nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

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pidy05
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nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von pidy05 »

Ein Leiharbeiter-Unternehmer mietet für 3 seiner polnischen Mitarbeiter eine Ferienwohnung an und unterschreibt den Erhalt des Schlüssels, der sowohl die Gästewohnung als auch die Haustür öffnet, da es sich um eine Hausschließanlage ( insgesamt 10 Gästewohnungen in einem Haus ) handelt. Mit diesem einen Schlüssel kommt der Gast also sowohl ins Haus, in die Haustür, als auch in das von ihm gemietete Appartement.
Er übergibt den Schlüssel an seine Mitarbeiter. Diese geben aber den Schlüssel nicht an den Gästehausbetreiber zurück. Der Verbleib des Schlüssels kann nicht geklärt werden. Der Unternehmer
reagiert nicht auf das Verlangen des Gästehausbetreibers auf Rückgabe des Schlüssels. Der Gästehausbetreiber baut ein temporäres Austauschschloss in die Wohnungstür ein. Somit kann kein Unbefugter mehr in die Wohnung gelangen, wohl aber ins Haus / die Haustür. Der Gästehausbesitzer hat einen Kostenvoranschlag bei einem Schlüsseldienst eingeholt. Der Austausch nur des Türschlosses würde ca. 230 EUR mit 6 Schlüsseln kosten. Da der unbefugte Besitzer aber immer noch Zugang zur Haustür hat, müßte streng genommen auch das Haustürschloss und damit auch die gesamte Hausschließanlage ausgetauscht werden, also auch die Schlösser der 9 anderen Gästewohnungen. Dies würde ca. 1500 EUR kosten. Wie ist die Rechtslage? Der Leiharbeits-Unternehmer stellt sich stur.
Froggel
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von Froggel »

pidy05 hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage? Der Leiharbeits-Unternehmer stellt sich stur.
Der Vermieter kann sich gegenüber dem Leiharbeitsunternehmer auf das BGH-Urteil vom 05.03.2014 - VIII ZR 205/13 berufen. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, entweder alle Schlüssel zurückzugeben (der Mieter hat eine Obhuts- und Rückgabepflicht nach § 241 Abs. 2 und § 546 Abs. 1 BGB) oder aber er muss Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage zahlen (nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Letzteres setzt voraus, die Schließanlage wird auch tatsächlich ausgetauscht. Für fiktive Kosten muss der Mieter nicht zahlen, sondern nur real angefallene. Sollte der Mieter nicht zahlen wollen, würde ich behaupten, dass die Chancen, eine Klage zu gewinnen, recht hoch sein dürften.
Ich bin kein Jurist.
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pidy05
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von pidy05 »

Danke für die präzisen Hinweise. Eine vorherige Auskunft über Kreditreform wäre sicher ratsam.
FM
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von FM »

pidy05 hat geschrieben:Danke für die präzisen Hinweise. Eine vorherige Auskunft über Kreditreform wäre sicher ratsam.
Naja, 230 Euro plus Verfahrenskosten sollten schon noch im Rahmen dessen sein, was ein noch auf dem Markt tätiges Zeitarbeitsunternehmen bezahlen kann und was vollstreckbar wäre. Klar, Garantie gibt es keine, zumal ein Prozess einige Zeit dauert. Aber wer auf jeden Fall eine ergebnislose Zwangsvollstreckung vermeiden will, sollte besser gar nicht erst klagen sondern im Voraus eine ausreichende Sicherheitsleistung nehmen.

Fraglich wäre noch, ob nur Anspruch für die Kosten der Schlüssel oder auch für die der Schlösser besteht. Wenn es keine besonders geschützten Schlüssel waren, kann ja ohnehin jeder zeitweilige Bewohner Nachschlüssel anfertigen lassen, es scheint also kein besonderes Schutzbedürfnis dagegen zu bestehen.

Welche Rolle spielt denn die Staatsangehörigkeit der Beschäftigten des Vertragspartners?
pidy05
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von pidy05 »

Die Schlüssel sind durch Karte geschützt. Aber jeder weis, dass es auf dem Markt unseriöse Firmen gibt, die auch ohne Karte geschütze Schlüssel nachmachen. Nur einen Schlüssel durch den Wohnungsgeber nachzumachen, macht keinen Sinn, da der jetztige Besitzer mit seinem einbehaltenen Schlüssel dann immer noch in die Wohnung und ins Haus kommen könnte. Da müßte auch das Schloss ausgewechselt werden. Auch das Schloss der Haustür, weil er mit seinem Schlüssel in die Haustür käme. Tausche man das Schloss der Haustür auch aus, würden alle anderen Schlüssel der 9 Appartements nicht mehr in die Haustür passen, also ebenfalls ausgetauscht werden müssen. 1500 EUR war nur geschätzt, es könnte auch deutlich mehr kosten. Es geht also damit um die Forderung, die gesamte Hausschließanlage auf Kosten der Zeitarbeitesfirma austauschen zu lassen. Die polnischen Gäste haben nicht nur den Schlüssel mitgenommen, sie haben auch die anderen Gäste des Hauses durch laute Saufgelage belästigt und die Wohnung nach nur 2 Nächten Aufenthalts in einem miserablen Zustand hinterlassen. Das Vertrauensverhältnis ist auch aus diesen Gründen
nicht gegeben. Der Vermieter muss seinen Gästen eine höchstmögliche Sicherheit bieten.
Tastenspitz
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von Tastenspitz »

Vermutlich gäbe es auch die Option, das Haustürschloss zu tauschen und für die Wohnungen dann neue Schlüssel auszugeben, die in die Haustür und in die jeweilige bereits verbauten Schlösser der Wohnungen passen. Dann müsste man nur ein Schloss tauschen und pro Wohnung einen Satz neue Schlüssel ausgeben.
Wenn der Zugang zum Haus dann nicht mehr gegeben ist, wäre ein Schlosstausch in der betreffenden Wohnung dann auch als vermeidbar anzusehen.
Würde ich mal so anfragen ob das geht. Unsere Schließanlage hier kann das.
ktown
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Re: nicht zurück gegebener Schlüssel einer Ferienwohnung

Beitrag von ktown »

Was ein Glück, wenn man ein elektronisches Schließsystem hat, dann braucht man nur noch die fehlenden Schlüssel rausprogrammieren und gut ist. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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