Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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Herman13
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Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Herman13 »

Guten Tag,

die Tage ist mir etwas durch den Kopf gegangen, was mich auch betreffen könnte...wer weiss!

Folgendes Scenario:
Am Flughafen wird bei einem Fluggast, welcher eine 2-wöchige Pauschalreise gebucht hat und einchecken will, erhöhte Temperatur gemessen. Daraufhin verweigert die Airline die Beförderung. Flieger ersteinmal weg!!
Zu hause lässt der Urlauber einen Coronatest machen. Dieser fällt negativ aus.

Wer kommt für die Kosten des verpatzen Urlaub/Flug auf??
ktown
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von ktown »

Der Fluggast. Er sollte nicht mit erhöhter Temperatur am Airport auftauchen. Er kann die Kosten nur zurückverlangen, wenn er belegen könnte, dass die Messung am Airport falsch war.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Evariste
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Evariste »

Das Ganze ist eher theoretisch. Soweit ich weiß, werden derzeit an deutschen Flughäfen keine Temperaturmessungen durchgeführt, diese bringen nach Ansicht des RKI auch nichts:
Bei früheren Ausbrüchen wie SARS (2003) und der pandemischen Influenza A (H1N1) (2009) hat sich der Einsatz von Screening-Verfahren nicht als wirksam erwiesen, um Fälle zu erkennen. Entry- und Exit-Screening-Maßnahmen in Deutschland würden erhebliche personelle Ressourcen an Grenzübergangsstellen erfordern, die der ÖGD in anderen Bereichen sinnvoller einsetzen könnte. Wie im Epidemiologischen Bulletin 20/2020 ausgeführt wird, werden insgesamt Entry- und Exit-Screening-Maßnahmen an Flughäfen mit Temperaturmessungen bei der COVID-19-Bewältigung in Deutschland für ineffektiv und der mögliche Mehrwert als vernachlässigbar eingeschätzt.
Wenn dennoch Temperaturmessungen durchgeführt würden, käme es m. E. darauf an, ob diese behördlich angeordnet sind.
ktown
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von ktown »

Wieso? Darf eine Airline keine für sich festgelegten Regeln haben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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webelch
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von webelch »

Es dürfte ja auch auf den Zielort ankommen. Wenn dort entsprechende Kontrollen durchgeführt werden, kann der beförderte Fluggast nicht einreisen und darf von der Airline zurückbefördert werden. Da kann ich nachvollziehen, dass die Airline dies vermeiden möchte. Abgesehen vom Schutz der anderen Fluggäste.
Celestro
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Celestro »

ktown hat geschrieben: 25.01.21, 16:35 Wieso? Darf eine Airline keine für sich festgelegten Regeln haben?
Schon ... nur kann man sich wohl kaum darum drücken, die entstandenen Kosten zu tragen, oder? Jedenfalls sehe ich hier eine Temperaturmessung, die quasi nichts aussagt. Wenn die Airline diese dann "zur Bedingung macht", muss Sie mMn auch für die Probleme aufkommen, die damit einhergehen.
ktown
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von ktown »

Also ich habe mal das www etwas durchforstet. Mir scheint, dass dies in der ersten Welle üblich war und jetzt nicht mehr praktiziert wird. Jetzt gibt es Tests.
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winterspaziergang

Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von winterspaziergang »

Celestro hat geschrieben: 25.01.21, 17:00
ktown hat geschrieben: 25.01.21, 16:35 Wieso? Darf eine Airline keine für sich festgelegten Regeln haben?
Schon ... nur kann man sich wohl kaum darum drücken, die entstandenen Kosten zu tragen, oder?
Nein, sich "drücken" nicht. Wenn die Regel vorher bekannt ist - und das wird sie mit Sicherheit vorher oder zusammen mit der Bestätigung nach Buchung- und ein Passagier mit Temperatur und unbekanntem Status bezüglich Corona nicht befördert wird, hat er Kosten zu tragen.

Wer aktuell ohne Absicherung (es gibt spezielle Versicherungen) eine Reise bucht und dann auch noch mit Temperatur zum Flughafen fährt. kann sich nicht vor den Kosten "drücken".
Celestro hat geschrieben: 25.01.21, 17:00Jedenfalls sehe ich hier eine Temperaturmessung, die quasi nichts aussagt. Wenn die Airline diese dann "zur Bedingung macht", muss Sie mMn auch für die Probleme aufkommen, die damit einhergehen.
wenn man so tut, als ob die Messung willkürlich erfolgt und "nichts aussagt" kann man zu diesem Schluss kommen. Wenn man die Temperatur nun mal als Hinweis sehen muss, dass jemand einen Infekt hat- welchen weiß man natürlich nicht- kann man die Probleme nicht einfach als Pech der Airline abtun.
Tastenspitz
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Tastenspitz »

Herman13 hat geschrieben: 25.01.21, 15:39 Am Flughafen wird bei einem Fluggast, welcher eine 2-wöchige Pauschalreise gebucht hat und einchecken will, erhöhte Temperatur gemessen. Daraufhin verweigert die Airline die Beförderung. Flieger ersteinmal weg!!
Zu hause lässt der Urlauber einen Coronatest machen. Dieser fällt negativ aus.
Erhöhte Temperatur kann auch ein andere Erkrankung sein, die ein Risiko für die anderen Fluggäste darstellt.
Wenn ein solches besteht ist eine Verweigerung nmE. zulässig.
Entschädigung steht auf einem anderen Blatt.
FM
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von FM »

Tastenspitz hat geschrieben: 25.01.21, 18:22 Erhöhte Temperatur kann auch ein andere Erkrankung sein, die ein Risiko für die anderen Fluggäste darstellt.
Wenn ein solches besteht ist eine Verweigerung nmE. zulässig.
Ja, ich möchte auch nicht, dass jemand mit "normaler Grippe" im selben Flugzeug sitzt.

Die Körpertemperatur ist allerdings nicht geeignet um alleine damit eine bestimmte Krankheit festzustellen oder ob sie ansteckend ist. Die Frage in der Situation wäre deshalb eher, ob die Fluggesellschaft eine ärztliche Bescheinigung verlangen darf, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt.

Der Flughafen München schreibt auf seiner www-Seite:
Grundsätzlich gilt: Nach internationalem Gesundheitsrecht dürfen kranke bzw. ansteckungsverdächtige Personen nicht befördert werden.
Diese Quellenangabe ist aber etwas vage.
Evariste
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Evariste »

Celestro hat geschrieben: 25.01.21, 17:00
ktown hat geschrieben: 25.01.21, 16:35 Wieso? Darf eine Airline keine für sich festgelegten Regeln haben?
Schon ... nur kann man sich wohl kaum darum drücken, die entstandenen Kosten zu tragen, oder? Jedenfalls sehe ich hier eine Temperaturmessung, die quasi nichts aussagt. Wenn die Airline diese dann "zur Bedingung macht", muss Sie mMn auch für die Probleme aufkommen, die damit einhergehen.
Es kommt wieder mal darauf an und letzten Endes müsste hier wohl ein Gericht entscheiden.

Grundsätzlich gilt, dass der Passagier immer dann auf den Kosten sitzenbleibt, wenn die Ursache für die Nichtbeförderung in seiner Risikosphäre liegt. Das ist sicher der Fall, wenn der Patient tatsächlich an Corona erkrankt ist. Ebenso wohl auch, wenn sein Gesundheitszustand nicht mit behördlichen Vorschriften (ob am Abflughafen oder im Ankunftsland) "kompatibel" ist.

Schwieriger wird es in dem Szenario, wenn die Airline selbst (warum auch immer) entsprechende Einschränkungen festlegt, weil dann der Grund für die Nichtbeförderung nicht mehr allein in der Risikosphäre des Reisenden liegt. Da kommt es dann darauf an, ob die festgelegten Regeln sachlich begründet sind. Wenn ein Sachverständiger zu dem Schluss kommt, dass die Regeln sinnlos sind, dann nützt es der Fluglinie auch nichts mehr, wenn die Regeln in den AGBs verankert sind. Aber das ist alles bisher nicht geklärt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine Fluglinie sich das Leben dadurch schwer macht, dass sie weitere Regeln "dazuerfindet".
FM
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 25.01.21, 21:00 Da kommt es dann darauf an, ob die festgelegten Regeln sachlich begründet sind. Wenn ein Sachverständiger zu dem Schluss kommt, dass die Regeln sinnlos sind, dann nützt es der Fluglinie auch nichts mehr, wenn die Regeln in den AGBs verankert sind. Aber das ist alles bisher nicht geklärt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine Fluglinie sich das Leben dadurch schwer macht, dass sie weitere Regeln "dazuerfindet".
Soweit ich (als medizinischer Laie) das sehe, war die im Mai veröffentlichte Aussage des RKI nur: "Fiebermessen ist ungeeignet um Corona festzustellen." Dass ab einer bestimmten Temperatur überhaupt irgendeine Krankheit vorliegt, dürfte nach wie vor als gesichert oder sehr wahrscheinlich gelten. Und oft sind das wohl ansteckende Krankheiten. Aber auch nicht immer. Feststellen kann das nur ein Arzt.

Und dann eben die Frage: reicht hohes Fieber als Indiz für eine ggf. ansteckende Krankheit aus, um vom Kunden eine ärztliche Bescheinigung darüber zu verlangen, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt? Ob das jetzt Corona, Pest, Influenza etc. ist, interessiert in diesem Zusammenhang gar nicht so sehr. Falls es ausreichen sollte, wäre es Sache des Kunden, die Bescheinigung rechtzeitig vor Flugantritt zu besorgen.

Das Fiebermessen überhaupt ist natürlich eine Datenerhebung, aber aus dem Ausgangstext ist zu vermuten, dass dies bereits durch Zustimmung des Betroffenen erlaubt war - jedenfalls stand da nichts gegenteiliges.
Evariste
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 25.01.21, 21:41 reicht hohes Fieber als Indiz für eine ggf. ansteckende Krankheit aus
Habe mal ein bisschen gegoogelt und die Grenze liegt meist bei 38 Grad. Das ist nicht wirklich hohes Fieber. Allerdings heißt das noch nicht automatisch, dass der Reisende aufgehalten wird. Z. B. in Canberra:
If a passenger has a body temperature over 37.8 degrees celsius they will be attended by a registered nurse immediately. The nurse will provide a face mask, offer to take their temperature again, and ask the passenger to participate in a questionnaire.
If a passenger continues to display signs of high temperature or fever then the airline they intend to travel with will be informed. This way both the individual passenger and the airlines will be best informed to make sensible decisions about whether the passenger should be travelling at this time.
Tastenspitz
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Tastenspitz »

Evariste hat geschrieben: 25.01.21, 23:04 Z. B. in Canberra:
...ist jetzt nicht grade um die Ecke. :D
Aus den EU Fluggastrechten:
Der Begriff „Nichtbeförderung“ bezieht sich jedoch nicht nur auf Fälle der Überbuchung, sondern auch auf die Fälle, in denen die Beförderung aus anderen, beispielsweise betrieblichen Gründen verweigert wird .
Nichtbeförderung löst hier den Anspruch auf pauschale Entschädigung aus und betriebliche Gründe sind nmE. eben genau diese selbst auferlegten Abgrenzungen 37,9° fliegt und 38° bleibt oder so ähnlich. Zumindest solange, bis eine Verordnung hier greift und dem Unternehmen die Vorgabe macht, wer fliegt und wer nicht.
Herman13
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Re: Airline Beförderung wegen erhöhte Temperatur abgelehnt--wer kommt für die Kosten auf??

Beitrag von Herman13 »

Nabend,

ich rede ja von erhöhter Temperatur , zb. 37,7° Vor der Fahrt zum Flughafen war alles gut.

Wie sieht es aus, wenn der jenige einen aktuellen PCR Test hat, welcher negativ ist und trotzdem sagen wir mal 38 Fieber hat??

Ja es gibt Versicherungen dafür, nur machen es sich die Versicherung ganz einfach. Wegen "nur" erhöhter Temperatur greift die Versicherung nicht. Es muss schon von einem Arzt Corvid diagnostiziert werden.

Viele Reiseanbieter oder Portale..wie zb. XY bieten bei einigen Reisen eine kostenlose Stornierung bis 14 Tgae vor Abflug an, sowie einen Corvid Rund um Schutz im Ausland.
Bekannter meinte, das wäre nur eine Verkaufsstrategie, da die Versicherungen bzw. dieser Schutz nicht greift, wenn das Urlaubsland zum Risikogebiet gehört. Gerade dieser Schutz wird aber trotzdem bei Reisen nach Ägypten, Tunesien usw. angeboten und die gehören momentan zum Risikogebiet
Zuletzt geändert von ktown am 27.01.21, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
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