Hallo,
Fam. A hat eine Reise gebucht, im Nov 2020, die stattfinden soll Ende August 2021.
Rechnungs- und Buchungsbestätigung wurden auch im Nov. 2020 ausgestellt.
Nun mußte die Reise storniert werden, da eine Krankheit dazwischenkam.
Es wurde nach AGB'S auf der Webseite geguckt, aber keine gefunden.
Nun bekam Fam. A eine Stornorechnung.
Frage: man nichts in AGB's lesen kann (keine da) ist das rechtens.
und um wieviel % würde es sich bei Storno handeln.
Hätte Fam A evtl nur eine Absage machen sollen...
Danke und Gruß
fliesi
Reise Storno
Moderator: FDR-Team
Re: Reise Storno
zwischen 0 und 100%, je nach AGB
Was soll der Unterschied zwischen Absage und Storno sein? Man hat gebucht und tritt zurück.Hätte Fam A evtl nur eine Absage machen sollen...
So gefragt, was sie hätte machen sollen: Eine Reiserücktrittsversicherung gebucht haben
Re: Reise Storno
Sicher dass man da nichts übersehen hat? Und auf der Buchung selber wird auch nicht auf AGB verwiesen?
Auf der was steht? Einen Monat vor Reiseantritt kann man da schon bei fast 100% sein.
Re: Reise Storno
Ob man auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, muss man schon selbst wissen. Sehr oft ist es üblich, dass Reiseveranstalter das als Zusatzleistung vermitteln (gegen Zusatzkosten).
Es gelten auch nicht die AGB die jetzt dort zu finden oder nicht zu finden sind, sondern diejenigen die bei Buchung dort waren.
Wenn der Reiseveranstalter Kosten direkt in Rechnung stellt könnte das ein Indiz dafür sein, dass man die Versicherung nicht abgeschlossen hatte. Oder zumindest nicht über den Veranstalter.
Es gelten auch nicht die AGB die jetzt dort zu finden oder nicht zu finden sind, sondern diejenigen die bei Buchung dort waren.
Wenn der Reiseveranstalter Kosten direkt in Rechnung stellt könnte das ein Indiz dafür sein, dass man die Versicherung nicht abgeschlossen hatte. Oder zumindest nicht über den Veranstalter.
Re: Reise Storno
Wenn der verhinderte Reisende weniger zahlen möchte als ihm berechnet wurde, ist er in der Pflicht, nachzuweisen, dass dem Unternehmer geringere Kosten entstanden sind, als er abrechnet (§ 537 BGB). Das ist z.B. der Fall, wenn durch die Nichtanreise Reinigungskosten der Unterkunft und/oder mitberechnete Verpflegung wegfallen – dann sind die entsprechenden Aufwendungen vom Reisepreis abzuziehen – oder wenn der Unternehmer die gebuchte Unterkunft anderweitig vermietet (doppelt kassieren darf er nicht). Ansonsten gilt der Vertrag als geschlossen und ist zu bezahlen. Lediglich wenn AGB Klauseln vorhanden sind, die dem Reisenden einen vorzeitigen Rücktritt (zu bestimmten Bedingungen) einräumen, kann der Reisende vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, ohne die anfallende Miete ganz tragen zu müssen (eben gemäß der Bedingungen).
Im Übrigen ist es zwar sinnvoll, eine AGB zu haben, aber wenn ein Unternehmer darauf verzichtet, gilt das als vereinbart, was entweder individuell ausgehandelt wurde oder es richtet sich nach dem Gesetz. Anderslautende, eventuell irgendwo versteckt vorhandene Klauseln erlangen keine Gültigkeit.
Im Übrigen ist es zwar sinnvoll, eine AGB zu haben, aber wenn ein Unternehmer darauf verzichtet, gilt das als vereinbart, was entweder individuell ausgehandelt wurde oder es richtet sich nach dem Gesetz. Anderslautende, eventuell irgendwo versteckt vorhandene Klauseln erlangen keine Gültigkeit.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Reise Storno
hallihallo,
danke für eure antworten....
nachdem nachgefragt wurde, wo die agb's zu finden sind, kam eine mitteilung und da standen die drin.
Ist alles geklärt, danke
danke für eure antworten....
nachdem nachgefragt wurde, wo die agb's zu finden sind, kam eine mitteilung und da standen die drin.
Ist alles geklärt, danke
-
- Letzte Themen