Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Moderator: FDR-Team
Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Liebe Foristen,
nehmen wir folgenden Fall an: Eine Familie hätte für ihre Kinder Schüler-Abos für den lokalen Nahverkehr abgeschlossen. Wegen der aktuellen und ggf. auch zukünftig fortbestehenden Schließung der Schule würden die Abos allerdings kaum genutzt (v.a. nicht für den Schulweg). Laut den Beförderungsbedingungen sei eine Kündigung nur zum Ende des Schuljahres oder auch aus wichtigem Grund möglich. Als Beispiele für den wichtigen Grund seien Umzug und Schulwechsel in den Beförderungsbedingungen genannt. Die Familie ist der Meinung, dass die Corona-Pandemie durchaus ein wichtiger Grund für eine Kündigung während des Schuljahrs sei - was das Verkehrsunternehmen im Beispielfall bestreitet. Ein Ruhen des Abos während der Schulschließung sei auch nicht vorgesehen.
Wie ist die Rechtslage ?
Viel Grüße
SteJoHa
nehmen wir folgenden Fall an: Eine Familie hätte für ihre Kinder Schüler-Abos für den lokalen Nahverkehr abgeschlossen. Wegen der aktuellen und ggf. auch zukünftig fortbestehenden Schließung der Schule würden die Abos allerdings kaum genutzt (v.a. nicht für den Schulweg). Laut den Beförderungsbedingungen sei eine Kündigung nur zum Ende des Schuljahres oder auch aus wichtigem Grund möglich. Als Beispiele für den wichtigen Grund seien Umzug und Schulwechsel in den Beförderungsbedingungen genannt. Die Familie ist der Meinung, dass die Corona-Pandemie durchaus ein wichtiger Grund für eine Kündigung während des Schuljahrs sei - was das Verkehrsunternehmen im Beispielfall bestreitet. Ein Ruhen des Abos während der Schulschließung sei auch nicht vorgesehen.
Wie ist die Rechtslage ?
Viel Grüße
SteJoHa
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Kann mit diesem Schüler-Abo nur und ausschließlich der Schulbus benutzt werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Fährt denn der Schulbus regelmäßig so wie vertraglich vereinbart?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Wenn kein Schulbetrieb ist und es sich um keinen Linienbus handelt, wäre es sicherlich nicht wirtschaftlich diesen Bus fahren zu lassen.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Das Abo im Beispiel berechtigt auch zur Nutzung des gesamten Liniennetzes des Verkehrsverbunds nicht nur für den Schulweg.
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Da sehe ich keine Rechtsgrundlage für eine vorzeitige Kündigung. Man bekommt das Abo zwar vergünstigt, weil man Schüler ist, aber die Nutzung ist nicht vom Schulbesuch abhängig.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 22059
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Ich auch nicht.
Im Gegenteil. Wenn der Schulbetrieb eingestellt ist, könnte die Vergünstigung weggefallen sein.
Man fährt dann ja nicht als Schüler.
Muss man sich mal den Vertrag zu Gemüte führen.
Oh....

hätte ich fast vergessen.

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
So neu ist die Problemlage nicht. Das gilt z.B. auch für Arbeitnehmer, die während der Laufzeit eines Jahrestickets arbeitslos werden, länger krank sind, den Arbeitsort wechseln. Ob überhaupt, mit welcher Frist und zu welchen Bedingungen gekündigt werden kann, dürfte je nach Tarifsystem verschieden sein.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 8251
- Registriert: 16.11.13, 14:23
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Zudem erscheint erklärungsbedürftig, wann dieses Abo verlängert wurde und zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Denn
Das Schuljahr 2020 endete bereits in der Pandemie. Es ist das dritte Schulhalbjahr im Verlauf der Pandemie, das nun im Februar endet/geendet ist.Laut den Beförderungsbedingungen sei eine Kündigung nur zum Ende des Schuljahres oder auch aus wichtigem Grund möglich.
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?
Ein Schuljahr 2020 gab es aber in keinem Land. Das aktuelle Schuljahr 2020/21 dürfte meist oder immer im August oder September 2020 begonnen haben. Da war zwar schon bekannt dass gerade eine Pandemie läuft, aber nicht wirklich wie es mit den Schulschließungen weitergehen wird.
Die Frage ist aber, ob das überhaupt relevant ist, solange der ÖPNV noch fährt und benutzt werden darf. Es lag wohl nur ein Motivirrtum vor. Der ist eigentlich nicht ausreichend.
Man könnte mit der Rechtsprechung zur Kündigung von Verträgen mit Fitneßstudios bei Umzug argumentieren, aber die erscheint auch eher sehr fragwürdig. Denn auch da geht es nur um einen Wegfall des Motivs, benutzen könnte der Kunde die Einrichtung trotz Umzugs weiterhin (dies jetzt nicht bezogen auf Betriebsschließungen). Er will nur nicht mehr, weil ihm der Weg zu weit ist.
Weiters zu beachten: sollte sich ergeben, dass die Argumentation der Eltern des Schülerjahreskarteninhabers erfolgreich ist, kann das nur zu einer Rückzahlung ab Rückgabe der Fahrkarte führen (denn bis zum Tag vorher konnte er sie noch benutzen und hat sie vielleicht sogar benutzt). Das ist dann schlechtes "timing", denn für das restliche Schuljahr steigt die Wahrscheinlichkeit derzeit an, dass der Schulbesuch doch wieder nötig wird. Wenn er dann keine Jahreskarte mehr hat, muss er sich womöglich monatelang Einzelfahrkarten kaufen, die meist viel teurer sind. Auch Wochen- und Monatskarten sind oft teurer, vielleicht auch gar nicht als Schülertarif erhältlich.
Oder erkauft sich halt ein Fahrrad. Sollten doch die Schulen weiterhin geschlossen bleiben kann er sich dann überlegen, ob er in einem halben Jahr das Fahrrad gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben kann.
Die Frage ist aber, ob das überhaupt relevant ist, solange der ÖPNV noch fährt und benutzt werden darf. Es lag wohl nur ein Motivirrtum vor. Der ist eigentlich nicht ausreichend.
Man könnte mit der Rechtsprechung zur Kündigung von Verträgen mit Fitneßstudios bei Umzug argumentieren, aber die erscheint auch eher sehr fragwürdig. Denn auch da geht es nur um einen Wegfall des Motivs, benutzen könnte der Kunde die Einrichtung trotz Umzugs weiterhin (dies jetzt nicht bezogen auf Betriebsschließungen). Er will nur nicht mehr, weil ihm der Weg zu weit ist.
Weiters zu beachten: sollte sich ergeben, dass die Argumentation der Eltern des Schülerjahreskarteninhabers erfolgreich ist, kann das nur zu einer Rückzahlung ab Rückgabe der Fahrkarte führen (denn bis zum Tag vorher konnte er sie noch benutzen und hat sie vielleicht sogar benutzt). Das ist dann schlechtes "timing", denn für das restliche Schuljahr steigt die Wahrscheinlichkeit derzeit an, dass der Schulbesuch doch wieder nötig wird. Wenn er dann keine Jahreskarte mehr hat, muss er sich womöglich monatelang Einzelfahrkarten kaufen, die meist viel teurer sind. Auch Wochen- und Monatskarten sind oft teurer, vielleicht auch gar nicht als Schülertarif erhältlich.
Oder erkauft sich halt ein Fahrrad. Sollten doch die Schulen weiterhin geschlossen bleiben kann er sich dann überlegen, ob er in einem halben Jahr das Fahrrad gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben kann.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 8251
- Registriert: 16.11.13, 14:23
Re: Schüler-Abo: Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund wg. Corona möglich ?

erfüllbar und es war schon Pandemie, der Schulbetrieb noch nicht wie üblich, eine Kündigung möglichKündigung nur zum Ende des Schuljahres
mag sein, dass man nicht wusste, "wie es weitergeht", aber dass die Pandemie noch nicht beendet war, war bekannt.
Daher die Frage
wann dieses Abo verlängert wurde und zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll.
-
- Letzte Themen