. Das Nachbarhotel Hotel Y hat 3 Sterne, ist aber komplett dicht. Hotel X übernimmt nun einfach alle Zimmer vom schlechteren Hotel Y und gibt es als die eigenen aus (überklebte Schlüssel, entfernte Schilder, und so weiter). Nicht nur die Zimmer sind schlechter sondern aufgrund der folglich enormen Überbelegung gibt es erhebliche Mängel bei der Gastronomie (doppelte Anzahl Leute in das Restaurant von Hotel X), Schlangen vor der Tür, keine Bedienung (auch keine Selbstbedienung), noch rohes essen weil es schnell schnell gehen muss.

Kann man sich als Reisender nach der Reise wehren? Durch die Verschleierung ist nichts aufgefallen, erst als am vorletzten Tag das von einem anderem Reisenden angesprochen wurde. Es wurde aber alles mit Foto und Video noch dokumentiert.

Oder hat man nun nach der Reise keine Chance mehr dagegen vorzugehen außer mit negativen Bewertungen?

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 17:31
von Hr. Freitag
Er dies...
Tee-Age hat geschrieben:(überklebte Schlüssel, entfernte Schilder, und so weiter). Nicht nur die Zimmer sind schlechter sondern aufgrund der folglich enormen Überbelegung gibt es erhebliche Mängel bei der Gastronomie (doppelte Anzahl Leute in das Restaurant von Hotel X), Schlangen vor der Tür, keine Bedienung (auch keine Selbstbedienung), noch rohes essen weil es schnell schnell gehen muss.
...und dann das:
Tee-Age hat geschrieben:Durch die Verschleierung ist nichts aufgefallen, erst als am vorletzten Tag das von einem anderem Reisenden angesprochen wurde.
:?: :?: :?:

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 18:03
von Tee-Age
Sehr konstruktive Antwort....

Wenn man nur seinen eigenen Schlüssel sieht und erst im Nachhinein einen ganz anderen....

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 18:30
von freemont
Tee-Age hat geschrieben:Sehr konstruktive Antwort....

Wenn man nur seinen eigenen Schlüssel sieht und erst im Nachhinein einen ganz anderen....

Es gilt seit 01.07.2018 ein neues Pauschalreiserecht, geregelt in §§ 651a ff. BGB.

Das hat zwar den Vorteil, dass jetzt grundsätzlich 2 Jahre Zeit sind, bis die Ansprüche gegen den Veranstalter verjähren. Nach dem alten Recht war schon 4 Wochen nach Reiseende Schluss.

Aber hier wird sich der Veranstalter auf den neuen § 651o BGB berufen:
§ 651o
Mängelanzeige durch den Reisenden

(1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt,
1. die in § 651m bestimmten Rechte geltend zu machen oder
2. nach § 651n Schadensersatz zu verlangen.
Wenn das nicht nachweislich "unverzüglich" vor Ort angezeigt wurde sieht das schlecht aus, keine Minderung, kein Schadensersatz.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 21:58
von Evariste
Tee-Age hat geschrieben:Folgender Sachverhalt:
Man bucht ein Hotel X mit 4 Sternen. Das Nachbarhotel Hotel Y hat 3 Sterne, ist aber komplett dicht. Hotel X übernimmt nun einfach alle Zimmer vom schlechteren Hotel Y und gibt es als die eigenen aus (überklebte Schlüssel, entfernte Schilder, und so weiter). Nicht nur die Zimmer sind schlechter sondern aufgrund der folglich enormen Überbelegung gibt es erhebliche Mängel bei der Gastronomie (doppelte Anzahl Leute in das Restaurant von Hotel X), Schlangen vor der Tür, keine Bedienung (auch keine Selbstbedienung), noch rohes essen weil es schnell schnell gehen muss.
Zunächst einmal, ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstehe. Was meinen Sie mit "komplett dicht"? Meinen Sie, das Hotel Y ist voll (dann könnte man da aber keine Gäste einquartieren) oder meinen Sie es ist geschlossen ("wurde dichtgemacht")? Und wie definieren Sie Überbelegung?

Also ich verstehe es so, Hotel Y wurde geschlossen, das Gebäude wurde von Hotel X übernommen, um dort einen hat einen Teil der eigenen Gäste einzuquartieren. Das ist an und für sich kein Reisemangel, solange die Zimmer und der Service den gleichen Standards entsprechen. Will sagen, aus dem "Überkleben" o. ä. können Sie keine Ansprüche ableiten. Ansprüche ableiten können Sie eventuell aus den konkreten Mängeln. Diese hätten Sie aber unverzüglich anzeigen müssen.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 11.08.18, 22:12
von winterspaziergang
Nebst der Frage, ob vor Ort eine Mängelanzeige gemacht wurde, sind hier einige Unklarheiten, die für das Beantworten aber wichtig sind:
Tee-Age hat geschrieben:Folgender Sachverhalt:
Man bucht ein Hotel X mit 4 Sternen. Das Nachbarhotel Hotel Y hat 3 Sterne, ist aber komplett dicht. Hotel X übernimmt nun einfach alle Zimmer vom schlechteren Hotel Y und gibt es als die eigenen aus ... aufgrund der folglich enormen Überbelegung
Hotel X nutzt die Zimmer des "komplett dichten" Hotels Y, soweit klar, egal, ob mit dicht gemeint ist, dass es zu ist oder dicht die eigentliche Bedeutung von "ausgebucht" hat.
:arrow: Aber wie darf man sich eine Überlegung von Zimmern vorstellen?
Kann man sich als Reisender nach der Reise wehren? Durch die Verschleierung ist nichts aufgefallen, erst als am vorletzten Tag das von einem anderem Reisenden angesprochen wurde.
Man hat keine Mängel feststellt oder wurde einem erst am letzten Tag klar, woran die Mängel lagen?

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 09:41
von ktown
Nimmt man die deutsche Hotelklassifizierung (die ja übrigens nicht in anderen Ländern gilt), dann wurden hier bisher keine Indizien aufgezeigt die eine niedrigere Klassifizierung belegen. Eine hohe Auslastung des Hotels.com und somit verbundene Unannehmlichkeiten sind nicht zwangsläufig als Mangel einzustufen.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 11:39
von SusanneBerlin
Tee-Age hat geschrieben:keine Bedienung (auch keine Selbstbedienung), noch rohes essen weil es schnell schnell gehen muss.
Unklar ist auch, wie die Gäste an besagtes "rohes Essen" kamen, wenn sie weder bedient wurden noch sich selbst bedienen durften. Wurde das Essen aus der Küche in den Speisesaal geworfen?
Kann man sich als Reisender nach der Reise wehren?
Nach der Reise ist es meistens zu spät um sich zu beschweren. Die Urlauber hätten die Mängel unverzüglich bei der Reiseleitung oder beim Reiseveranstalter anzeigen müssen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 13:59
von winterspaziergang
SusanneBerlin hat geschrieben:
Tee-Age hat geschrieben:keine Bedienung (auch keine Selbstbedienung), noch rohes essen weil es schnell schnell gehen muss.
Unklar ist auch, wie die Gäste an besagtes "rohes Essen" kamen, wenn sie weder bedient wurden noch sich selbst bedienen durften. Wurde das Essen aus der Küche in den Speisesaal geworfen?
:lol: stimmt
Nach der Sachverhaltsschilderung wurden die Hotelgäste in bereit belegte Zimmer einquartiert, bekamen auf unklarem Weg noch nicht zubereitetes Essen, aber
Durch die Verschleierung ist nichts aufgefallen, erst als am vorletzten Tag das von einem anderem Reisenden angesprochen wurde.
Schon eine solche Schilderung dürfte es schwer machen, eine Reisepreisminderung durchzusetzen.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 15:12
von Hr. Freitag
Eine wirre, unlogische, inkonsistente und eigene Fehler offenbarende Sachverhaltsschilderung, ein erkennbarer Wunsch nach Antworten bestimmter Couleur und die Kritik an vermeintlich "nicht konstruktiven Antworten" - das ist alles schon sehr vielsagend. Hier war jemand einfach nicht geistesgegenwärtig genug, die Mängel vor Ort anzuzeigen und ärgert sich nun über sich selbst, ersatzweise sind aber die unbefriedigenden Antworten im Forum schuld.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 15:16
von freemont
Tee-Age hat geschrieben:Folgender Sachverhalt:
Man bucht ein Hotel X mit 4 Sternen. Das Nachbarhotel Hotel Y hat 3 Sterne, ist aber komplett dicht. Hotel X übernimmt nun einfach alle Zimmer vom schlechteren Hotel Y und gibt es als die eigenen aus (überklebte Schlüssel, entfernte Schilder, und so weiter).
...
Wenn, wenn das so ist, dann wäre ja auch der Reiseveranstalter vom Hotel schlicht betrogen worden.

Er hätte für seine Gäste **** bezahlt und gebucht und dafür nur *** erhalten. Der Hotelier haftet dann für alle Schäden, die dem Veranstalter durch die Umetikettierung entstehen. Und er muss die Preisdifferenz zwischen den Hotelkategorien zurückerstatten.

Und diese Rückerstattung könnte der Veranstalter nicht etwa behalten, dieses Geld müsste er letztendlich seinen Kunden zurückzahlen. Es kann deshalb gut sein, dass der Veranstalter, der ja selber geprellt worden ist, auf Nachfrage dieses Geld anteilig an seine Kunden zurückzahlt. Und das käme auch den Gästen zugute, die die Anzeigeobliegenheit verletzt haben.

Fragen kostet jedenfalls nichts, es gibt auch faire Veranstalter.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 16:11
von SusanneBerlin
Tee-Age hat geschrieben:Sehr konstruktive Antwort....

Wenn man nur seinen eigenen Schlüssel sieht und erst im Nachhinein einen ganz anderen....
Dieser Nachtrag ist noch unverständlicher als die erste Schilderung.
Dass man seinen eigenen Schlüssel sieht ...ist wohl kein Reisemangel.
Dass man "im Nachhinein", was ist damit gemeint, zu einem späteren Zeitpunkt? einen weiteren, anderen Schlüssel sieht... was ist daran problematisch?

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 12.08.18, 16:28
von ktown
freemont hat geschrieben:Er hätte für seine Gäste **** bezahlt und gebucht und dafür nur *** erhalten.
Wenn dem so wäre, dann hätte der Reiseveranstalter einen Anspruch den er an seine eigenen Vertragspartner weitergeben muss. Aber rein aus der Tatsache, dass das Nachbarhotel in seinem üblichen Betrieb vielleicht nur *** angeboten hat, reicht nicht aus um darauf zu schließen, dass bei der Ausquartierung der **** Gäste nicht dort letztlich alles dafür getan wurde, dass es einem landestypischen **** Standard entsprach.
Schon in Deutschland reicht es oft, dass die Rezeption 24h besetzt ist und bis 22 Uhr Zimmerservice angeboten wird um die Differenz einer *** Klassifizierung zu einer **** Klassifizierung auszugleichen.

Re: Pauschalreise - Hotelkatastrophe

Verfasst: 30.08.18, 05:04
von klausschlesinger
Wenn man in einem anderen Hotel als gebucht, also in einem Ersatzhotel, untergebracht wird, stellt dies für sich alleine -ganz von Kategorie oder Sternen abgesehen- einen Reisemangel dar. Vergleich hierzu die Kemptener Reisemängeltabelle unbter Pkt. 3.1.1., die hier zu finden ist: https://www.reiserecht-fuehrich.de/Kemp ... 7-2018.pdf

Wenn man diesen Reisemangel nicht beim Reiseveranstalter sofort rügt, wie bereits in diesem Schritt beschrieben, hat man später keinen Anspruch auf nachträgliche Reisepreisminderung.