Baulärm Ferienwohnung

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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mimamaus
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Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von mimamaus »

Ununterbrochener Baulärm :-(

Da möchte man im Urlaub entspannen, freut sich über eine Ferienwohnung nahe der Küste und wird nun von morgens bis abends mit Baulärm belästigt.
Bei der Beschreibung der Ferienwohnung steht nichts über Baulärm, allerdings in den AGBs die mit der OnlineBuchung als Anhang als pdf mitgeschickt wurde.

TEXT: "im Bereich ..... kann es zeitweise zu Störungen durch vor- und nachgelagerte Bauvorhaben kommen, jeweils montags - freitags in der Zeit von
08 - 17 Uhr.


Fakt ist, hier werden zwei neue Mehrfamilienhäuser erstellt, bei einem Haus wird noch gemauert und beim anderen Haus wird von morgens bis abends ohne Unterbrechung der Dachstuhl aufgesetzt. Es wird gesägt, gehämmert und lautstark geschraubt. Von Erholung keine Spur :-(

Rechtfertigt dieser Zustand eine Reisepreisminderung ?
Danke
Elektrikör
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

ich habe keine Ahnung, aber ich DENKE; "eher nicht" (war ja schließlich bekannt)


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ktown
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von ktown »

Als erstes die Zwischenfrage.
Wurde beim Besitzer der Wohnung angemietet oder über einen Veranstalter?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von Tastenspitz »

Wieso Störung? Hockt man denn da tatsächlich die ganze Zeit in/bei der Wohnung?
Wenn ich ne Ferienwohnung habe, bin ich tagsüber unterwegs.
mimamaus
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von mimamaus »

ktown hat geschrieben: 17.08.22, 21:16 Als erstes die Zwischenfrage.
Wurde beim Besitzer der Wohnung angemietet oder über einen Veranstalter?
Die Wohnung wurde über eine Agentur angemietet, die hier im Ort und in den Nachbarorten zahlreiche Ferienwohnungen vermietet.
mimamaus
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von mimamaus »

Tastenspitz hat geschrieben: 18.08.22, 13:06 Wieso Störung? Hockt man denn da tatsächlich die ganze Zeit in/bei der Wohnung?
Wenn ich ne Ferienwohnung habe, bin ich tagsüber unterwegs.
Im Urlaub möchte ich aber ungern schon früh morgens von Baumaschinen aus dem Bett geworfen werden. Auf der Dachterrasse kann man sich beim Frühstück nicht einmal unterhalten !!!!
Und bei diesem Lärm sind auch wir gerne unterwegs.
Niemand2000
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von Niemand2000 »

mimamaus hat geschrieben: 17.08.22, 17:08Rechtfertigt dieser Zustand eine Reisepreisminderung ?
Fragen Sie einen Anwalt oder eine andere Person, die Rechtsberatung im Einzelfall machen darf
Tastenspitz
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von Tastenspitz »

Duisburg, Az. 12 S 70/07, RRa 2008, 171 Baulärm vor gemietetem Bungalow 15% ab Mängelanzeige.
Durch Ausweichen auf andere Teile der Anlage
konnten die Reisenden dem Baulärm entgehen
Könnte hier als Anhalt dienlich sein.
ktown
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von ktown »

Da aber in den AGB darauf hingewiesen wurde wird es schwierig
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
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Re: Baulärm Ferienwohnung

Beitrag von FM »

mimamaus hat geschrieben: 18.08.22, 16:08 Im Urlaub möchte ich aber ungern schon früh morgens von Baumaschinen aus dem Bett geworfen werden. Auf der Dachterrasse kann man sich beim Frühstück nicht einmal unterhalten !!!!
Und bei diesem Lärm sind auch wir gerne unterwegs.
Was ist früh morgens? Um 5 oder 6 Uhr würde gegen den Vertrag verstoßen, aber:
TEXT: "im Bereich ..... kann es zeitweise zu Störungen durch vor- und nachgelagerte Bauvorhaben kommen, jeweils montags - freitags in der Zeit von
08 - 17 Uhr.
ab 8 Uhr hat man ja ausdrücklich akzeptiert.
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